Verstärkung der Sprachförderung
Neuausrichtung der Lernbeurteilung und Förderplanung
Einbezug und Mitwirkung der Eltern
Mitarbeit von interkulturellen Vermittlungspersonen in der Schule und im schul- ergänzenden Bereich
2) Gewinnung von Personen mit Migrationshintergrund für den Lehrerberuf (eine entsprechende Kampagne der Stabsabteilung für Integrationspolitik und des Staatlichen Schulamts ist in Vorbereitung: „Migranten machen Schule“).
3) Gewinnung von Kooperationspartnern aus der Wirtschaft, aus anderen gesellschaftlichen Einrichtungen und der Zivilgesellschaft, die die Schulen bei der Erreichung ihrer Ziele unterstützen.
4) Aufbau eines Anreizsystems zur Beteiligung an der interkulturellen Schulentwicklung.
5) Aufbau eines Informationssystems, über das in einfacher benutzerfreundlicher Form alle wichtigen Informationen und Hilfsmittel für die Arbeit zugänglich sind. 3.5. Auswahl der Schulen Die Gesamtzahl der in die Erprobungsphase eingebundenen Schulen hängt von der Höhe der städtischen Zuwendungen ab. Der Schwerpunkt sollte in der Erprobungsphase im Sinne der frühen Bildungsförderung auf Grundschulen gelegt werden. Aufgrund des großen Handlungsbedarfs in Hauptschulen sollten auch diese eingebunden werden. Es ist zu klären, ob bei einer ausreichenden Gesamtfördersumme auch Förder- und Realschulen sowie Gymnasien beteiligt werden sollen. Bei Beteiligung von Gymnasien müsste auch das Regierungspräsidium Stuttgart eingebunden werden. Der Auswahlprozess soll mit geringem Aufwand für die Schulen und so unbürokratisch wie möglich bewerkstelligt werden. Hauptvoraussetzungen für die Aufnahme sind ein überdurchschnittlicher Migrantenanteil (über 50 %) und die Bereitschaft der Schulleitung, des Lehrerkollegiums und der Elternvertretungen, tatsächlich am IQ-Prozess teilzunehmen. Die Bereitschaft der Schule soll durch einen Beschluss der schulischen Gremien (Gesamtlehrerkonferenz, Schulkonferenz) dokumentiert werden. Die Konkretisierung der Auswahlkriterien (Handlungsbedarf nach Schulstandorten, Beurteilung der Interessensbekundungen der Schulen) sollten in einer Fachgruppe erarbeitet und von der Lenkungsgruppe beschlossen werden. Die endgültige Auswahl der IQ-Schulen trifft in letzter Instanz die Lenkungsgruppe. 3.6. Bereitstellung von finanziellen Ressourcen für die Jahre 2008/2009 Die Schulen, die an dieser Erprobungsphase teilnehmen, haben im Rahmen ihrer Schulentwicklung einen deutlichen Mehraufwand zu erbringen. Dieser Mehraufwand an Entwicklungsarbeit ist über die vom Kultusministerium bereitgestellten Lehrerdeputate (die in Stuttgart auf Grund des hohen Migrantenanteils höher sind als anderswo im Land) nicht allein zu bewerkstelligen. Deswegen ist eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt für die Realisierung zwingend erforderlich. Dies gilt sowohl für die Umsetzung der IQ-Maßnahmen an den beteiligten Schulen als auch für das schulübergreifende Unterstützungssystem mit externen Experten. Der Nutzen einer städtischen Investition in das IQ-Programm ist ein mehrfacher: das Bildungsniveau unserer nachwachsenden Generation wird gehoben, was sowohl der beruflichen Integration der jungen Menschen und der Zukunftssicherung des Wirtschaftsstandorts Stuttgart insgesamt dient (siehe Kap. 1.1.), und es wird sozialen Desintegrationserscheinungen vorgebeugt. Auch erhebliche Folgekosten einer fehlenden beruflichen und sozialen Integration werden vermieden, was den Sozialhaushalt der Stadt mittelfristig entlasten wird. Jede IQ-Schule soll deshalb im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen einen festen Pauschalbetrag pro Jahr in 2008 und 2009 erhalten, um die IQ-Maßnahmen wie oben beschrieben entwickeln, durchführen und evaluieren zu können. Denkbar ist auch eine Aufteilung in einen festen Sockelbetrag und einen variablen Beitrag je nach den Rahmenbedingungen der Schule und dem IQ-Vorhaben. Als zielführende Beitragshöhe werden (in Anlehnung an Erfahrungswerte von QUIMS) pro Schule durchschnittlich empfohlen: