Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: S/OB
GRDrs 266/2007
Stuttgart,
04/28/2007


Verbesserung des Schulerfolgs durch interkulturelle Qualitätsentwicklung an Schulen



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Internationaler Ausschuss
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
16.05.2007
20.06.2007

Bericht:


Der Gemeinderat hat die Stabsabteilung für Integrationspolitik in der Sitzung des Internationalen Ausschusses vom 18.10.2006 beauftragt, Empfehlungen für ein kommunales Gesamtkonzept zur Schulentwicklung bis Frühjahr 2007 zu erstellen. Ziel ist es, den Schulerfolg von Migrantenkindern und –jugendlichen zu erhöhen. Durch eine interkulturell orientierte Qualitätsentwicklung an Stuttgarter Schulen sollen schrittweise Übertrittsquoten und Schulabschlüsse von jungen Menschen mit Migrationshintergrund verbessert werden. Dazu schlage ich vor, ab 2008 in einer Erprobungsphase an ausgewählten Grund- und Hauptschulen mit der Umsetzung zu beginnen. Die interkulturelle Schulentwicklung soll ein integraler Bestandteil eines gesamtstädtischen Bildungskonzepts werden, das derzeit von der Verwaltung erstellt wird.

In der Anlage 1 sind die Umsetzungsvorschläge zur Erprobungsphase der interkulturellen Qualitätsentwicklung an Schulen ab 2008 dargestellt. Der Schweizer Kanton Zürich hat mit QUIMS (Qualitätsentwicklung in multikulturellen Schulen) bereits ein solches Konzept entwickelt und in der Praxis erprobt (Anlage 2).

Da für die Umsetzung des interkulturellen Schulentwicklungskonzepts zusätzliche Mittel und Personalressourcen im Doppelhaushalt 2008/2009 eingestellt werden müssen, ist ein Beschluss im Rahmen der Haushaltsberatungen erforderlich.

Beteiligte Stellen

Referat KBS hat mitgezeichnet


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Dr. Wolfgang Schuster




Vorschläge für die die Erprobungsphase zu einem gesamtstädtischen Schulentwicklungskonzept ab 2008;
Qualitätsentwicklung in multikulturellen Schulen des Kantons Zürich

Anlage 1 zur GRDrs 266/2007


Verbesserung des Schulerfolgs von Kindern und Jugendlichen durch interkulturelle Qualitätsentwicklung an Grund- und Hauptschulen mit einem hohen Migrantenanteil

Vorschläge für die Vorphase zu einem gesamtstädtischen Schulentwicklungskonzept ab 2008



1. Einführung und Zusammenfassung

Mit der Verabschiedung des Bündnisses für Integration im Jahr 2001 hat der Stuttgarter Gemeinderat die Förderung von Chancengleichheit in Bildung und Ausbildung zu einem Schwerpunkt der kommunalen Integrationspolitik gemacht.
Bereits damals wurde der Zusammenhang zwischen Integrationspolitik und der Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Stuttgart deutlich gesehen. Nicht zuletzt für diese positive Verknüpfung von Standortpolitik und Integration erhielt Stuttgart im Jahr 2005 den Integrationspreis des Bundesinnenministeriums und der Bertelsmann Stiftung.

Schulen, Schulbehörden, Jugendhilfe, die Stabsabteilung für Integrationspolitik und viele andere Akteure in Stuttgart haben seit der Verabschiedung des Bündnisses für Integration eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt, die auf die Verbesserung der Chancengleichheit in Bildung und Ausbildung zielten. In Stuttgart ebenso wie bundesweit zeigt sich jedoch, dass mit schulbegleitenden Einzelmaßnahmen zwar Erfolge bei den an diesen Maßnahmen Beteiligten erzielt werden, dass eine deutliche Verbesserung der Teilhabe in Bildung und Beruf bei der Population der jungen Migrantinnen und Migranten durch befristete Einzelprojekte und ergänzende Jugendhilfemaßnahmen an Schulen allein nicht sichergestellt werden kann.

Die empirische Sozialforschung und amtliche Statistiken haben in den vergangenen Jahren die Indikatoren zur Erfassung der zugewanderten Bevölkerung verbessert. Wir mussten mit diesen präziseren Informationen die Zahl der jungen Menschen mit Zuwanderungshintergrund beständig nach oben korrigieren. Heute wissen wir, dass selbst bei einer relativ engen Definition des Merkmals Migrationshintergrund mehr als die Hälfte aller jungen Stuttgartern einen Migrationshintergrund hat.


Bedenkt man

· diesen großen – und weiter wachsenden - Anteil an der jungen Stadtbevölkerung mit Zuwanderungshintergrund,
· die auf Grund der demografischen Entwicklung starke Abnahme des Anteils der jungen Menschen an der Gesamtbevölkerung in den kommenden Jahren, und
· das im Durchschnitt niedrige Bildungsniveau der jungen Migrantinnen und Migranten so zeigt sich, dass der Handlungsbedarf im Bereich Bildungsförderung für die Stadt Stuttgart heute noch größer ist als zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Bündnisses für Integration angenommen, wenn verhindert werden soll, dass die Problematik des geteilten Arbeitsmarktes - Arbeitslosigkeit und Fachkräfte­mangel - in den nächsten Jahren nicht noch deutlich größer wird.

Seit einigen Jahren setzt sich bundesweit bei Wissenschaftlern, Praktikern und Förderprogrammverantwortlichen immer mehr die Auffassung durch,

· dass nur integrierte Förderstrategien,
· eine konkrete Zielorientierung von Maßnahme­konzep­tionen,
· die Kontrolle der Zielerreichung, und
· die institutionen- und ressortübergreifende Kooperation der relevanten Akteure einen Durchbruch zu einer wirklichen Situationsverbesserung erbringen können. Als entscheidender Ort, von dem aus der Hebel der integrierten Förderung angesetzt werden soll, wird dabei stets die Kommune bzw. die Region genannt. Dort sind die spezifischen Rahmen­bedingungen am besten bekannt und die Folgen einer unzureichenden Bildungs­förderung am deutlichsten spürbar: Jugendarbeitslosigkeit, Erhöhung der Zahl der Hartz IV-Empfänger, Demotivierung und Zukunftsangst, Drogenkonsum, Jugendkriminalität usw.

Im Bereich der Förderung von chancenarmen Jugendlichen im Übergang von der Schule in den Beruf wurde in Stuttgart in den letzten Jahren Schritte zu einer Kooperation im kommunalen Rahmen und zur Entwicklung koordinierter Handlungsstrategien unternommen.

Mit „Einstein in der Kita“ hat die Stadt Stuttgart ein richtungweisendes ganzheitliches Konzept der vorschulischen Bildungsförderung für die flächendeckende Versorgung verabschiedet.

Im schulischen Bereich, der nicht in der Zuständigkeit der Kommune liegt, sind im Rahmen des BQN Stuttgart und der schulischen Projekte der Stabsabteilung für Integrationspolitik Grundlagen für die Entwicklung einer kommunalen Gesamtstrategie der Bildungsförderung entstanden, in der die interkulturelle Öffnung und Qualitätsentwicklung der Schulen eine maßgebliche Rolle spielt. Deren Fortführung in den kommenden Jahren im Rahmen eines gesamtstädtischen Bildungskonzepts erscheint uns erfolgversprechend. Dazu ist aber ein politischer Auftrag durch den Gemeinderat erforderlich.

