Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 688/2002
Stuttgart,
09/30/2002



STOP - Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt
- Zweiter Zwischenbericht -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Beirat für Gleichstellungsfragen
Sozialausschuß
Verwaltungsausschuß
Vorberatung
Beratung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
14.10.2002
16.10.2002
21.10.2002
23.10.2002



Beschlußantrag:
  1. Vom zweiten Zwischenbericht des Projektes STOP - Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt - , Berichtszeitraum: 01.07.2001 - 30.06. 2002, wird Kenntnis genommen (Anlage 1)
  2. Der Verlängerung der Besetzung der zum Stellenplan 2002 geschaffenen 100%-Stelle für die Projektleitung bis zum 31.03.2003 mit Kosten in Höhe von 17.300 Euro wird zugestimmt.
  3. Der Aufstockung von Stellenanteilen (200 % BAT IV a) beim Allgemeinen Sozialdienst/Jugendamt (ASD) für Sozialarbeiter/-innen BAT IV a zur Bearbeitung von STOP-Fällen wird zugestimmt. (Anlage 6)
  4. Der Verlängerung der Besetzung der Stellenanteile für die Fraueninterventionsstelle mit 0,25 % beim städtischen Frauenhaus und der Gewährung eines Zuschusses für eine 0,25% Stelle beim autonomen Frauenhaus bis 31.12.2003 mit Kosten in Höhe von insgesamt 35.000 Euro wird zugestimmt.

    Der Aufstockung der Fraueninterventionsstelle (FIS) von jetzt 25% (Stadt, Sozialamt) und 20.000 Euro Zuschuß (Frauen helfen Frauen e.V.) auf zwei 100 % Stellen BAT IV a bis zunächst 31.12.2003 wird zugestimmt. (Anlage 7)
  5. Dem Konzept und der Umsetzung Täterberatung/Täterprogramm/Antigewalttrainingsmaßnahmen bis 31.12.2003 mit Gesamtkosten von ca. 30.000 Euro wird zugestimmt (Anlage 8 und 9).
  6. Der sofortigen Entwicklung und Durchführung eines Evaluationsverfahrens wird zugestimmt. Mittel in benötigter Höhe stehen unter Finanzposition 1.0200.6270.000 bereit.
  7. Von der Absicht der Verwaltung, bis Dezember 2002 einen Vorschlag für die Anschlussstruktur/Themenmanagement des jetzigen STOP-Projekts vorzulegen, wird Kenntnis genommen.
    Über die Dauerstruktur der der fallbezogenen STOP-Interventionsmaßnahmen für Frauen, Kinder und Männer nach 2003 und die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel wird im Rahmen der Haushaltsberatungen 2004/2005 entschieden.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Notwendige Maßnahmen zur Sicherung des Interventionsverlaufs:

Zu Ziffer 1.

Wie bei der Vorstellung des ersten Zwischenberichts des Projektes STOP im Herbst 2001 in den Ausschüssen zugesagt, wird mit dem zweiten Zwischenbericht über die Entwicklungen im Projekt STOP berichtet und werden ergebnisrelevante Anträge eingebracht. Grundlage für die Anträge sind die einzelnen Projektergebnisse, siehe Anlage 1 - Ausführliche Begründung - unter Punkt 1 "Ergebnisse auf einen Blick".


Zu Ziffer 2.

Die zur Gesamtauswertung benötigten Daten für das zweite Halbjahr 2002 können erst nach Jahresende erbracht werden. Folglich kann mit der Endauswertung auch erst im neuen Jahr begonnen werden. Um die Ergebnisse und ggf. noch ein Evaluationsverfahren zu begleiten, ist die Verlängerung der Stelle der Projektleitung (BAT IV/III) bis 31.03.2002 zu 100 % unumgänglich.


Zu Ziffer 3.

Mit Einführung des Platzverweisverfahrens kamen auf den ASD 143 (1. Halbjahr 2002 / pro Jahr ca. 290-300) neue Fälle zu. Als bisherige und künftige Erstanlaufstelle kommt ihm daher eine zentrale Aufgabe zu, die er seit Projektbeginn mit bereits angespannter Personalsituation bei gleichzeitiger Einführung mehrerer neuer Verfahren (z.B. ASD-Kinderschutzprojekt, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, - ausführliche Darstellung siehe GRDrs 817/2001) bisher ohne jeglichen Stellenzuwachs bewältigen mußte. Dieser Mehraufwand, der bis jetzt nur durch Überstunden geleistet werden konnte, entspricht 200 % Stellenanteilen BAT IV a. Eine entsprechende Aufstockung zur Aufrechterhaltung des Interventionsverfahrens ist zwingend nötig.


