Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 612/2003
Stuttgart,
07/09/2003



Anmietung der Hasenbergstraße 31/2 für den Betrieb einer fünfgruppigen Tageseinrichtung für Kinder im Stuttgarter Westen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Sozialausschuß
Verwaltungsausschuß
Vorberatung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
14.07.2003
14.07.2003
16.07.2003



Beschlußantrag:
  1. Der Absicht der Verwaltung, das Gebäude Hasenbergstraße 31/2 (EG, 1. OG und UG teilweise) in Stuttgart-West nach einem Umbau durch den Investor, die Firma Recon Projektsteuerungs- & Beratungsgesellschaft mbH anzumieten, wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Betriebsträgerschaft an einen freien Träger zu übertragen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im Zusammenhang mit der GRDrs 527/2003 hat der Verwaltungsausschuss am 25.06.2003 entschieden, dass für das Projekt Hasenbergstraße 31/2 noch vor der Sommerpause eine gesonderte Beschlußvorlage vorzulegen ist.

Grundsätzlich besteht in allen Innenstadtbezirken ein nach wie vor hoher Bedarf an Ganztagesplätzen und Kleinkindbetreuungsangeboten. Aktuell fehlen in Stuttgart West über 80 Kleinkindplätze, in Stuttgart Süd über 50. Bezogen auf Ganztages-
plätze für 3- bis 6-Jährige und Hort ist der Bedarf in West höher als in Süd – insgesamt gibt es Bedarf für rund 50 Plätze für 3- bis 6-Jährige und rund 30 Hortplätze in beiden Bezirken. In Stuttgart Süd (Gebiet Südheimer Platz) wird der Bedarf bedingt durch weitere Aufsiedelungen noch ansteigen. Bei Betrachtung der Bevölkerungsprognose für die beiden Bezirke ist bis 2005 mit einer leichten Zunahme der Kinder zu rechnen, deutliche Zunahmen wird es bei den Schulkindern geben und zwar bis 2009.
Das bedeutet, dass aktuell keine Umwandlungen von Regeleinrichtungen möglich sind, um den Bedarf im Kleinkind- und Schulkindbereich abzudecken. Da der Bedarf für diese beiden Altersgruppen weiter zunehmen wird - das gilt insbesondere für die Innenstadtbezirke - sind zusätzliche Platzressourcen erforderlich, die dann der jeweiligen Bedarfsentwicklung anzupassen sind.

Die Hasenbergstraße 31/2 bietet hier eine für die Stadt günstige Lösung, aktuelle Bedarfe abzudecken. Sie soll nach einem Umbau durch den Investor, die Firma Recon Projektsteuerungs- & Beratungsgesellschaft mbH, zum Betrieb einer fünfgruppigen Tageseinrichtung für Kinder angemietet werden.

Finanzielle Auswirkungen
Einmalige KostenLaufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
122,000.00 Euro
Laufende Aufwendungen
589,542.00 Euro
Objektbezogene Einnahmen
0.00 Euro
Laufende Erträge
0.00 Euro
Von der Stadt zu tragen
122,000.00 Euro
Folgelasten
589,542.00 Euro
Mittel im Haushaltsplan/ Finanzplanung
veranschlagt
Noch zu veranschlagen
Euro
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Investitionskosten im Rahmen der Pauschale für den Ausbau der Tagesbetreuung gedeckt werden kann.

Die Berechnungsgrundlage der Förderung bezieht sich auf 5 Gruppen 0 – 6 Jahre GTE Regelförderung (80 % Fehlbetragsförderung incl. Landeszuschüsse). Ab 2004 werden neue Richtlinien gelten, welche auf der Grundlage der aktuellen Zuschüsse (Zuschüsse von Stadt und Land) erarbeitet werden.

Mittelumschichtung
Der Verwaltungsausschuß hat die Verwaltung beauftragt, eine Übersicht über die neuen Hortgruppen zu erstellen, für die eine mögliche Investitionsförderung aus dem neuen Bundesprogramm “Zukunft und Bildung” beantragt werden könnte (siehe hierzu Anlage 4), um dadurch ggf. Mittel umschichten zu können.