Zur Meinungsbildung im Gemeinderat wird deshalb ein Dokument vorgelegt, das in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt Stuttgart als der für die Bildungsförderung in Stuttgarter Grund- Haupt- und Realschulen zuständigen Behörde des Landes und im Austausch mit anderen relevanten Akteuren entstanden ist.

Es enthält die Grundannahmen zu einem kommunalen Gesamtkonzept der Bildungsförderung und einen Vorschlag, wie in Stuttgart eine Pilotphase der Entwicklung und Erprobung dieses Konzeptes in Gang gebracht werden kann.


2. Notwendigkeit einer kommunalen Gesamtsteuerung im Bereich der schulischen Bildungsförderung

2.1. Schulerfolg von jungen Stuttgartern mit Migrationshintergrund - eine Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Stuttgart

Mit dem Übergang von der Industrie- zu einer sich globalisierenden Wissensgesellschaft ist die Kreativität und Leistungsfähigkeit der nachwachsenden Generation eine Bedingung dafür geworden, dass Städte wirtschaftlich erfolgreich und lebendig sind.

Besonders günstige Entwicklungsbedingungen für Wirtschaftswachstum finden sich in Städten, die innovative Technologien, Talente und Toleranz zusammenbringen. Entscheidend ist dabei, dass nur Städte und Regionen, in denen all diese Faktoren in einem günstigen Verhältnis zusammenfallen, mit wirtschaftlichem Wachstum rechnen können.

Ein tolerantes, vielfältiges Klima, in denen sich unterschiedlichste kulturelle Impulse gegenseitig bereichern, macht die Stadt für die „kreative Klasse“ attraktiv. Die Vielzahl kreativer Talente schafft eine innovationsfreudige Stimmung und zieht Unternehmen aus den wissensintensiven Dienstleistungsbereichen und den Zukunftstechnologien an. Dies führt zu einer höheren Attraktivität der Stadt und ihrer Region und zieht zusammen mit der weltoffenen und toleranten Stadtkultur weitere hochqualifizierte Talente an.

Mit das wichtigste Potenzial einer Stadt sind junge Nachwuchstalente aus der eigenen Bevölkerung. Die Förderung dieser Talente ist eine Aufgabe unserer Bildungseinrichtungen vor Ort.

Gute Bildungsabschlüsse der jungen Generation sind somit eine zentrale Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit Stuttgarts als Wirtschaftsstandort im globalen Wettbewerb der Städte und Regionen. Auch angesichts der demografischen Verschiebungen sind wir auf ein sehr gutes Bildungsniveau von möglichst allen jungen Menschen angewiesen, auch auf das von jungen Menschen mit Migrationshintergrund.

Mehr als 50 % aller Kinder und Jugendlichen aus Stuttgart stammen aus Einwandererfamilien (vgl. Sozialdatenatlas Kinder und Jugendliche 2005). Eine nachhaltige Talentförderung kann sich nicht nur auf Hochbegabte beschränken, die auf Grund von günstigen Rahmenbedingungen die Hochschulreife erlangen und studieren können.

Über 50 % der nicht deutschen Schülerinnen und Schüler wechseln von der Grundschule in die Hauptschule über und nur etwa 15 % auf das Gymnasium. Der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund an Stuttgarter Hauptschulen liegt im Durchschnitt bei 75 % (mit und ohne deutschen Pass). Deutlich weniger als die Hälfte von ihnen erreicht bis zur 9. Klasse die notwendigen Voraussetzungen, die ihnen eine berufliche Ausbildung direkt nach dem Hauptschulabschluss ermöglichen.

Junge Migrantinnen und Migranten sind nicht weniger begabt als ihre deutschen Altersgenossen. Das bedeutet aber: Stuttgart verschwendet ein großes Potenzial an Talenten, weil das Bildungsniveau der jungen Migrantinnen und Migranten nicht deutlicher steigt, obwohl die Anforderungen der Wirtschaft an die Berufseinsteiger rasant wachsen. Die dritte Generation der Einwanderer weist insgesamt höhere Bildungserfolge auf als die erste und zum Teil die zweite Generation, aber dieser Anstieg reicht nicht aus, um einem Großteil von ihnen gute Einstiegschancen in den sich dynamisch verändernden Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Somit stellt die Ungleichheit der Bildungschancen auch ein soziales Problem dar, das sich in der Zukunft verschärfen wird, wenn sich das Bildungsniveau der jungen Stuttgarter mit Migrationshintergrund nicht in den nächsten Jahren wesentlich verbessert.


2.2. Ganzheitliche und individuelle Sprach- und Bildungsförderung in Kindertageseinrichtungen – die erste Grundlage für die Erhöhung der Chancengleichheit in der Schule

Der Umbau der Kindertageseinrichtungen von Betreuungs- zu frühen Bildungseinrichtungen mit ganzheitlicher und individueller Sprachförderung von Anfang an ist langfristig eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Bildungsverläufe und Schulabschlüsse der jungen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund.

Trotz innovativer Projekte wie „Einstein in der Kita“ sind die Deutschkenntnisse der Kinder bei der Einschulung insgesamt noch unzureichend, obwohl etwa 94 % aller dreijährigen, 97 % aller vierjährigen und 99 % aller fünfjährigen Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen. Erst über umfassende Erhebungen des Sprachstandsniveaus vor der Einschulung in Verbindung mit Daten zum Dauer des Kindergartenbesuchs, der Art der besuchten Einrichtung und der dort durchgeführten Förderprogramme („Einstein in der Kita“, Sprachfördermodell der Landesstiftung o.a.) werden wir genauere Daten bekommen, welche Förderansätze im Vorschulbereich erfolgversprechend sind..

Da die positiven Auswirkungen der vorschulischen Förderprogramme auf den Schulerfolg erst nach vielen Jahren zum Tragen kommen können, benötigen wir allerdings parallel zum flächendeckenden Ausbau guter Förderansätze in Kindertageseinrichtungen schon heute eine integrierte Förderstrategie an Stuttgarter Schulen, um insbesondere das Leistungsniveau und somit den Schulerfolg der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zu erhöhen.


2.3. Förderung der Chancengleichheit in der Schule – von Einzelmaßnahmen zu einem Gesamtkonzept

Der Vorschlag zur Übernahme von Koordinierungs- bzw. Steuerungsverantwortung im Bildungsbereich durch die Stadt klingt zunächst ungewöhnlich, da die Stadt für die Schulen – außer als Schulträger – keine genuinen Kompetenzen hat. Entwicklungen in anderen deutschen Kommunen zeigen jedoch, dass Schulentwicklungskooperationen mit dem Land auf kommunaler Ebene möglich, sinnvoll und notwendig sind.