Zu Ziffer 4.

Die Fraueninterventionsstelle (FIS), die mißhandelte Frauen nach Polizeieinsätzen/ Platzverweisen pro-aktiv berät, hat eine "Helpline" eingerichtet. Im Mai 2002 wurde eine verbindliche Kooperationsvereinbarung mit dem ASD getroffen. Das Fallaufkommen ist im Vergleich des ganzen Jahres 2001 (28 Frauen) bereits im ersten Halbjahr 2002 (42 Frauen) um 66% gestiegen. Hinzu kommen ca. 40 Anfragen pro Woche über die Helpline. Mit einem weiteren Fallzuwachs ist zu rechnen. Desweiteren nimmt auch die Inanspruchnahme der telefonischen Unterstützung "Helpline" ständig zu.


Zu Ziffer 5.

Die "Täterarbeit" befindet sich derzeit im Aufbau und benötigt:
Zur Einrichtung einer Männerinterventionsstelle mit 0,5% Stellenanteilen, davon 0,2 % Anteile für eine Psychologenstelle BAT II, 0,2 % Stellenanteile Sozialarbeiterstelle BAT IVa sowie Verwaltungs- und Supervisionsanteile als Pilotprojekt für eine Laufzeit bis 31.12.2002. Die Ansiedlung erfolgt bei der Sozialberatung Stuttgart e.V. und wird für den Zeitraum der Pilotphase hauptsächlich aus Eigenmitteln finanziert. Es besteht ein Zuschußbedarf von 5.000.- Euro.


Innerhalb von 18 Monaten wird ein Gesamtprogramm für die Arbeit mit Männern aufgestellt. Dies beinhaltet die Konzeptionen für längerfristige Einzel- und Gruppenarbeit, für das Anti-Gewalttraining sowie die Erstellung von Informationsmaterial und die Evaluation. Kosten in Höhe von 24 752.00 Euro sind veranschlagt. Es wurde ein Förderantrag beim LWV über 15.000 Euro gestellt, eine Entscheidung über die Förderung liegt noch nicht vor.


Mindestens die Hälfte der Kosten wird aus Fördermittel Dritter bzw. aus dem Budget der beteiligten Referate gedeckt.


Zu Ziffer 6.

Ein Evaluationsverfahren soll eingesetzt werden, um die Zielgenauigkeit der Maßnahmen im Verhältnis zu den eingesetzten Ressourcen zu ermitteln.


Zu Ziffer 7.
Wo und wie die noch zu bearbeitenden Entwicklungsaufgaben nach Projektende (siehe auch Anlage 3 - Offene Punkte, Merkposten) abgearbeitet werden sollen und in welcher Struktur dauerhaft der Themenkomplex häusliche Gewalt/Platzverweis/Gewaltschutzgesetz bearbeitet und weiterentwickelt werden soll, wird bis zum Dezember 2002 als Vorschlag entwickelt.
Über die Dauerstruktur der fallbezogenen STOP-Interventionsmaßnahmen für Frauen, Kinder und Männer und die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel wird im Rahmen der Haushaltsberatungen 2004/2005 entschieden.

Finanzielle Auswirkungen
Einmalige KostenLaufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
325,327.00 Euro
Laufende Aufwendungen
Euro
Objektbezogene Einnahmen
Euro
Laufende Erträge
Euro
Von der Stadt zu tragen
Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan/ Finanzplanung
veranschlagt
Ja
Noch zu veranschlagen
Euro
Beschlußanträge mit finanziellen Auswirkungen:

Zu Ziffer 2:
Verlängerung der Stelle der Projektleitung (100 % BAT IVa) bis 31.03.2003 zur Endauswertung STOP:
3 Monate Arbeitsplatzkosten für Stellenschaffung BAT IVa ohne Verwaltungsgemeinkosten (Gesamtkosten einschl. Tul) 17.300.- Euro Zu Ziffer 3:
Aufstockung der Stellenanteile ( 200 % BAT IV a) Jugendamt / Allgemeiner Sozialdienst (ASD) zur Bearbeitung von STOP-Fällen:
1 Jahr Arbeitsplatzkosten für Stellenschaffung 200 % BAT IV a ohne Verwaltungsgemeinkosten (Gesamtkosten einschl. Tul) 138.400.- Euro

Zu Ziffer 4:
Verlängerung (bis zunächst 31.12.2003) und Aufstockung der Fraueninterventionsstelle:

Im Verwaltungsausschuß im Rahmen der Haushaltsberatungen am 10.12.2001, (2. Lesung, Niederschrifts-Nr. 700) wurde die Einrichtung einer halben Stelle und Splittung im Sinne der Schaffung einer 25 %-Stelle für die Fraueninterventionsstelle/Hotline der städtischen Beratungsstelle FrauenFanal, Sozialamt befristet bis 31.12.2002 und ein Zuschuss in Höhe von 20.000 € für das Jahr 2002 an das autonome Frauenhaus befristet bis zum Ablauf des STOP-Projektes einstimmig beschlossen.

