Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
206
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VerhandlungDrucksache:
422/2006
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 28.06.2006
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Verwaltungsreform Land / Kommunen
Sachstandsbericht zur Umsetzung des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Mitteilungsvorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 12.06.2006, GRDrs 422/2006.

Der Sachvortrag von EBM Föll ist nachstehend im überarbeiteten Wortlaut wiedergegeben.

EBM Föll:

Wir haben Ihnen einen schriftlichen Bericht vorgelegt, der den Sachverhalt umfassend beschreibt. Wir haben diesen Inhalt auch dem Städtetag als Stellungnahme übermittelt und in der Tagung der Stadtkreise am 17.05.2006 hat auch der Städtetag eine Stellungnahme gegenüber dem Land verabschiedet, welche die Inhalte der Landeshauptstadt voll inhaltlich wiedergibt.

Grundsätzlich kann man sagen, dass die Umsetzung der Verwaltungsreform in Stuttgart weitestgehend reibungslos erfolgt ist und auch die Funktionsfähigkeit der einzelnen Einheiten erhalten bleibt. Auch in finanzieller Hinsicht ist zumindest derzeit sichergestellt, dass wir als Kommune nicht einen eigenständigen Ausgleich leisten müssen. Gleichwohl gibt es natürlich Probleme. Hauptproblem ist der Themenbereich Lebensmittelüberwachung. Dazu hat Ihnen der Kollege Dr. Schairer in einer der letzten Verwaltungsausschusssitzungen umfangreich berichtet. Die Haltung der Stadtverwaltung und des Städtetages ist die, dass wir das Land auffordern, in diesem Bereich zum einen auf die Erwirtschaftung der Effizienzrendite zu verzichten und zum anderen durch zusätzliche Kontrolleure, Lebensmittelüberwachungsstellen, die jetzt in einem Kontingent den Landkreisen zur Verfügung gestellt werden, auch die Stadtkreise einzubeziehen, weil es keinen Grund gibt, die Landkreise im Vergleich zu den Stadtkreisen zu bevorzugen und damit die Kontrolldichte auch weiterhin gewährleistet ist.

Darüber hinaus gibt es beim Forstamt gewisse Probleme, was die Wiederbesetzung von Stellen anbelangt. Da steht die Besetzung von Stellen, die das Land auf die Landeshauptstadt übertragen hat, unter dem jeweiligen Vorbehalt der Zustimmung des Landes. Das ist sozusagen der einzige Bereich, wo wir das nicht in eigenem Ermessen vornehmen können.

Im Übrigen verweise ich auf den Bericht. Die Landeshauptstadt ist nach wie vor der Auffassung, dass man das Staatliche Schulamt Stuttgart nicht nur als untere Sonderbehörde angliedern sollte, sondern tatsächlich auch eingliedern sollte. Dieses ist auch rechtlich in der Zwischenzeit möglich. Von daher wäre es angemessen, diesen Schritt nun auch in den Stadtkreisen vorzunehmen.

Im Übrigen will ich auf das Spezifikum bei der Landeshauptstadt verweisen, was das Versorgungsamt anbelangt. Hier haben wir zunächst einmal eine Vor-Ort-Regelung zusammen mit dem Landkreis Böblingen gefunden, womit die Existenz des Versorgungsamtes in Stuttgart sichergestellt wird. Die Rechtslage lässt es in der Zwischenzeit zu, dass auch die Aufgaben der Versorgungsämter auf die Stadtkreise übertragen werden. Von daher sollte man dieses aus unserer Sicht tun, weil ich mir vorstellen könnte, dass die Aufgabenstellung der Versorgungsämter klassisch etwas ist, was man in den Bürgerservice Soziale Leistungen der Stadtbezirke eingliedern könnte. Gerade bei dieser Personengruppe, die mit dem Versorgungsamt zusammenarbeitet, sind kurze Wege und eine räumliche Nähe besonders geboten.

In Sachen Vermessungswesen verbleibt es bei der ungleichen Behandlung von Stadt- und Landkreisen. Die Landkreise haben einen finanziellen Ausgleich im Zuge der Verwaltungsreform erhalten, die Stadtkreise nicht. Wir haben an die Zusage des Ministerpräsidenten in dem Zusammenhang erinnert, dass dann zumindest über die Gebühren ein Kostenausgleich erfolgt.

Noch ein Wort zur Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände. In finanzieller Hinsicht kann man die von uns vorgenommene Einschätzung, die wir Ihnen ja berichtet haben im Zuge der Beschlussfassung über die Verwaltungsreform, als voll inhaltlich zutreffend bezeichnen. Wir haben Ihnen gesagt, in diesem Zusammenhang gehen wir davon aus, dass die Landeshauptstadt eine Entlastung in der Größenordnung von 2 Mio. € erfährt. Das war damals unsere Prognose. Die ist, jedenfalls nach dem Rechnungsabschluss 2005, voll inhaltlich eingetreten, sodass wir hier auch entsprechend im Plan liegen.


Von StR Uhl (CDU) wird betont, seine Fraktion unterstütze die Verwaltung darin, das Land zu bewegen, seinen Verpflichtungen aus der Verwaltungsreform nachzukommen. Er bittet die Verwaltung, die finanziellen Auswirkungen der Verwaltungsreform für die Landeshauptstadt in einer Gegenüberstellung systematisch aufzuzeigen. Dies sagt EBM Föll für einen der nächsten Zwischenberichte zu.