Die Bertelsmann Stiftung hat eine lange Tradition in der Unterstützung konkreter Maßnahmen des gesellschaftlichen Wandels. Nach einer weltweiten Untersuchung von innovativen Schulen, kommunal und regional koordinierten Schulentwicklungsprozessen und ihren Wirkungen auf Schüler, Eltern und Lehrpersonen hat die Stiftung systematisch ihre Programme zur Unterstützung innovativer Entwicklungen im Bildungswesen in Deutschland ausgebaut. Vom Hintergrund dieser Erfahrungen kommt die Bertelsmann Stiftung zu folgenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen:

„Traditionell ist in Deutschland die Verantwortung im Schulwesen aufgesplittet: Für die inneren Schulangelegenheiten ist das Land, für die äußeren die Kommune zuständig. Dieses Arrangement ist überholt. Benötigt wird eine staatlich-kommunale Verantwortungsgemeinschaft, die nicht in Zuständigkeiten denkt, sondern die Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt rückt. Die Kommunen und Regionen ... müssen das Schulwesen stärker mitgestalten, damit Schulen besser untereinander und mit anderen Bildungsträgern und der lokalen Wirtschaft zusammenarbeiten.“ (www.bertelsmann-stiftung.de – 08.10.2006)

Auch der Zwölfte Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung schlägt vor, kommunale Bildungsplanung als integrierte Fachplanung aufzubauen: „Zentraler Akteur einer solchen Bildungsplanung muss die Kommune sein.“ (BMFSFJ 2005: 351).

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat bereits im Jahr 2001 die Förderung der Chancengleichheit in Schule und Ausbildung im Bündnis für Integration als einen Hauptbereich der kommunalen Integrationspolitik ausgewiesen.

In den Folgejahren haben die Stabsabteilung für Integrationspolitik, mehrere Schulen mit Unterstützung des Staatlichen Schulamts und andere Akteure zahlreiche Schulprojekte auf den Weg gebracht, um insbesondere die Bildungschancen von Schülerinnen und Schülern aus Zuwandererfamilien zu verbessern.

Die mit der baden-württembergischen Bildungsreform 2004 geschaffene größere Eigenständigkeit der Schulen bietet gute Chancen, solche Kooperationen zu etablieren.

Da die vielfältigen Einzelprojekte bisher nur an wenigen Schulen durchgeführt werden konnten, haben sie sich insgesamt nur begrenzt auf die Kompetenzerweiterung der Lehrpersonen bezogen auf deren Arbeit mit Migrantenkindern und –eltern und auf die Gestaltung des Unterrichts in multikulturell zusammengesetzten Klassen ausgewirkt.

Derzeit haben wir ein buntes Nebeneinander von zahlreichen schulinternen Förderprogrammen einerseits und von verschiedensten befristeten Einzelprojekten an einigen Schulen andererseits: „Mama lernt Deutsch“ – Kurse und andere Elternbildungsangebote, Lesepaten und Lernbegleitung der Schüler durch Ehrenamtliche, Sportprojekte, Arbeitsgemeinschaften usw., ferner den muttersprachlichen Zusatzunterricht. Hinzu kommen weitere freiwillige Angebote im Stadtteil, wie z.B. die soziale Schülerbetreuung. Die Potenziale der außerschulischen Kooperationspartner und der muttersprachlichen Lehrkräfte müssen stärker mit den Potenzialen der Lehrkräfte verzahnt und für die Qualitätsentwicklung der Schule genutzt werden. Dabei ist die gemeinsame Zielsetzung wichtig.

In der Summe passiert viel an der Schule, aber die benachteiligten Schülergruppen profitieren (noch) zu wenig davon, wenn wir die Übertrittsquoten der nicht deutschen Grundschüler und deren Schulabschlüsse an weiterführenden Schulen als Kriterien für den Schulerfolg heranziehen.

Konsequenz: Wir benötigen ein besseres Zusammenwirken von schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten an den Schulen mit systematischer Ausrichtung aller Aktivitäten in Richtung Schulerfolg.

Eine Verbesserung kann nur durch ein gesamtstädtisches Schulentwicklungskonzept gemeinsam mit den Schulbehörden (Land) und den kommunal zuständigen Stellen mit einer integrierten Förderstrategie für die benachteiligten Schülergruppen erreicht werden.

Dabei geht es überhaupt nicht darum, von kommunaler Seite in bestehende Kompetenzen des Schulen, des Staatlichen Schulamtes und des Kultusministeriums einzugreifen, sondern die vorhandenen Ressourcen durch institutionen- und ressortübergreifende Kooperation gezielt zu bündeln und die Schulen in ihrem Bildungsauftrag durch ergänzende Unterstützungsprogramme zu stärken.

Die ergänzenden Betreuungs- und Bildungsangebote im Rahmen der Ganztagesbetreuung (als kommunale Steuerungsaufgabe) und die Umsetzung der Bildungspläne (als Steuerungsaufgabe des Landes bzw. der einzelnen Schulen) sollen besser aufeinander abgestimmt und gezielter auf die Verbesserung des Schulerfolgs von chancenärmeren Schülergruppen ausgerichtet werden, die hauptsächlich aus sozial schwächeren und überdurchschnittlich aus Migrantenfamilien stammen.


2.4. Interkulturelle Qualitätsentwicklung an Schulen (IQ) als eine zentrale Voraussetzung für die Erhöhung des Schulerfolgs von jungen Menschen mit Migrationshintergrund

Gemäß dem Auftrag, den der Gemeinderat dem Integrationsbeauftragten mit dem Bündnis für Integration im Jahr 2001 erteilt hat, geht der vorliegende Vorschlag schwerpunktmäßig auf die Schulentwicklung an Schulen mit einem überdurchschnittlichen Migrantenanteil ein. Mit dem vorgeschlagenen Schulentwicklungskonzept sollen insbesondere die Schulabschlüsse von jungen Migrantinnen und Migranten verbessert werden, was im Falle der Grundschüler höhere Übertrittsquoten in Realschulen und in Gymnasien beinhaltet.

Schulentwicklung unter dem Aspekt der sozio-kulturellen und ethnischen Vielfalt und Verschiedenheit (Diversität) geht von der Leitfrage aus: „Wie sind institutionelle Rahmenbedingungen im Unterricht, im Schulhaus und im Schulumfeld zu gestalten, um das Lernen aller Kinder zu fördern und allen gleiche Bildungschancen zu gewährleisten?“

Der Umgang mit kultureller Diversität der Schülerschaft und damit verbunden die Förderung des Schulerfolgs von Migrantenkindern muss in alle schulischen Programme zur Qualitätssteuerung als Querschnittsaufgabe integriert werden. Chancengleichheit für alle setzt eine interkulturelle Qualitätsentwicklung aller pädagogischer Maßnahmen voraus.

Im Mittelpunkt sämtlicher Interventionen steht das Lernen im Unterricht. Dabei sind Methoden weiter zu entwickeln, die an den vielfältigen Potenzialen und Problemen der Schüler mit Migrationshintergrund ansetzen und daraus individuelle Förderstrategien ableiten, insbesondere im Bereich der Sprachförderung. Die Verbesserung der Lernprozesse im Klassenzimmer und der Beziehung der Schule zum Elternhaus werden durch ein positives pädagogisches Klima im gesamten Schulhaus und durch ergänzende Maßnahmen im weiteren institutionellen Umfeld der Schule gestützt.

Darüber hinaus geht es aber auch darum, nicht nur die Chancengleichheit innerhalb eines Klassenzimmers zu verbessern, sondern innerhalb des Gemeinwesens. Nur wenn eine kommunale Perspektive auf die Schulentwicklung an Einfluss gewinnt, können die großen Unterschiede im Schulerfolg zwischen einzelnen Stuttgarter Schulen und zwischen den verschiedenen Stadtquartieren, wie sie derzeit noch bestehen, planvoll reduziert werden.