Die Stelle in geteilter Trägerschaft (Stadt Stuttgart, Sozialamt und Frauen helfen Frauen e.V.) soll nun zunächst ein Jahr weiterfinanziert und dabei aufgestockt werden auf zwei 100 % Stellen mit insgesamt 200% BAT IV a.
1 Jahr Arbeitsplatzkosten für Stellenschaffung 200 % BAT IV a ohne Verwaltungsgemeinkosten (Gesamtkosten einschl. Tul) 138.400.- Euro

Zu Ziffer 5:
Umsetzung “Täterarbeit” - Männerinterventionsstelle:
Bei der Sozialberatung Stuttgart e.V. soll in einer Pilotphase bis 31.12.2002 eine “Männerinterventionsstelle” eingerichtet werden. Für die Erprobungsphase geht die Sozialberatung Stuttgart e.V. in Vorleistung mit der Finanzierung einer Sozialarbeiterstelle
(0,2 % BAT IV a), einer Psychologenstelle (0,2 % BAT II sowie Verwaltungs- und Supervisionsanteilen.
Benötigter Zuschuß für die Sozialberatung Stuttgart e.V.: 5.000.- Euro
Täterprogramm / Antigewalttrainingsmaßnahme:
Mit einer Laufzeit bis zunächst 31.12.2003 soll das Programm eingeführt und erprobt werden. Benötigte Mittel: 24.752.- Euro

(Mögliche Entlastungen: Fördermittel über Landesstiftung (es liegen noch keine Kriterien und Anträge vor) und über den LWV (Antrag über 15.000.- Euro für das Täterprogramm / Antigewaltmaßnahmen wurde gestellt, es liegt noch keine Antwort vor)

Gesamtkosten der beantragten STOP-Maßnahmen: 325.327.- Euro

Für eine Evaluation stehen Mittel aus dem Etat für Organisationsuntersuchungen beim Haupt- und Personalamt unter Finanzposition 1.0200.6270.000 bereit.

Für die Anfertigung von Informationsmaterial für Kinder sind Spendenmittel/Bußgelder vorgesehen.


Beteiligte Stellen

Die STOP-Projektlenkung (Ref. SJG, Federführung; Ref. USO, Stabsstelle OB-ICG, LPD II) hat dieser Vorlage zugestimmt.

Das Referat A hat mitgezeichnet.

Das Referat F hat in seiner beigefügten Stellungnahme (Anlage 11) einer Mitzeichnung in einigen Punkten nicht zugestimmt.
Die weiteren Punkte der Stellungnahme von F wurden bis auf Ziffer 3 und den 2. Satz von Ziffer 4 (Stellenaufstockung für den ASD und die Fraueninterventionsstelle) in die vorliegende Beschlußvorlage eingearbeitet.





Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen
  1. Ausführliche Begründung / Zweiter Zwischenbericht Projekt STOP - Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt
  2. Datenerhebung, Statistik
  3. Offene Punkte, Merkposten
  4. Projektstruktur
  5. Fallzahlen der Frauenhäuser
  6. Personalanforderung ASD
  7. Antrag Fraueninterventionsstelle
  8. Konzept Männerinterventionsstelle
  9. Arbeit mit Männern
  10. Interventionsverfahren STOP
  11. Stellungnahme von Referat F
Anlage 1 zur GRDrs 688/2002

Ausführliche Begründung

Inhalt:
  1. Ergebnisse auf einen Blick
  2. Interventionsverfahren

    2.1. Polizei- und ordnungsbehördliche Maßnahmen

    2.2. Psychosoziale und juristische Maßnahmen
    2.2.1. Erstanlaufstelle ASD
    2.2.2. Schutz, Begleitung und Beratung von Frauen
    2.2.3. Schutz, Begleitung und Beratung von Kindern und Jugendlichen
    2.2.4. Antigewaltarbeit mit Männern
  3. Qualitätssicherung, Projektanschluß
    3.1. Evaluation
    3.2. Projektumsetzung
  4. Fazit
  5. Ausblick

  1. Ergebnisse auf einen Blick

Entsprechend dem Gesamtkonzept "STOP" soll eine neue Form der Kooperation zwischen der Polizei, dem Amt für öffentliche Ordnung, psychosozialen Beratungs- und Begleitungsstellen sowie der Staatsanwaltschaft und den Gerichten praktiziert werden.

