Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
372/2005
GZ:
USO/67
Sitzungstermin: 11.05.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:EBM Föll, die Herren Koch (GartenFriedhA),
N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht)(RPA)
Protokollführung: Herr Häbe kr/hr
Betreff: Sandstrand Seilerwasen Bad Cannstatt

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 10.05.2005, öffentlich, Nr. 261

Ergebnis: Kenntnisnahme

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Mitteilungsvorlage des Referats Umwelt, Sicherheit und Ordnung vom 04.05.2005, GRDrs 372/2005.

Zudem ist diesem Protokoll der Antrag/die Anfrage Nr. 110/2005 der SPD-Gemeinderatsfraktion "Sandstrand Seilerwasen Bad Cannstatt", vom 11.04.2005 sowie die Beantwortung/Stellungnahme (Zwischenbericht) des Herrn Oberbürgermeisters vom 27.04.2005 beigefügt.

Die grundsätzliche Zustimmung seiner Fraktion signalisiert StR Uhl (CDU).

Von StR Kanzleiter (SPD) wird erklärt, das Geplante dürfe nicht zu einer Belastung der Anwohner führen. Weitere Investitionen z. B. beim Biergarten im Mühlgrün sollten nicht verhindert werden. Auch müsse eine Überaktivierung des Gebietes vermieden werden, unter der z. B. der Spielplatz Seilerwasen leiden könnte. Die angesprochenen Aspekte könnten lediglich durch den Bezirksbeirat richtig beurteilt werden. Daher sei es verwunderlich, dass ohne vorher den Bezirksbeirat oder den Gemeinderat zu beteiligen, von der Verwaltung Entscheidungen gefällt worden seien. Die Vorlage gehe auf die von seiner Fraktion im Antrag Nr. 110/2005 gestellten Fragen nur unvollständig ein.

StR J. Zeeb (FW) spricht sich dafür aus, das Geplante starten zu lassen. Sollte es zu Problemen kommen, könnten immer noch Korrekturen vorgenommen werden.

Im Antrag Nr. 110/2005 der SPD-Gemeinderatsfraktion, so Herr N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), sei das Rechnungsprüfungsamt (RPA) angesprochen worden. Das Garten- und Friedhofsamt habe die Vorlage erstellt und dem RPA sei die Vorlage dann im Mitzeichnungsverfahren vorgelegt worden. Diesen Ablauf habe er mit StRin Gröger (SPD) besprochen. Mit dem zuständigen Sachbearbeiter habe ein Gespräch stattgefunden und zudem habe man sich Unterlagen vorlegen lassen. Die Prüfung habe zum Ergebnis geführt, dass die Inhalte der Mitteilungsvorlage stimmig seien, und dass die Ordnungsmäßigkeit des Vorgangs nicht zu beanstanden sei. Nicht befasst habe man sich mit der Frage, ob die Verwaltung auch anders hätte vorgehen können.

Gegenüber StR Kanzleiter erklärt EBM Föll, das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung sei selbstverständlich beteiligt gewesen. Die Thematik sei in der Referentenrunde im Beisein von BM Hahn behandelt worden. Dort sei die Vorgehensweise für das Jahr 2005 festgelegt worden. Parallel zu der mobilen Gastronomie (ohne Festinstallationen), und so habe der Auftrag für das Planungsamt gelautet, solle überlegt werden, ob dort eine dauerhafte Gastronomie eingerichtet werden könne. Wenn dieses der Fall wäre, würde der Gemeinderat vorab um Entscheidung gebeten. Hierzu ergänzt Herr Koch, schon in der Amtsleiterbesprechung am 08.03.2005 (Vorlagenpunkte 1 und 2) sei die Angelegenheit behandelt worden. Bei der Behandlung von Standortalternativen sei dort beschlossen worden, dass der Sandstrand sich außerhalb der Hochwasserzone befinden müsse. Dieses sei beim Standort Seilerwasen der Fall. Andere Standortalternativen seien damit nicht mehr infrage gekommen. In der Amtsleiterbesprechung seien auch Anfragen von Interessenten besprochen worden, welche einen Kahn mit Sand befüllen wollten. Die Frage, wo dieser Kahn anlegen sollte, habe aber nicht zufriedenstellend beantwortet werden können. Von daher sei verhältnismäßig kurzfristig entschieden worden, den Sandstrand wieder am Seilerwasen einzurichten. Nach der Befassung durch die Referentenrunde habe im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit den Betroffenen ein Gespräch stattgefunden. Dort sei diesen mitgeteilt worden, welche Stellen beteiligt werden müssten. Vorwürfe, dass Dinge nicht richtig abgelaufen seien, seien nicht gerechtfertigt. Der Betreiber habe bereits am 01.05. starten wollen. Die Absprache, vor der Genehmigung nicht an die Presse zu gehen, habe dieser aber nicht eingehalten. Der Betrieb werde nun voraussichtlich am 15.05. aufgenommen.