Dieser Auftrag kann von der autonomen Einzelschule allein gar nicht erfüllt werden. In einer unkoordinierten Konkurrenz der Einzelschulen entfalten sich vielmehr Gesetzmäßigkeiten, die der Forderung nach Chancengleichheit sogar entgegenwirken. An dieser Stelle erhält die kommunale Koordination ihre Bedeutung und ihre Aufgabe: Die Reduktion des Einflusses der sozialen Herkunft und des Quartiers, in dem eine Schule ihren Standort hat, auf den Bildungserfolg ihrer Schüler durch gezielte Unterstützung der Schulen, damit schrittweise alle Schulen ihrem Bildungsauftrag im Ergebnis möglichst gleich gut erfüllen können.

Das Staatliche Schulamt beschäftigt sich seit langem mit dieser schulübergreifenden Problemstellung. Es ist aber zentrales Interesse der Kommune, dieser Problematik durch zusätzliche Maßnahmen und Ressourcen noch wirkungsvoller zu begegnen.

Die Bildungspläne für Schulen in Baden-Württemberg und die Einführung von Selbstevaluation und Fremdevaluation durch das Land fordern von den Schulen die Entwicklung von Schulprofilen und Schulcurricula. Die Beachtung der kulturellen Diversität, soziale Integration und die Förderung der Sprach(en)kompetenz sind an Schulen mit multikultureller Schülerschaft Schwerpunktaufgaben.

Diese gilt es im Rahmen eines gesamtstädtischen Bildungskonzepts systematisch weiter zu entwickeln und durch weitere Maßnahmen zu ergänzen, um den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen aus sozial schwächeren Familien und aus Migrantenfamilien gezielt zu erhöhen.

Mit dem Programm zur interkulturellen Qualitätsentwicklung an Schulen ab 2008 soll der erste Schritt zu einem durchgängigen und flächendeckenden Bildungskonzept für Drei- bis 16-Jährige, das vom Referat KBS für notwendig gehalten wird, umgesetzt werden.

Die Umsetzungsvorschläge im Kap. 3 sind somit ein integraler Bestandteil eines kommunalen Gesamtkonzepts, das noch zu entwickeln ist.


2.5. Das Rad nicht neu erfinden – auf vorliegenden Erfahrungen zur interkulturellen Schulentwicklung aufbauen

Im deutschsprachigen Raum gibt es viele Schulentwicklungsprojekte. Aber keines - der uns bekannten - hat

· die organisatorischen und pädagogischen Veränderungen des Schulsystems auf allen Ebenen - von der Arbeit im Klassenzimmer bis zur Arbeit in der Bildungsverwaltung,
· die Verbindung von kreativer Entwicklung aus der Einzelschule heraus mit der ressourcensparenden schulübergreifenden Entwicklungsarbeit und der Orientierung an den Programmzielen „von oben“,
· die Vermeidung von Risiken bei der Veränderung von großen Gesamtsystemen so sorgfältig und erfolgreich gemeistert und dazuhin hervorragend dokumentiert wie das Projekt QUIMS des Kanton Zürich in der Schweiz.

Die Arbeit im Projekt QUIMS – Qualität in multikulturellen Schulen - begann vor gut 10 Jahren mit zwei Schulen und einem kleinen Budget. Im Jahr 2006 wurde QUIMS – mit der Änderung des Züricher Volksschulgesetzes auf der Basis eines Volksentscheides - aus dem Status eines Schulversuches in ein Regelangebot überführt. Jetzt soll das Vorhaben mit einem Budget von mehreren Millionen Franken auf ca. 100 QUIMS-Schulen im Kanton ausgeweitet werden (www.quims.ch, www.volksschulamt.zh.ch).

Leitidee der QUIMS-Angebote in Schulen mit hohem Anteil an fremdsprachigen Kindern ist, ein gutes Leistungsniveau, gute Bildungschancen und die Integration aller Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihrem sozialen und sprachlichen Hintergrund, zu gewährleisten. Die Schulen erhalten dafür für mehrere Jahre fachliche und finanzielle Unterstützung.

Im Zentrum steht dabei die Entwicklung der pädagogischen Kompetenz der Lehrpersonen für ihr Kerngeschäft, den Unterricht. Wiederum zentral dabei ist, ihre Befähigung, die einzelnen Schülerpersönlichkeiten mit ihren individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten wahrzunehmen und zu fördern, also Lernprozesse in einer heterogen zusammengesetzten Klasse erfolgreich zu gestalten.

Weitere Schwerpunkte der Schulversuchsphase waren:

· Förderung der sprachlichen Kompetenzen
· die Entwicklung eines respektvollen, wertschätzenden, fairen Umgangs aller Beteiligten miteinander (Schulhausklima, Gemeinschaft, Integration)
· die Einbeziehung des informellen Lernens und der Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen durch Aktivitäten außerhalb des Unterrichts
· die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus

Die sehr gut aufbereiteten QUIMS-Erfahrungen und die vorliegenden Dokumente für den Transfer in die Fläche können bei der Umsetzung des Stuttgarter Schulentwicklungsprozesses als ein best practice – Beispiel sehr hilfreich sein.

Dass der Kanton Zürich – mit einer der attraktivsten europäischen Metropolregionen – sich in dieser Form auf die Bildungsherausforderungen der Zukunft vorbereitet, halten wir für Stuttgart allerdings für sehr bedenkenswert.

Im Zuge einer Stuttgarter Entwicklungsarbeit sollten gewiss auch andere Entwicklungen aus dem Ausland und Inland rezipiert werden.

Eine wichtige Dokumentation im Zusammenhang mit dem Deutschen Schulpreis 2006 ist das Band „Was für Schulen! Gute Schulen in Deutschland“, das im Auftrag der Robert Bosch Stiftung und der Heidehof Stiftung vor kurzem veröffentlicht wurde (Hg. N.N. - Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht, 2007).

Nicht zuletzt wären die bereits in Stuttgart gemachten Erfahrungen zur interkultureller Schulentwicklung im Rahmen des beruflichen Qualifizierungsnetzwerks BQN Stuttgart (von 2004-2006 gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung und durch den ESF) zu berücksichtigen (Tischvorlage des Berufsbildungswerks ENAIP e.V. zum TOP 2 in der Sitzung des Internationalen Ausschusses vom 18.10.2006).

Die Erfahrungen aus dem BQN-Netzwerk und dem BQN-Arbeitskreis der beteiligten Hauptschulen sind wesentlich in die in dieser Vorlage entwickelten Vorschläge eingeflossen.

Die laufende Stuttgarter Schulentwicklungsarbeit soll im Rahmen des vorgeschlagenen Vorhabens selbstverständlich fortgesetzt und nutzbar gemacht werden. Das gilt sowohl für das einzelne good practice - Projekt einer Schule als auch für die vom Staatlichen Schulamt initiierten Qualitätsentwicklungs-prozesse und Förderprogramme wie z.B. den Einsatz von neuen Lehr-/Lernmethoden - derzeit das kooperative Lernen nach N. N. (Namen wurden aus Datenschutzgründen gelöscht -Durban Board of Education / Ontario, Kanada – Innovationspreis der Bertelsmann Stiftung).

Auch die außerschulischen bzw. schulbegleitenden Projekte - wie STARTklar , LERNaktiv und alle Projekte anderer Kooperationspartner der Schulen - sollen fortgesetzt werden. Ihre systematische Evaluation und Einbindung in ein Gesamtkonzept wäre allerdings Gegenstand des hier vorgeschlagenen Vorhabens. Dasselbe gilt nicht zuletzt für die anderen pädagogischen und sozialpädagogischen Angebote an Schulen, die mehr oder weniger direkt auf die Verbesserung des Erfolges in Schule und Beruf zielen: Schulsozialarbeit, Kunst- und Sportprojekte, muttersprachlicher Zusatzunterricht, interkulturelle Elternbildungsangebote, Deutschkurse und viele andere mehr.


2.6. Bildungsmonitoring und zielorientierte Maßnahmenentwicklung und Evaluation als Bestandteile der kommunalen Schulentwicklung

Mit dem Stuttgarter Bündnis für Integration verfolgen wir für alle zwölf Handlungsfelder der kommunalen Integrationsarbeit eine zielorientierte Gesamtsteuerung der durchgeführten Maßnahmen, um deren Erfolg zu verbessern und zu verstetigen.

Gesamtkonzepte beinhalten mehr als die Summe von Einzelmaßnahmen. Für eine kommunale Schulentwicklung sind erforderlich:

a) Die Erfassung der derzeitigen Ausgangssituation an Hand von aussagekräftigen Daten, bezogen auf alle Stuttgarter Kinder mit und ohne Migrationshintergrund (Monitoring): Deutschkenntnisse vor der Einschulung in Verbindung mit der Dauer des Kita-Besuchs ( = Indikator für die Qualität der vorschulischen Sprachförderung), Übertrittsquoten in weiterführende Schulen, Schulabschlüsse und Übertrittsquoten in die berufliche Ausbildung in Verbindung mit anderen Sozialdaten ( = Indikatoren für den Schulerfolg). Die regelmäßige Fortschreibung dieser Daten im Schulbericht, im Sozialdatenatlas Kinder und Jugendliche und in anderen kommunalen Berichten (z.B. die geplante Untersuchung des Deutschen Jugendinstituts zu den Übergängen von Hauptschülern in die berufliche Ausbildung) bilden die Grundlage für die Planung, Durchführung und Auswertung von weiteren Maßnahmen.

b) Zielorientierte Steuerung: Bestimmung von messbaren und somit überprüfbaren Zielen, um die Ausgangssituation in einem bestimmten Zeitraum zu verbessern: im Rahmen der Schulentwicklung können Schulen solche Ziele für sich im Sinne von Selbstverpflichtungen bestimmen. Konkrete Bildungsziele auf gesamtstädtischer Ebene (d.h. für die Stuttgarter Schulen insgesamt) können nicht vorgegeben werden, da es sich hier um Kompetenzen des Landes handelt.

c) Wirkungsmessung: bestehende und neu geplante Maßnahmen sollen im Hinblick auf die tatsächlich erreichten Ergebnisse überprüft werden. Dabei sollen nicht nur Einzelmaßnahmen evaluiert werden (z.B. ein einzelnes Schulprojekt), sondern die Wirkung der verschiedenen schulinternen und schulbegleitenden Förderprogramme auf den Schulerfolg in den einzelnen Schulen insgesamt.

Die Landeshauptstadt Stuttgart wird diese Definition für die kommunale Integrationsberichterstattung insgesamt übernehmen (Fortschreibung des Stuttgarter Bündnisses für Integration, Mai 2007). Eine vergleichbare Erfassung wird auch in anderen Städten und künftig auf Bundesebene eingeführt (vgl. KGSt-Materialien Nr. 2/2006: Integrationsmonitoring, Mikrozensus 2005 und Nationaler Integrationsplan der Bundesregierung, Juli 2007).

Auch beim Bildungsmonitoring im Rahmen eines kommunal koordinierten Schulkonzepts gilt, dass in Kooperation aller Beteiligten (Land, Staatliches Schulamt, einzelne Schulen, städtische Ämter, freie Träger) die Verwendung von Indikatoren zu vereinbaren ist, die einerseits die genannten Qualitätskriterien abbilden, und andererseits das indikatorengestützte Monitoring mit den eigenen Erhebungen der Einzelinstitutionen und der jeweiligen Ressorts abzustimmen ist. Die Schulen sollen dabei weitgehend auf ihre eigenen Evaluations- und Monitoringverfahren zurückgreifen können. Parallele Erhebungen von Schulen und der Kommune (Doppelaufwand) sind zu vermeiden.


3. Vorschlag zur Umsetzung

3.1. Förderung des Schulerfolgs durch interkulturelle Qualitätsentwicklung in Stuttgarter Schulen: Vorphase zu einem gesamtstädtischen Schulentwicklungskonzept

Die Grundlagen und geplanten Umsetzungsstrukturen für ein gesamtstädtisches Schulentwicklungskonzept sollen in einer Erprobungsphase von knapp vier Schuljahren an ausgewählten Schulstandorten entwickelt, implementiert und evaluiert werden. Weitere Schulen sind im Rahmen von Arbeitskreisen an diesem Prozess zu beteiligen, um die Anregungen aus der Erprobungsphase für möglichst viele Schulen nutzbar zu machen.

Dies soll in enger Zusammenarbeit der Schulbehörden, der beteiligten Schulen und der kommunalen Akteure erfolgen.

Die Zwischen- und Endergebnisse der Erprobungsphase bilden die Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat und das Kultusministerium bezüglich der Fortsetzung bzw. der späteren Ausweitung des Programms auf weitere Schulstandorte. Sollte bei entsprechendem Erfolg beschlossen werden, ein solches Schulentwicklungsprogramm längerfristig zu implementieren, wäre auch die Frage der organisatorischen Zuordnung und der Finanzierung neu zu klären.

Die folgenden Ausführungen und die damit verbundenen Schätzungen der finanziellen Aufwendungen beziehen sich ausschließlich auf die Erprobungsphase.


3.2. Kooperationsstrukturen

Im Zuge des Schulentwicklungsprozesses in kommunaler Koordination müssen sowohl an den Schulen als auch in der Kommune neue Kooperationsstrukturen, Aufgaben und Zuständigkeiten festgelegt werden. Bestehende Arbeitsstrukturen sollen dabei aufgabenorientiert eingebunden werden.

Das geplante gesamtstädtische Konzept mit dem Schwerpunkt „Interkulturelle Qualitätsentwicklung an Stuttgarter Schulen“ (IQ Schulen) beinhaltet die systematische Verzahnung von schulischen und außerschulischen Maßnahmen zur Förderung des Schulerfolgs als gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten – auf der Ebene der mitwirkenden Entwicklungs- und Erprobungsschulen: Schulleitung, Lehrkräfte aller Klassenstufen, Eltern, Schüler und außerschulische Kooperationspartner, auf der gesamtstädtischen Ebene die referatsübergreifenden Steuerungskreise und weitere Experten, die diesen Prozess unterstützen.

3.2.1. IQ-Schulen

Dreh- und Angelpunkt des IQ-Prozesses sind natürlich die beteiligten Schulen. Die Schulleitung trägt die Verantwortung für die Planung, Koordination und Auswertung der Maßnahmen, die teilweise in der Unterrichtszeit und teilweise im Rahmen der Ganztagesangebote erfolgen.

Jede Schule bestimmt – z.B. auf Vorschlag der Schulkonferenz und der Schulleitung - eine schulinterne Arbeitsgruppe, deren Aufgabe es ist, die IQ-Arbeiten für das Kollegium vorzubereiten. Ferner bestimmt die Schule einen IQ-Beauftragten, der an den gemeinsamen Arbeitskreisen der beteiligten IQ-Schulen teilnimmt.