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 09. November 2000, wurde am 01. Januar 2001 in Stuttgart das Projekt "STOP - Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt" (GRDrs 884/2000) begonnen und im Herbst 2001 erstmals darüber berichtet (GRDrs 772/2001).

Bisher erzielte Ergebnisse:
  1. Das Platzverweisverfahren ist eingeführt.
  2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Landespolizeidirektion Stuttgart II, dem Amt für öffentliche Ordnung, dem Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamts, dem Krisen- und Notfalldienst und der Fraueninterventionsstelle sind entsprechend qualifiziert.
  3. Meßgrößen zur Zielermittlung sind vorhanden.
  4. Die Kooperation zwischen ASD und der Fraueninterventionsstelle ist verbindlich geregelt.
  5. Die Fraueninterventionsstelle ist eingerichtet, die Konzeption wurde an die veränderten Ausgangsbedingungen angepasst. Ein Flyer wurde erstellt, mit diesem wird durch die Polizei, die Gerichte, das Amt für öffentliche Ordnung, den ASD auf die Fraueninterventionsstelle hingewiesen.
  6. Erste Handlungsempfehlungen für Kinder in Platzverweissituationen sind entwickelt:
    - Vorbereitungen zur Erstellung eines mehrsprachigen Flyers und weiterem Informationsmaterial für Kinder und Jugendliche in Fällen häuslicher Gewalt, bei Platzverweisen
    - Einbindung direkter Beratung und Unterstützung der Kinder und Jugendlichen abends und am Wochenende durch den Krisen- und Notfalldienst
  7. Erste Konzepte für eine koordinierte Täterarbeit in Stuttgart sind entwickelt. Erste Beratungen von Tätern bei den Beratungsstellen finden statt.
  8. Der Bürgerservice "Leben im Alter" ist im Zusammenhang mit Platzverweisfällen bei Menschen über 63 Jahre eingebunden.
  9. Qualifizierungsmaßnahmen unter Mitwirkung SJG-STOP:
    - Fortbildung zum Gewaltschutzgesetz mit ca. 80 Teilnehmer/-innen
    - Fortbildung für Revierführer/-innen und Stellvertreter/-innen aller Polizeidienststellen LPD II zum Projekt STOP und zur Einbeziehung des Krisen- und Notfalldienstes
    - Konzepterstellung eines Evaluationsverfahrens für das Projekt STOP
    - Ganztägige Projektplenumsveranstaltung mit “Open-space” - Elementen
  10. Eine Infrastruktur (z.B. Adressenverteiler, Info-Rundbriefe) mit Einbindung aller relevanten Einrichtungen in Stuttgart in das Projekt STOP ist geschaffen. Damit wurde eine Grundlage für die längerfristige Koordination, Information und Vernetzungsarbeit bezogen auf den Themenkomplex "Häusliche Gewalt" gelegt.
  11. Es wurde ein Versuchslauf "Bürgerschaftliches Engagement" bei der Gerichtshilfe der Staatsanwaltschaft im Rahmen des Projektes STOP gestartet. Dieser sieht den durch die Gerichtshilfe begleiteten Einsatz erfahrener Ehrenamtlicher vor, sofern von Opfern und Tätern gewünscht, als Kontrollorgan zur Verhinderung neuer Gewalteskalation und zur Stärkung durch praktische Hilfestellungen.
  12. Mitarbeit der Projektleitung im Fachbeirat der Interministeriellen Arbeitsgruppe "Modellversuch Platzverweis" des Landes Baden-Württemberg
  13. Öffentlichkeitsarbeit, Information und Vernetzung, z.B.:
    - Mitentwicklung des Tagungsprogramms "Schluß mit häuslicher Gewalt? Das neue Gewaltschutzgesetz auf dem Prüfstand" (25./26.11.2002 in Bad Boll)
    - Pressemitteilungen, Interviews, Beantwortung von Bürger/-innen- und Institutionsanfragen
2. Interventionsverfahren

2.1. Polizei- und ordnungsbehördliche Maßnahmen

Die Zusammenarbeit der Landespolizeidirektion Stuttgart II (LPD II) und dem Amt für öffentliche Ordnung (AföO) ist reibungslos. Die zeitnahe Bearbeitung der Vorfälle ist gesichert.

Das AföO trifft seine Entscheidungen (Aufenthaltsverbot oder längerfristiger Gewahrsam) auf der Grundlage des Polizeigesetzes anhand des weiterentwickelten Vorkommnisberichts (in der Regel zwischen 11 und 20 Seiten). Dieser beinhaltet sowohl umfassende Sachverhaltsfeststellungen und Lageeinschätzungen des Polizeivollzugsdienstes als auch eine erste strafrechtliche Bewertung.
Dies ist die Voraussetzung für den gesamten anschließenden Interventionsverlauf und das justizielle Verfahren. Ob und wie lange ein Aufenthaltsverbot ergeht, hängt dabei von der Gefahrenprognose des AföO im Einzelfall ab. In vielen Fällen müssen durch das AföO und die LPD II noch umfangreichere Nachermittlungen angestellt werden.