Im Prinzip, so StR Kanzleiter (SPD), werde die Übertragung von Aufgaben des Landes auf die Kommunen als sinnvoll angesehen. Allerdings verbinde das Land mit der Abgabe von Aufgaben die Absicht, Mittel auf Kosten der Kommunen einzusparen. Die Verwirklichung der Effizienzrendite gehe, wenn diese ohne einen finanziellen Ausgleich des Landes stattfinde, zu Lasten der Bürgerschaft bzw. zu Lasten der Qualität von Dienstleistungen. Beispielhaft weist er dabei auf das Forstwesen, auf die Lebensmittelüberwachung und auf das Vermessungswesen hin. Die Verwaltung und der Städtetag würden unterstützt, das Land aufzufordern, für die abgegebenen Aufgaben einen vollen Kostenausgleich zu tragen. Mit dieser Maßgabe nehme seine Fraktion heute von der Vorlage Kenntnis.

Nach Einschätzung von StR Kugler (90/GRÜNE) kann es durchaus richtig sein, Aufgaben vom Land auf die Kommunen zu verlagern. Dies sei aber dann kein reformerischer Ansatz, wenn, wie in Baden-Württemberg geschehen, das Land einen Kostenausgleich verweigere. Die Lebensmittelüberwachung sieht StR Kugler derzeit als größtes Problem an. Sollte hier seitens des Landes die Effizienzrendite eingefordert werden, bestehe die Gefahr eine Qualitätseinbuße. Wenn dies die Landeshauptstadt vermeiden wolle, müsse man sich über die dann entstehenden Kosten unterhalten. Hier sollte in den nächsten Monaten mit dem Land eine Vereinbarung herbeigeführt werden. Dasselbe treffe auf das Vermessungswesen zu. Die Stadt müsse die entsprechenden Schritte des Landes mit Nachdruck einfordern.

Ihm gegenüber erklärt EBM Föll, bei der Verwaltungsreform handle es sich zunächst nicht um Fragen der kommunalen Selbstverwaltung. Vielmehr nehme hier die Stadt staatliche Aufgaben wahr. Abgesehen von den genannten Punkten gebe es im Grundsatz keinen Anlass zur Klage. Die derzeitige Kostenerstattung des Landes decke die städtischen Aufwendungen vollumfänglich ab.

Wenn es um die tatsächliche Umsetzung der Effizienzrendite gehe, werde die Thematik Lebensmittelüberwachung relevant. Die Verwaltung überwache dieses. Konzeptionell sei die Reform auf eine 1 : 1-Umsetzung der Effizienzrendite angelegt. Für die entsprechenden Organisationseinheiten seien eigene Unterabschnitte im städtischen Haushalt gebildet. Damit sei jederzeit ein Überblick möglich. Der Gemeinderat könne sicher sein, dass, wenn die volle Kostendeckung nicht mehr eingehalten werden sollte, er als Stadtkämmerer rechtzeitig protestieren werde.

StR Palmer (FW) sieht insbesondere schnelles Handeln im Bereich der Lebensmittelüberwachung als notwendig an.

Von Gesprächen seitens der Stadtverwaltung mit dem Land geht StR R. Zeeb (FDP) aus. Eine funktionierende Lebensmittelüberwachung dürfe nicht ausschließlich von einer Kostendeckung abhängen.

Durch den in Auflösung befindlichen LWV ist laut StRin Gröger (SPD) der Verwaltungsaufwand bei den Einrichtungsträgern angestiegen. Bedingt durch die nicht mehr existente einheitliche Planung in Baden-Württemberg gebe es Ungleichbehandlungen. Darüber müsse im Fachausschuss gesprochen werden.

Sie fährt fort, im Zusammenhang mit der Auflösung des LWV werde eine Reihe von Liegenschaften veräußert und einer neuen Nutzung zugeführt. Die Stadt Stuttgart habe stets die höchsten Einlagen in diesen Verband bezahlt. Die Stadt müsse sich über den Stand der Abwicklungen informieren und darüber dem Gemeinderat berichten. Dem schließt sich StR Kanzleiter an und dies aufgreifend berichtet EBM Föll, für die Abwicklung des LWV habe die Landeshauptstadt noch eine Schlusszahlung vornehmen müssen. Sollte sich bei der Abwicklung des Verbandes ein Erlös ergeben, müsste dieser nach denselben finanziellen Regelungen wie bei den früheren Umlagen aufgeteilt werden. Dies bestätigt der Leiter des Sozialamtes, Herr Tattermusch, durch Kopfnicken.

Weiter teilt im selben Zusammenhang EBM Föll mit, dieses Thema werde vom Sozialamtsleiter heute mitgenommen. Im Sozialausschuss werde dann entsprechend berichtet. Sollte darüber hinaus noch Erörterungsbedarf im Verwaltungsausschuss bestehen, könnte dies aus der Mitte des Gemeinderates angemeldet werden.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt EBM Föll fest:

Die GRDrs 422/2006 hat zur Kenntnis gedient.