3.2.2. Federführung
Gemäß der Zuständigkeit für die Schulen der Stadt und dem Auftrag im Bündnis für Integration wird für die Federführung für den gesamten Prozess in der Erprobungs­phase das Staatlichen Schulamt bei der Landeshauptstadt Stuttgart und die Stabsabteilung für Integrationspolitik vorgeschlagen.

Die beiden Stellen arbeiten seit Jahren eng mit Grund- und Hauptschulen bei der Entwicklung und Durchführung von Integrationsprojekten und bei der interkulturellen Ausrichtung der schulischen und schulbegleitenden Angebote zusammen (BQN, Fortbildungen und Fachtagungen). Sie haben darüber hinaus tragfähige Kooperationsstrukturen mit Migrantenorganisationen aufgebaut, die schulbegleitende Fördermaßnahmen an Schulen anbieten (u.a. mit dem Deutsch-Türkisches Forum, der Bildungsoffensive für türkischstämmige Menschen BoS, der türkische Elternföderation, dem italienischen Bildungswerk Enaip, Progetto Scuola, dem griechischen Bildungsverein Polis) sowie den Generalkonsulaten von Italien, Kroatien und Türkei, die sich über den muttersprachlichen Unterricht hinaus für eine Verbesserung der Bildungsabschlüsse ihrer Landsleute einsetzen.

Das Staatliche Schulamt und die Stabsabteilung für Integrationspolitik sind darüber hinaus Mitglieder in der Steuerungsgruppe u25, die ein kommunales Übergangsmanagement von der Schule in die berufliche Ausbildung entwickelt, und sie haben über bisherige Projekte wie STARTklar Kooperationsstrukturen mit den Kammern und mit Ausbildungsbetrieben aufgebaut, die insbesondere für die weitere Schulentwicklung an Hauptschulen genutzt werden können.


3.2.3. Lenkungsgruppe

Es wird eine Lenkungsgruppe (bzw. ein Steuerungskreis) eingerichtet, der – entsprechend der Referats- und Ämter-Zuständigkeiten - angehören sollten: das Staatliche Schulamt Stuttgart, das Schulverwaltungsamt, die Jugendhilfeplanung des Jugendamts und die Stabsabteilung für Integrationspolitik. Die Leitung der Lenkungsgruppe soll bei der Schulbürgermeisterin oder einer von ihr beauftragten Person liegen.

Auch ein Vertreter des Kultusministeriums sowie die schulpolitischen Sprecher der Gemeinderatsfraktionen und des Internationalen Ausschusses und die Träger der Schulsozialarbeit sollen eingebunden werden. Je nach anstehender Aufgabe können weitere Einrichtungen bzw. Personen hinzugezogen werden.

Die Lenkungsgruppe wählt die Schulen für die Erprobungsphase aus und hat die strategische Aufgabe, die geplanten Arbeitsprozesse auf die Vereinbarkeit mit anderen Maßnahmen der Ämter und Referate zu überprüfen bzw. dort zur Umsetzung zu bringen.

Auch die Grundlagen für ein gesamtstädtisches Bildungsmonitoring-System (vgl. 2.6.) sollen in der Lenkungsgruppe geschaffen werden. Hierbei sollte auch das Statistische Amt eingebunden werden.


3.2.4. IQ-Koordinierungsteam

Das Staatliche Schulamt benennt als die zuständige Schulbehörde eine Fachkraft aus dem vorhandenen Personalbestand als Beauftragte für die Begleitung des Projekts an den beteiligten Grund- und Hauptschulen. Die Stabsabteilung für Integrationspolitik stellt den kommunalen Koordinator für den Zeitraum der Erprobungsphase. Darüber hinaus können externe Projektbegleiter auf Honorarbasis hinzugezogen werden.

Dieses Koordinierungsteam bildet den Motor des Entwicklungsprozesses. Die Hauptaufgaben des IQ-Teams sind, ein gutes Unterstützungssystem für die kreative Entwicklung an den Erprobungsschulen aufzubauen, den Unterstützungsprozess zu organisieren, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und damit insbesondere die Schulen der Stadt über den Entwicklungsprozess zu informieren und an diesem Prozess zu beteiligen.

Das IQ-Team koordiniert die Arbeitskreise zur interkulturellen Schulentwicklung.


3.2.5. Expertenpool

Die Schulen gestalten ihren Schulentwicklungsprozess in weitgehender Autonomie. Die Lehrkräfte in den bestehenden Kollegien sind überwiegend für diese neuen Aufgaben nicht ausgebildet. Fortbildungen, Beratung und Prozessbegleitung vor Ort gehören deshalb zu den Voraussetzungen eines professionellen Prozesses der Organisations- und Personalentwicklung. Für diese Aufgaben wird ein Expertenpool aufgebaut, dessen Mitglieder nach Bedarf sowohl zur Begleitung der Arbeit an den Schulen als auch zur Beratung von IQ-Team und Lenkungsgruppe zum Einsatz kommen können.

Er setzt sich zusammen aus interkulturell kompetenten Akteuren auf kommunaler Ebene, aus Experten des Landesinstituts für Schulentwicklung und der benachbarten Pädagogischen Hochschulen, wichtig sind darüber hinaus Experten, die vergleichbare Schulentwicklungsprozesse bereits anderswo erfolgreich implementiert oder begleitet haben.


3.2.6. Arbeitskreise zu interkultureller Schulentwicklung

In den IQ-Arbeitskreisen arbeiten Schulen und das IQ-Koordinierungsteam zusammen. In den IQ-Arbeitskreisen können sich die Schulen als lernende Organisationen gegenseitig Anregungen geben, welche Umsetzungsschritte und Maßnahmen für die gemeinsame Zielerreichung „Schulerfolg für alle“ besonders erfolgversprechend sind.

Interessant könnte sein, die Arbeitskreise mit beteiligten IQ-Schulen und mit weiteren am IQ-Prozess interessierten Schulen zu besetzen. Damit kann der Transfer bereits in der Erprobungsphase vorbereitet werden und es fließt die kritische Würdigung der Transferschulen bereits frühzeitig in die Arbeit ein. Die endgültige Zusammensetzung (nach Schularten, Stadtbezirken, Erfahrungen im Schulentwicklungsprozess etc.) sollte im Kreis der beteiligten Schulen und dem IQ-Koordinierungsteam beraten werden

Der bisherige BQN-Arbeitskreis der Hauptschulen hat sich bereits intensiv mit der interkulturellen Schulentwicklung auseinandergesetzt. Seine Erfahrungen sind in diesen Konzeptvorschlag eingeflossen. Die konstruktive Zusammenarbeit der Schulleitungen in diesem Arbeitskreis bildet eine gute Grundlage für die weitere Reflexion der Schulentwicklungsprozesse in einem erweiterten IQ-Arbeitskreis für Hauptschulen.


2.2.7. Weitere beteiligte Gremien

Der Prozess der interkulturellen Qualitätsentwicklung an ausgewählten Schulen soll regelmäßig in die Schulleiterkonferenzen aller Schularten eingebracht werden, um sie einer kritischen Würdigung zu unterziehen und die Prozesse der Schulent­wick­lung und Evaluation anderer Schulen voranzubringen. Die Beteiligung weiterer Gremien und Arbeitskreise ist im Laufe der IQ-Arbeit zu entscheiden.