Zwischen 01. Januar 2001 (Projektbeginn) bis zum Stichtag 30. Juni 2002 kam es im Rahmen des Projektes zu 565 Polizeieinsätzen und 342 Platzverweisen durch den Polizeivollzugsdienst. Das AföO erließ in insgesamt 331 Fällen längerfristige Aufenthaltsverbote. In insgesamt 11 Fällen wurde das Aufenthaltsverbot behördlich verlängert. Die durchschnittliche Dauer eines Aufenthaltsverbots beträgt zwischen 3 und 15 Tage. In 7 Fällen wurde wegen Nichtbeachtens des Aufenthaltsverbotes ein Zwangsgeld festgesetzt. Bis zum Stichtag 30. Juni 2002 traten insgesamt 44 Störer (9,32 %) mehrfach in Erscheinung. In 7 Fällen mussten Maßnahmen nach dem Unterbringungsgesetz eingeleitet werden, da bei den Betroffenen schwere psychische Erkrankungen zugrunde lagen. 2.2. Psychosoziale und juristische Maßnahmen

Der Bedarf einer Gesamtinterventionsstelle/Clearingstelle in gemischter Trägerschaft war immer wieder Gegenstand der Diskussion zwischen den Projektbeteiligten. Erste Vorschläge zur Bildung einer solchen wurden entworfen und wieder verworfen, da datenschutzrechtliche Bedenken dieser entgegenstehen.
Bisher wird der Allgemeine Sozialdienst des Jugendamtes als Erstinterventionsstelle tätig, er trägt damit auch die Gesamtfallverantwortung.

Das AföO und die LPD II befürworten diese Regelung, da nach deren Einschätzung den datenschutzrechtlichen Anforderungen und einer verlässlichen Kooperation optimal Rechnung getragen wird.

In engem Zusammenhang mit der Erstinterventionsstelle steht auch der Bedarf und die Notwendigkeit eines guten “Feedback-Systems”. So benötigt z.B. die Polizei Rückmeldungen, welche Maßnahmen nach einem Platzverweis folgen, um zu sichern, dass sich der Täter nicht unerlaubt nähert und ob anderweitige Schutzmaßnahmen für die Opfer getroffen wurden.


2.2.1. Erstanlaufstelle ASD (zu Ziffer 3):

Mit Beginn der Projektlaufzeit wurde der Allgemeine Sozialdienst beim Jugendamt als die Erstanlaufstelle für die Datenübermittlung aus dem Amt für öffentliche Ordnung festgelegt. Der ASD erhält unmittelbar (spätestens nach einem halben Tag) bzw. am jeweiligen nächsten Werktag nach einem Polizeieinsatz vom Amt für öffentliche Ordnung alle Vorfallsberichte der Polizei und die Entscheidung der Behörde bei Familien mit Kindern sowie von Opfern ohne Kinder, sofern diese einer Weiterleitung der Daten schriftlich zugestimmt haben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD klären innerhalb von 3 Tagen die Situation der Familien, machen eine Erstberatung und vermitteln entsprechend den Verfahrensvereinbarungen im Projekt an die jeweiligen Fachstellen.

Mit Einführung des Platzverweisverfahrens ist die Zahl der Fälle beim ASD um 143 gestiegen. Als Erstanlaufstelle kommt ihm eine wichtige Aufgabe zu, die er seit Projektbeginn mit angespannter Personalsituation und gleichzeitiger Installierung mehrerer neuer Verfahren bisher ohne Stellenausgleich bewältigen mußte. Dieser Mehraufwand, der bisher nur durch Überstunden geleistet werden konnte, entspricht 200% Personalstellen. Die Aufstockung um 2 weitere Stellen für die Sozialarbeit (BAT IV a) ist zur Aufrechterhaltung des Interventionsverfahrens zwingend nötig, damit andere Themenfelder des ASD nicht beeinträchtigt werden.