Eine wesentliche Voraussetzung für eine mögliche Investitionskostenförderung durch das Bundesprogramm “Zukunft und Bildung” ist die enge Kooperation zwischen Jugendhilfeeinrichtung und Schule. Die Verwaltung beabsichtigt, hierzu ein Rahmenkonzept zu erarbeiten, auf dessen Grundlage dann die jeweiligen Kooperationsvereinbarungen vor Ort aufbauen sollen. Es wurden bereits Verhandlungen mit dem staatlichen Schulamt aufgenommen. Inwieweit die hier aufgeführten Projekte für eine solche Kooperation in Frage kommen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden.


Beteiligte Stellen

Das Referat F hat die Vorlage mitgezeichnet.




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Nutzflächenberechnung
3. Planverkleinerungen
4. Übersicht über Hortangebote, die an Schulen oder im Einzugsbereich bestimmter Grundschulen angesiedelt sind
Anlage 1 zur GRDrs 612/2003



Anmietung der Hasenbergstraße 31/2 für den Betrieb einer fünfgruppigen Tageseinrichtung für Kinder im Stuttgarter Westen


Ausführliche Begründung

1. Allgemeines

In Innenstadtbereichen ist zu beobachten, dass Eltern aufgrund der dort vorherrschenden Lebenssituation eine Ganztagsbetreuung für ihre Kinder wünschen. Dadurch ist der Bedarf an Ganztagsbetreuungsplätzen dort höher als in Stadtrandgebieten. Die Schaffung von weiteren Kinderbetreuungsplätzen stellt damit einen wichtigen Beitrag zur Familienförderung dar. Hinzu kommt noch, dass in den Stadtkernbereichen der Anteil von allein erziehenden Eltern, die auf einen Ganztagesbetreuungsplatz angewiesen sind, höher ist als in den Stadtrandgebieten.

Grundsätzlich besteht in allen Innenstadtbezirken ein nach wie vor hoher Bedarf nach Ganztagesplätzen und Kleinkindbetreuungsangeboten. Aktuell fehlen in Stuttgart West über 80 Kleinkindplätze, in Stuttgart Süd über 50. Bezogen auf Ganztagesplätze für 3- bis 6-Jährige und Hort ist der Bedarf in West höher als in Süd – insgesamt gibt es Bedarf für rund 50 Plätze für 3- bis 6-Jährige und rund 30 Hortplätze in beiden Bezirken. In Stuttgart Süd (Gebiet Südheimer Platz) wird der Bedarf bedingt durch weitere Aufsiedelungen noch ansteigen.

Bei Betrachtung der Bevölkerungsprognose für die beiden Bezirke ist bis 2005 mit einer leichten Zunahme der Kinder zu rechnen, deutliche Zunahmen wird es bei den Schulkindern geben und zwar bis 2009. Da der Bedarf für diese beiden Altersgruppen weiter zunehmen wird - das gilt insbesondere für die Innenstadtbezirke - sind zusätzliche Platzressourcen erforderlich, die dann der jeweiligen Bedarfsentwicklung anzupassen sind.

Eine Umwandlung von Regelangeboten ist derzeit nur in Einzelfällen möglich, da sonst der Rechtsanspruch gefährdet wäre. Aus diesem Grund sind weitere Angebote erforderlich. Dies wiederum gestaltet sich in den Innenstadtbezirken besonders schwierig, weil hier kaum noch Standorte zu finden sind. Aus diesem Grund ist es aus Sicht der Sozialverwaltung ein “Glücksfall”, an einem zentralen Standort eine 5-gruppige Einrichtung realisieren zu können. In der Startphase ist ein Schwerpunkt auf Kleinkindangebote wichtig (Ganztags- und Teilzeitplätze), die dann sukzessive in altersgemischte Plätze umzustrukturieren sind.

Die ursprüngliche Planung, eine zusätzliche Einrichtung in der Mörikestraße 9 zu eröffnen, konnte nicht umgesetzt werden. Daher besteht weiterhin ein hohes Interesse an einer großen Einrichtung in Stuttgart-West und Süd. Mit der Hasenbergstraße 31/2 ist es gelungen, ein Objekt zu finden, das in einem dicht besiedelten Gebiet trotzdem noch genügend Möglichkeiten bietet, Außenflächen für eine fünfgruppige Kindertageseinrichtung zu schaffen. Hierdurch wird auch ein Beitrag zur Begrünung des Stadtteils geleistet.