3.3. Zeitliche und inhaltliche Schritte in der Vorphase an Schulen

Die Vorphase für die Entwicklung und Erprobung eines interkulturellen Schulentwicklungskonzepts ist auf dreieinhalb Schuljahre angelegt. Sie beginnt am 1. Januar 2008 und dauert bis zum Schuljahresende 2010/2011.

Vor dem eigentlichen Start informiert das IQ-Koordinierungsteam die Schulen, die sich an der Vorphase beteiligen über das Programm. Gemeinsam wird der Einstiegsplan besprochen: Welche Ziele verfolgt das Programm, welche Aufgaben erwarten die Schulen, mit welcher Unterstützung können sie rechnen?

IQ-Schulen müssen in den ersten zwei Jahren eine Einführung, Beratung und Weiterbildungen sowie fachliche und finanzielle Unterstützung für die schulinterne Weiterbildung, für die Implementierung von ergänzenden Maßnahmen sowie für die Evaluation aller Maßnahmen erhalten.

Im 1. Halbjahr 2008 nehmen die Schulen eine Standortbestimmung vor: Das Kollegium setzt sich mit der eigenen Praxis auseinander, denn der sorgfältige Anschluss an bereits Bestehendes ist ein wichtiges Anliegen der interkulturellen Qualitätsentwicklung. Die Lehrpersonen überprüfen, was die eigene Schule in den IQ-Handlungsfeldern (Förderung des Schulerfolgs, der Sprache und der Integration) bereits tut und wo Entwicklungspotenziale bestehen. Schulinterne Arbeitsgruppen vertiefen diese Themen in ausgewählten Bereichen.

Spätestens zu Beginn des Schuljahres 2008/2009 definiert jede Schule auf Grund ihrer Standortbestimmung zwei bis drei Schwerpunkte, die sie künftig systematisch bearbeiten will. Sie setzen sich im Rahmen von Schulkonferenzen konkrete Ziele (im Sinne der Selbstverpflichtung), wie, bis wann und in welchem Umfang sie den Schulerfolg ihrer Schüler mit und ohne Migrationshintergrund verbessern wollen.

· Für Grundschulen kann das bedeuten: Erhöhung der Schulfähigkeit von einzuschulenden Kindern durch gemeinsame Fortbildungen und Kooperation mit Kindertageseinrichtungen im Einzugsbereich, Erhöhung der Übetrittsquoten von Migrantenkindern in Realschulen und in Gymnasien, Reduzierung der Überweisungen in Sonderschulen.
· Für Hauptschulen: Verbesserung der Schulabschlüsse, Erhöhung der Ausbildungsreife und der Vermittlung von Hauptschülern in die berufliche Ausbildung, Reduzierung der Schulabgänger ohne Abschluss.
· Für Förderschulen: schnellere Rückführung ihrer Schüler in Regelschulen.
· Für Realschulen und Gymnasien: Reduzierung der Abgänge von Schülern mit Migrationshintergrund in der Sekundarstufe I und II, Erhöhung der Zahl von Abiturienten mit Migrationshintergrund. Nach der Zielformulierung macht jede Schule eine Grobplanung für die nächsten drei Schuljahre im Schulprogramm. Bestehende Maßnahmen, mit denen sich IQ-Ziele verfolgen lassen, können als IQ-Maßnahmen übernommen werden. Die IQ-Teile des Schulprogramms sind von der Schulkonferenz und der Schulpflege zu bewilligen.

Bei der Planung, Durchführung und Auswertung der Entwicklungsprojekte werden die Schulen vom IQ-Koordinierungsteam und dem Expertenpool (mit je abzusprechender Auftragsvergabe) unterstützt.

Die Jahresplanung soll immer darauf ausgerichtet sein, das Lernen der Kinder beobachtbar zu unterstützen. Die Ressourcen der Schule an Zeit und Geld sollen sich deshalb nicht nur auf die Durchführung von Maßnahmen beschränken, sondern sollen auch für die Weiterbildung der Lehrpersonen und die Weiterentwicklung des Schulprogramms als Ganzes verwendet werden.

Ab Ende des Schuljahres 2008/2009 überprüft jede IQ-Schule, inwiefern sie mit ihren Maßnahmen die selbst gesetzten Ziele erreicht hat. Sie beobachtet jedes Jahr, wie sich die Übergänge in weitere Stufen entwickeln und inwieweit sich diese für die benachteiligten Gruppen verbessern. Sie zieht Schlussfolgerungen daraus und leitet die nächste Jahresplanung ein.
Die Entwicklung wird in einem Bericht der teilnehmenden Schulen dokumentiert.

Die Zwischenergebnisse werden dem Gemeinderat im Herbst 2009 berichtet. Diese bilden die Grundlage für die Entscheidung über Zuwendungen in den Haushaltsjahren 2010/2011.

Die beteiligten IQ-Schulen sollen im Zeitraum der Erprobungsphase befähigt werden, ihre Angebote und Entwicklungsprojekte strukturell zu verankern, mit der Möglichkeit, diese im Sinne der Zielerreichung zu modifizieren.

Nach der mehrjährigen Einstiegsphase sollen die IQ-Schulen in der Lage sein, ihre Maßnahmen selbständig fortzuführen.


3.4. Bestandteile der interkulturelle Schulentwicklung

Vereinfacht betrachtet sind es zwei Maßnahmenbündel und die zugehörigen Arbeitsstrukturen, die im Zuge des IQ-Prozesses neu entwickelt und umgesetzt, oder - soweit bereits vorhanden - systematisch in die IQ-Palette integriert werden sollen:

· die IQ-Bausteine
· das IQ-Unterstützungssystem


3.4.1. IQ-Bausteine
Die Bausteine beziehen sich auf Themen- bzw. Aufgabenblöcke der interkulturellen Qualitätsentwicklung in den Schulen. Angelehnt an Quims, wo dazu vor der Arbeit in den Schulen eine profunde Analyse der pädagogischen Literatur und Praxis durchgeführt worden ist, gehen wir davon aus, dass die Konzentration auf einige wenige Arbeitsbereiche ausreicht, um den Erfolg von benachteiligten SchülerInnen in Schule und Ausbildung grundlegend zu verbessern. Wir nennen im Folgenden zur Illustration die sechs QUIMS-Bausteine der Schulversuchsphase.

Im Stuttgarter Schulentwicklungs­projekt sollten die Bausteine – unter Nutzung von vorhandenem Material - von den Beteiligten selbst formuliert werden. So ist z.B. absehbar, dass in Stuttgart beim Einbezug von Hauptschulen sicherlich ein Baustein zur Vorbereitung auf die Berufswahl hinzutreten wird.

Innerhalb der einzelnen Schulen und Klassen können – wie bei jeder Unterrichts­planung - jeweils individuelle Wege gewählt werden, um Maßnahmen zur Zielerreichung (Teilprojekte mit Oberzielen und konkretisierten Unterzielen) umzusetzen. Aus der 10-jährigen QUIMS-Arbeit liegt eine Fülle von Unterrichtsbeispielen und – materialien vor, die Umsetzungs­möglichkeiten dokumentieren.