2.2.2. Schutz, Begleitung und Beratung von Frauen (zu Ziffer 4):

Die Beratungsstellen des städtischen und des autonomen Frauenhauses haben bereits zu Beginn des Projekts die "Fraueninterventionsstelle (FIS) " eingerichtet. Dort werden von häuslicher Gewalt betroffene Frauen nach Polizeieinsätzen/Platzverweisfällen pro-aktiv beraten. Bis März 2002 wurde die Arbeit stellenneutral mit Honorarangestellten, die aus Spendenmitteln finanziert wurden, geleistet. Mit dieser Personalausstattung wurden im Jahr 2001 28 Frauen (60 Beratungen) erreicht. Zum 1. April 2002 konnten die Beschlüsse der Haushaltsberatungen umgesetzt werden. Bei der Sozialverwaltung wurde eine 25%-Stelle eingerichtet, dem Autonomen Frauenhaus wurde ein Zuschuß von 20.000 Euro, jeweils befristet bis zum 31. Dezember 2002 bewilligt.

Wegen der Datenschutzproblematik ist es nicht möglich, dass Daten direkt an die FIS weitergegeben werden, deshalb wurde im Mai 2002 eine verbindliche Kooperationsvereinbarung zwischen der Fraueninterventionsstelle und dem Allgemeinen Sozialdienst getroffen. So ist es weitestgehend möglich, Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, durch den pro-aktiven Ansatz zu erreichen. Ebenfalls im Mai wurde das Faltblatt der Interventionsstelle eingeführt, das von der Landespolizeidirektion Stuttgart II, dem Amt für öffentliche Ordnung, dem ASD und anderen Beratungsstellen genutzt und verteilt wird.
Seit der Kooperationsvereinbarung ist die Zahl der vom ASD weitergeleiteten Frauen sprunghaft, von vorher monatlich ca. 3 -, auf im Mai 14 und Juni 21 Frauen angestiegen. Mit einem weiteren Fallzuwachs ist zu rechnen.


2.2.3. Schutz, Begleitung und Beratung von Kindern und Jugendlichen (zu Ziffer 5)

Die spezielle Situation der Kinder und Jugendlichen als Beteiligte in Fällen häuslicher Gewalt und besonders in Platzverweisfällen soll stärker in das Blickfeld gerückt werden. Der Gefahr, dass Kinder und Jugendliche, die in "Gewaltfamilien" aufwachsen, später die destruktiven Muster der Erwachsenen übernehmen (s. u. a. Pfeifferstudie), soll mit verschiedenen Maßnahmen aktiv entgegengewirkt werden. Erste Vorschläge, wie ein Zugang zu den betroffenen Kindern hergestellt werden kann, wurden entwickelt: Zur besonderen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen soll der Krisen- und Notfalldienst (KNFD) durch die Polizei einbezogen werden.

Da bisher - auch überregional - kaum Informationsmaterial vorhanden ist, das sich direkt an Kinder/Jugendliche in Fällen häuslicher Gewalt richtet, sollen für Stuttgart zur Kontaktaufnahme und Information entsprechende Broschüren entwickelt und kind- bzw. altersgerecht aufbereitet werden. Veranschlagte Kosten: 15.000 Euro sind für die Herstellung und Verteilung des Materials einzuplanen (Flyer, ggf. Sticker, Scheckkarten). Für die Bestreitung der Kosten in dieser Höhe sollen Spendenmittel/Bußgelder akquiriert werden.


2.2.4. Antigewaltarbeit mit Männern (zu Ziffer 6)

Sobald die Vergabekriterien der Landesstiftung "Stiftung Zukunft" zur Förderung von Täterarbeit/Antigewalttrainings abgeprüft sind, wird bei Übereinstimmung der Kriterien ein entsprechender Antrag auf Förderung gestellt. Ausschreibungsfrist ist bis zum 02.12.2002, mit den Bescheiden ist erst im Frühjahr 2003 zu rechnen. Das integrierte Gesamtkonzept, das aus zwei Bausteinen besteht und in enger Kooperation mit den anderen Interventionsstellen arbeitet, sieht erstens eine Männerinterventionsstelle als die Anlaufstelle für alle platzverwiesenen/gewalttätigen Männer vor. Hier findet ein Klärungs - und Diagnosegespräch statt. Ggf. wird an andere Beratungsstellen (Sucht-, psychosoziale Einzelberatung, Paar- bzw. Familienberatung) weitervermittelt. Zu dieser Beratungssequenz gehört auch die Motivationsberatung hinsichtlich längerfristiger Maßnahmen.

Der zweite Baustein ist das Programm "Arbeit mit Männern zur Beendigung von Gewalt in Familien", in dem zunächst innerhalb einer Laufzeit von 18 Monaten Vorgespräche, Diagnostik mit betroffenen Männern erfolgen. In diesem Zeitraum soll auch ein Faltblatt erstellt werden. Dann wird eine längerfristige Gruppenphase/ Antigewalttraining angestrebt, um substantielle Veränderungen nachhaltig erzielen zu können. Anschließend soll das Projekt ausgewertet und konkrete Vorschläge für die Verankerung eines Gesamtprogramms in Stuttgart gemacht werden. Im Rahmen einer externen Evaluation des Projektes STOP sollen sinnvollerweise bereits in der Vorbereitungs- und Planungsphase in diesem Umsetzungsprojekt die relevanten Fragestellungen mit erarbeitet werden.