Die Verwaltung beabsichtigt, das Gebäude Hasenbergstraße 31/2 (Flurstück-Nr.: 6377/7) anzumieten und die Betriebsträgerschaft an einen freien Träger zu übertragen, sofern der Investor der Weitervermietung zustimmt und der freie Träger in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages eintritt. Die Firma Recon Projektsteuerungs- & Beratungsgesellschaft mbH wird das Objekt Hasenbergstraße 31/2 als Investor erwerben, das Gebäude zu einer fünfgruppigen Tageseinrichtung für Kinder mit maximal 125 Plätzen umbauen und an die Stadt Stuttgart vermieten. Die maroden Garagen auf dem Grundstück werden vom Investor/Vermieter abgerissen. Die dadurch freiwerdenden Flächen werden zu Außenanlagen der Kindertageseinrichtung hergerichtet.

Die Hasenbergstraße 31/2 liegt direkt in einem Gebiet mit besonders hoher Nachfrage. Das vorliegende standardisierte Raumprogramm ist, soweit es das Bestandsgebäude zuließ, auf das städtische Standardraumprogramm für Kindertageseinrichtungen abgestimmt und beinhaltet eine kostengünstige, flexibel nutzbare und barrierefreie Lösung, durch die eine Mischung der Betriebs- und Betreuungsformen ohne größeren Aufwand möglich wird. Die Einrichtung wird mit einer Verteilerküche ausgestattet.

Der Mietvertrag beinhaltet eine Laufzeit von 20 Jahren. Bei Rückgang der Kinderzahlen, kann bereits nach 10 Jahren das Mietverhältnis, mit Zahlung einer Entschädigung von 380.000 € gekündigt werden. Damit würden die dem Vermieter entstandenen Umbaukosten, die auf eine Mietzeit von 20 Jahren umgelegt werden, abgegolten. Der Mietpreis für die Räumlichkeiten der Einrichtung beträgt 9,50 €/m². Sämtliche Leistungen, bis auf Einrichtung und verschiedene Spielgeräte im Außenbereich, werden vom Vermieter erbracht.


2. Investitionskosten

Die Investitionskosten werden vom Investor getragen. Für die Stadt entstehen noch:

Einrichtungskosten
102.000 €
Kosten für Außenspielgeräte
20.000 €
Noch von der Stadt zu tragende Investitionskosten
122.000 €


3. Objektdaten

Mietfläche: 995 m²

Außenfläche ca. 838 m²

Fläche des Grundstücks mit Außenanlagen
(Flurstücks-Nr.:6377/7): 2046 m²

Nutzeinheiten (NE): max. 125 Plätze

4. Termine

Baubeginn: nach Erteilung der Baugenehmigung, ca. Oktober/November 03
Bauzeit: ca. 12 Monate
Fertigstellung: ca. Oktober/November 2004


5. Folgelasten

Durch die Anmietung der Hasenbergstraße 31/2 als fünfgruppige Einrichtung ist, unter der Voraussetzung, dass die Einrichtung von einem freien Träger betrieben wird, mit folgenden zusätzlichen jährlichen Folgelasten zu rechnen:


Folgeausgaben
- Jährliche Förderung an den freien Träger
456.000 €
Die Berechnungsgrundlage bezieht sich auf 5 Gruppen 0 – 6 Jahre GTE Regelförderung (80 % Fehlbetragsförderung incl. Landeszuschüsse). Ab 2004 werden neue Richtlinien gelten, welche auf der Grundlage der aktuellen Zuschüsse (Zuschüsse von Stadt und Land) erarbeitet werden.
- Mietkosten
Gebäudefläche995 m² x 9,50 €/m² =
9.452,50 €/Mon.
Außenspielfläche838 m² x 2,00 €/m² =
1.676,00 €/Mon.
(zzgl. Miete für baurechtl. geforderte Stellpl.)
Monatliche Mietkosten
11.128,50 €/Mon.
Jährliche Mietkosten
133.542 €
Folgeausgaben (jährlich)
589.542 €
Folgeeinnahmen
entfallen
(in den Zuschüssen verrechnet)
Folgelasten (jährlich)
589.542 €


7. Finanzierung:

Die Investitionskosten und die Miete sind im Doppelhaushalt 2004 / 2005 aufzunehmen.