3.4.2. IQ-Unterstützungssystem

Nachhaltige Schulentwicklung ist ohne systematische Unterstützung nicht möglich. Im Abschnitt 3.2. sind bereits einige Komponenten des Unterstützungssystems genannt worden:

· Koordinierungsteam und Expertenpool, die Initiativ- und Koordinierungsleistungen erbringen, Fach- und Prozessberatung anbieten etc.
· Die Institutionen in der Gesamtkoordination (Federführung) und die Lenkungsgruppe, die die Arbeit institutionell sichern
· Die Arbeitskreise auf kommunaler Ebene und die schulinternen IQ-Gruppen, die Erfahrungsaustausch und kollegiale Unterstützung bieten

Weitere Komponenten sind:

Aufbau eines Weiterbildungsangebots, das auf eine systematische Personal­entwicklung für eine einzelne Schule und für das kommunale Schulsystem ausgerichtet ist.

2) Gewinnung von Personen mit Migrationshintergrund für den Lehrerberuf (eine entsprechende Kampagne der Stabsabteilung für Integrationspolitik und des Staatlichen Schulamts ist in Vorbereitung: „Migranten machen Schule“).

3) Gewinnung von Kooperationspartnern aus der Wirtschaft, aus anderen gesellschaftlichen Einrichtungen und der Zivilgesellschaft, die die Schulen bei der Erreichung ihrer Ziele unterstützen.

4) Aufbau eines Anreizsystems zur Beteiligung an der interkulturellen Schulentwicklung.

5) Aufbau eines Informationssystems, über das in einfacher benutzerfreundlicher Form alle wichtigen Informationen und Hilfsmittel für die Arbeit zugänglich sind.


3.5. Auswahl der Schulen

Die Gesamtzahl der in die Erprobungsphase eingebundenen Schulen hängt von der Höhe der städtischen Zuwendungen ab.

Der Schwerpunkt sollte in der Erprobungsphase im Sinne der frühen Bildungsförderung auf Grundschulen gelegt werden. Aufgrund des großen Handlungsbedarfs in Hauptschulen sollten auch diese eingebunden werden.

Es ist zu klären, ob bei einer ausreichenden Gesamtfördersumme auch Förder- und Realschulen sowie Gymnasien beteiligt werden sollen. Bei Beteiligung von Gymnasien müsste auch das Regierungspräsidium Stuttgart eingebunden werden.

Der Auswahlprozess soll mit geringem Aufwand für die Schulen und so unbürokratisch wie möglich bewerkstelligt werden. Hauptvoraussetzungen für die Aufnahme sind ein überdurchschnittlicher Migrantenanteil (über 50 %) und die Bereitschaft der Schulleitung, des Lehrerkollegiums und der Elternvertretungen, tatsächlich am IQ-Prozess teilzunehmen. Die Bereitschaft der Schule soll durch einen Beschluss der schulischen Gremien (Gesamtlehrerkonferenz, Schulkonferenz) dokumentiert werden. Die Konkretisierung der Auswahlkriterien (Handlungsbedarf nach Schulstandorten, Beurteilung der Interessensbekundungen der Schulen) sollten in einer Fachgruppe erarbeitet und von der Lenkungsgruppe beschlossen werden. Die endgültige Auswahl der IQ-Schulen trifft in letzter Instanz die Lenkungsgruppe.


3.6. Bereitstellung von finanziellen Ressourcen für die Jahre 2008/2009

Die Schulen, die an dieser Erprobungsphase teilnehmen, haben im Rahmen ihrer Schulentwicklung einen deutlichen Mehraufwand zu erbringen. Dieser Mehraufwand an Entwicklungsarbeit ist über die vom Kultusministerium bereitgestellten Lehrerdeputate (die in Stuttgart auf Grund des hohen Migrantenanteils höher sind als anderswo im Land) nicht allein zu bewerkstelligen. Deswegen ist eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt für die Realisierung zwingend erforderlich. Dies gilt sowohl für die Umsetzung der IQ-Maßnahmen an den beteiligten Schulen als auch für das schulübergreifende Unterstützungssystem mit externen Experten. Der Nutzen einer städtischen Investition in das IQ-Programm ist ein mehrfacher: das Bildungsniveau unserer nachwachsenden Generation wird gehoben, was sowohl der beruflichen Integration der jungen Menschen und der Zukunftssicherung des Wirtschaftsstandorts Stuttgart insgesamt dient (siehe Kap. 1.1.), und es wird sozialen Desintegrationserscheinungen vorgebeugt. Auch erhebliche Folgekosten einer fehlenden beruflichen und sozialen Integration werden vermieden, was den Sozialhaushalt der Stadt mittelfristig entlasten wird.

Jede IQ-Schule soll deshalb im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen einen festen Pauschalbetrag pro Jahr in 2008 und 2009 erhalten, um die IQ-Maßnahmen wie oben beschrieben entwickeln, durchführen und evaluieren zu können. Denkbar ist auch eine Aufteilung in einen festen Sockelbetrag und einen variablen Beitrag je nach den Rahmenbedingungen der Schule und dem IQ-Vorhaben.

Als zielführende Beitragshöhe werden (in Anlehnung an Erfahrungswerte von QUIMS) pro Schule durchschnittlich empfohlen:


Die Schulen setzen den Betrag zweckgebunden für folgende Maßnahmen ein:

· Steuerungsaufgaben im Rahmen der interkulturellen Qualitätsentwicklung (IQ): Personalausgaben für interne und externe IQ-Beauftragte (einschließlich Sachkosten).
· IQ-Entwicklungsprojekte: Planung, Durchführung und Evaluation von schulinternen Maßnahmen und von ergänzenden Unterstützungsprogrammen durch außerschulische Kooperationspartner an der Schule (einschließlich Sachkosten). Vor Beginn der Arbeit sind von einer Arbeitsgruppe (Schulpraktiker, Finanzfachleute, IQ-Federführung) klare Regelungen zur Bewilligung, Verwendung, Übertragbarkeit und zum Nachweis der Gelder zu erstellen, die von der Lenkungsgruppe zu genehmigen sind.

Die Gesamtverantwortung für die finanzielle Abwicklung wird der Stabsabteilung für Integrationspolitik als dem kommunalen Projektträger in der Erprobungsphase übertragen.

Für die Erprobungsphase in 2008 und 2009 werden des weiteren 30.000 Euro pro Jahr für schulübergreifende Qualifizierungsmaßnahmen bereitgestellt: Auftragsvergabe an externe Experten (Expertenpool) in der Aufbauphase, Fortbildungsblöcke für die beteiligten Schulen mit externen Referenten, schulübergreifender Fachaustausch, externe Evaluation des Gesamtprogramms und Dokumentation der Ergebnisse.

In den Haushaltsplanentwürfen 2008/2009 für den OB-Bereich im Verwaltungshaushalt sind 140.000 Euro für die Erprobungsphase angemeldet.

Zur Sicherstellung der Koordination in der Erprobungsphase und zur Implementierung der IQ-Maßnahmen an den beteiligten Schulen soll eine Personalstelle befristet für 2008 und 2009 geschaffen werden.

Die Stabsabteilung für Integrationspolitik und alle beteiligten Partner sind aufgefordert, Drittmittel zu akquirieren, um die Qualität der Arbeit zu erhöhen und weitere Schulen in den IQ-Prozess einzubeziehen.

Es ist aber grundsätzlich festzuhalten, dass das dargestellte Vorhaben anspruchsvoll ist und hohen Qualitätsanforderungen genügen muss, so dass es ohne eine solide Grundfinanzierung durch die Stadt Stuttgart nicht in Angriff genommen werden kann.

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