3. Qualitätssicherung, Projektanschluß

Im Projektverlauf wurde die enorme Komplexität und Polarität des Themas deutlich. Eine von Externen durchgeführte Evaluation ist angezeigt. Gewaltverhindernde Maßnahmen müssen ausgebaut, Qualifizierungs- und Unterstützungsangebote installiert werden.


3.1. Evaluation

Nach heutigem Stand wird das Landesmodell Platzverweis voraussichtlich nicht wissenschaftlich begleitet, deshalb kommt einer eigenständigen Evaluation des Stuttgarter Projektes eine besondere Bedeutung zu. Der Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen setzt voraus, dass Interventionsprojekte, in denen alle Stellen vor Ort in institutionalisierter Kooperation an der Verbesserung des Schutzes vor häuslicher Gewalt arbeiten, evaluiert werden.
Ein entsprechendes Evaluationskonzept mit dem Ziel der Ergebnisbewertung, der Qualitätssicherung sowie der Effektivitäts- und Effizienzsteigerung wurde von der Projektleitung erarbeitet.


3.2. Anschlußstruktur

Die STOP-Projektlenkung legt bis Dezember 2002 eine Vorlage zur Struktur vor, in der nach Projektende die nötigen Anschlußaufgaben (siehe Anlage 3 "Offene Punkte, Merkposten") weiterbearbeitet werden sollen. Über die Dauerstruktur der STOP-Interventionsmaßnahmen/Fallarbeit nach 2003 wird im Rahmen der Haushaltsberatungen 2004/2005 entschieden.


4. Fazit

Abschließend ist festzuhalten, dass die Erfahrungen mit der Einführung des Platzverweisverfahrens grundsätzlich positiv sind, da es für eine wirkungsvolle Unterbrechung von akuten Gewaltsituationen im häuslichen Bereich sorgt und darüber hinaus ein gesellschaftliches Umdenken hinsichtlich der Ächtung von Gewalt im häuslichen Bereich und der in Verantwortungnahme der Täter unterstützt.

Durch eine detaillierte, umfassende Fallerhebung kann eine aussagekräftige Gefahrenprognose beim Amt für öffentliche Ordnung erstellt werden, worauf Entscheidungen über ein Aufenthaltsverbot getroffen werden können.

Eine zeitnahe psychosoziale Beratung der Betroffenen innerhalb der Krise und des Platzverweiszeitraums wurde vereinbart. Sie ist die Voraussetzung, den Schutz über die kurze Zeit des Platzverweises hinaus zu sichern und die Krise konstruktiv zu nutzen. Die beteiligten Stellen wurden im Rahmen des Projektes über die neuen Möglichkeiten und Gesetzesgrundlagen informiert. Ein verbindliches, eng verzahntes Kooperations- und Interventionssystem ist dauerhaft notwendig, um die Belange von Frauen, Kindern und Männern im Sinne eines verbesserten, abgesicherten Opferschutzes aufeinander abzustimmen. Entsprechend werden auch die Konzepte und die konkreten Arbeiten in den jeweiligen Bereichen eng aufeinander abgestimmt.


5. Ausblick:

Seit Einführung des Platzverweisverfahrens erfahren viele von akuter häuslicher Gewalt Betroffene Schutz- und Unterstützung durch dieses neue Verfahren, in dem kurzfristig die Gefahrenlage entschärft wird und entsprechende Angebote zur Unterstützung und Beratung erfolgen.

Öffentlichkeitsarbeit und Medieninformation im Zusammenhang mit der Einführung des Verfahrens befördert eine neue Wahrnehmung des Themas "Häusliche Gewalt": Viele Betroffene finden nun den Mut, sich nach außen zu wenden, seit sie von der staatlichen und kommunalen Unterstützungsbereitschaft wissen. Dies ermöglicht frühzeitig die negativen Folgen von häuslicher Gewalt (z.B. körperliche, gesundheitliche Beeinträchtigungen, psychische Erkrankungen, Erziehungsprobleme, Gewalt bei Jugendlichen) rasch einzudämmen und Folgeprobleme und entsprechenden Folgekosten zu vermeiden.
Anlage 2 zur GRDrs 688/2002
4. Datenerhebung, Statistik

Als direkt eingebundene Stellen im Verfahrensablauf Platzverweis werden vom Amt für öffentliche Ordnung, vom Jugendamt/ASD, Krisen- und Notfalldienst und von der Fraueninterventionsstelle ausführliche Statistik-Erhebungen über die Platzverweisfälle gemacht (siehe Anlagen).

Überblick 1.1.2001 - 31.12.20011.1.2002 - 30.06.2002
Polizeieinsätze insgesamt
351
214
Platzverweise durch die LPD II
218
124
Erlaß von Aufenthaltsverboten
200
131
Verlängerung von Aufenthaltsverboten
6
5
Widersprüche
17
4
Strafanzeigen bzw. Strafanzeigenvorbehalt
272
158
ermittelte Wiederholungsstörer
-
44 (9,32 %)
Weitergabe der Informationen an ASD (Kinder betroffen)
198
110
Weitergabe der Informationen an den ASD (keine Kinder betroffen)
66
41
Hinzuziehung des Krisen- und Notfalldienstes (vor Ort oder telefonisch)
26
12
Weitervermittlung vom ASD/KNFD an die Fraueninterventionsstelle
15
17
Selbstmelderinnen oder von anderen Institutionen vermittelt
13
18

Platzverweise bezogen auf Nationalitäten:

Folgende Zahlen lassen die Notwendigkeit zum Ausbau von besonderen Interventionsmaßnahmen, die auf die verschiedenen Migrant/-innengruppen zugeschnitten sind, erkennen:

Verteilung nach StaatsangehörigkeitStörer 2001Opfer 2001Störer
1.Halbj. 2002
Opfer
1. Halbj. 2002
Anzahl insgesamt313 (100 %)313 (100 %)178 (100 %)178 (100 %)
Deutsche152 (48,56 %)176 (56,23 %) 80 (44,94 %) 91 (51,12 %)
Migrant/-innen161 (51,44 %)137 (43,77 %) 98 ( 55,06 %) 87 (48,88 %)


Platzverweis und Frauenhäuser:

Der Platzverweis ist eine Polizeimaßnahme nach Vorfällen häuslicher Gewalt zur Verhinderung akuter weiterer Gewalt. In Situationen, in denen z.B. ein Platzverweis nicht in Frage kommt, das Opfer sich trotzdem nicht ausreichend sicher fühlt oder besonders intensive psychosoziale Begleitung nötig ist, werden neben Platzverweisverfahren die Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen in Anspruch genommen.

a. Zeitraum 01. Januar 2001 - 31. Dezember 2001
b. Zeitraum 01. Januar 2002 - 30. Juni 2002


Städtisches Frauenhaus Stuttgart



(Platzzahl: 32)
Autonomes
Frauenhaus
Stuttgart



(Platzzahl: 40)
FrauenFanal-
Beratungs-
stelle des städtischen Frauenhauses

(2 x 50 %
Stellen-
ausstattung)
BIF
Beratung und Information für Frauen -
Frauen helfen Frauen e.V.
(100 % Stellen-
ausstattung)
Gesamtzahl



72 Frauen-
haus-
plätze für Frauen und Kinder
Anzahl der Frauen (Neuaufnahmen)a. 78


b. 38
a. 79


b. 28
a. 76
(231 Beratungs-
gespräche)
b. 60
(221 Beratungs-
gespräche)
a. 79
(164 Beratungs-
gespräche)
b. 43
(98 Beratungs-
gespräche)
a. 312


b. 169
beteiligte Kinder/Jugend-
liche
a. 103
b. 42
(Jungen bis 14 Jahre)
a. 92
b. 36
(Jungen bis 12 Jahre)
nicht erfaßtnicht erfaßta. 195
b. 78
Platzanfragen mit Beratunga. 345
b. 197
a. 510
b. 186
a. 855
b. 383
Telefonberatunga. 310
b. 172
a. 568
b. 310
a. 878
b. 482
(Übersichtlichere Tabelle siehe Anlage "Fallzahlen der Frauenhäuser und ihrer Beratungsstellen in Stuttgart")

Dementsprechend sind nach wie vor die Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen für Opfer häuslicher Gewalt die am stärksten frequentierten Facheinrichtungen mit weiter ansteigender Inanspruchnahme.

Mit Einführung des Platzverweisverfahrens und des neuen Gewaltschutzgesetzes, verbunden mit verstärkter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, traten mehr Betroffene aus der Anonymität und nahmen die Hilfsangebote verstärkt in Anspruch.

Im weiteren läßt sich durch Rückmeldungen einzelner Kooperationseinrichtungen ein fragmentarischer Eindruck dazu herstellen, wenngleich auch kein einheitliches, vergleichbares Gesamtbild möglich ist:


Anlage 3 zur GRDrs 688/2002