Zu dem unter Punkt 9 der Vorlage angesprochenen und ab 2006 vorgesehenen Biergarten teilt StR Uhl mit, berücksichtigt gehöre, dass der von der Verwaltung vorgeschlagene Betreiber der Stadt zur Seite gestanden sei, als niemand sonst Bereitschaft gezeigt habe, hier aktiv zu werden. Allerdings bestehe die Bitte, die Vergabe des Biergartens Mühlgrün ab 2006 auszuschreiben. Dadurch könnte man ein Gestaltungs- und ein Betreiberkonzept erhalten. Das Geplante solle ja auch eine erhöhte Qualität aufweisen. Der Anschein, dass hier etwas "vermauschelt" werde, dürfe nicht entstehen. Im selben Zusammenhang wird von StR Kanzleiter angemerkt, er wolle der Verwaltung die Vergabebefugnis nicht wegnehmen, aber eigentlich sollte eine solche Vergabe schon ausgeschrieben werden, um Transparenz herzustellen. Diesbezüglich betont der Vorsitzende, aus der Vorlage gehe hervor, dass die Vorgehensweise der Verwaltung rechtlich völlig unbedenklich sei. Die Verwaltung sei nicht verpflichtet, diese Verpachtung auszuschreiben. Ausschreibungen stellten in personeller und finanzieller Hinsicht aufwendige Verfahren dar. Um bei geringfügigen Vorgängen so zu verfahren fehlten der Verwaltung die Ressourcen. Die anzustrebende Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns sei durch die dargestellte Vorgehensweise gegeben. Nach der Zuständigkeitsordnung liege die Verpachtung in der Zuständigkeit der Verwaltung. Eigentlich müsste die Verwaltung mit diesem Thema nicht einmal in den Bezirksbeirat gehen. Dass dieses dennoch gemacht werde, sehe er aber durchaus für sinnvoll an. Wenn der Gemeinderat solche Dinge in Zukunft selbst entscheiden wolle, müsste ein Antrag auf Änderung der Zuständigkeitsordnung gestellt werden. Gegen Ende der Aussprache gibt der Vorsitzende zu bedenken, der Biergarten sei ja vor allem auf Vorschlag des Bezirksbeirates Cannstatt am angesprochenen Standort entstanden.

Nach der zunächst betreiberunabhängigen Diskussion habe sich ein Betreiber gemeldet. Nun stelle sich die Frage, ob das laufende Verfahren unterbrochen werden solle, um zunächst eine Ausschreibung vorzunehmen. Dieses müsse letztlich der Gemeinderat entscheiden. Von Herrn Koch wird weiter informiert, die Cannstatter Zeitung habe zum Thema Stadt am Fluss einen Rundgang organisiert. Dort sei die Frage gewesen, ob beim Parkhaus Mühlgrün ein Biergarten eingerichtet werden könne. Daraufhin habe sich ein Interessent, welcher mehrere Einrichtungen betreibe, gemeldet. Dieser habe dann auch einen Architekten beauftragt und dessen Überlegungen seien dem Bezirksbeirat vorgestellt worden. Zwar sei der Bezirksbeirat von der Größe überrascht gewesen, aber dennoch sei der Auftrag erteilt worden, das Thema weiterzuverfolgen. Vorgesehen worden sei, bereits im Juni diesen Biergarten zu eröffnen. Aufgrund dessen, dass die Baugenehmigung und Anderes möglichlicherweise nicht so zügig laufe wie zunächst angenommen, werde nun dieser Biergarten erst im nächsten Jahr in Betrieb gehen können. Hinsichtlich einer Konkurrenzsituation zwischen Biergarten und Sandstrand hätten beide Betreiber keine Bedenken geäußert.

StRin Gröger (SPD) bezieht sich auf das Protokoll des Bezirksbeirates vom 04.05.2005. Dort sei der Standort von Vertretern der CDU und der Bündnis 90/DIE GRÜNEN nicht als geeignet angesehen worden. Dieses sollte für die Zukunft berücksichtigt werden. Unabhängig davon gebe es Gesprächsbedarf zu aktuellen Überlegungen von Spielplatzbewegungen. Über das, was in unmittelbarer Nähe von Spielplätzen stattfinden könne (z. B. Musikbeschallung von 11:00 bis 22:00 Uhr), müsse nachgedacht werden. Wünschenswert wäre gewesen, dass sich der Arbeitskreis Spielflächen damit hätte befassen können.

Sie fährt fort, über den Winter habe die Wanderdüne, welche wohl im letzten Jahr von der Umweltstiftung finanziert worden sei, nicht sehr gepflegt ausgesehen. Die Genehmigungen für Spielplatzfeste durch Betreuungsinitiativen würden sehr restriktiv gehandhabt und die Plätze müssten danach auch sehr ordentlich hinterlassen werden. Im Sinne einer Stärkung des Ehrenamtes müsse die Verwaltung danach schauen, wie diese Düne nach Abschluss der Saison verlassen werde. Dass die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Bezirksbeirates über die späte Einbindung verärgert seien, könne nachvollzogen werden. Wenn der Biergarten komme, müsse im Herbst darüber gesprochen werden, in welchem Abstand die Neckarlandschaft Events vertrage.

Darauf, dass die Standortfrage im Bezirksbeirat erörtert worden ist, verweist Herr Koch. Im Bezirksbeirat seien auch Aspekte zu den Kinderspielflächen angesprochen worden. Schon im Arbeitskreis Spielflächen habe er ausgeführt, dass es seiner Einschätzung nach durchaus Sinn mache, Erwachsene in der näheren Umgebung von Spielplätzen unterzubringen. Im letzten Jahr, und dies habe die Initiative "Schöne Straße" bestätigt, habe es keine größeren Probleme gegeben. Auch der Bezirksbeirat habe beim Biergarten Mühlgrün gewünscht, eine Spielfläche einzurichten. Hier sehe er einen gewissen Widerspruch. Für dieses Jahr handle es sich ja um eine temporäre Nutzung (4 Monate). Ob im nächsten Jahr dieses eingerichtet werde, müsse auch mit dem Bezirksbeirat rechtzeitig entschieden werden. In diesem Jahr müssten über die 4 Monate hinweg Erfahrungen gesammelt werden (Lärm, Parkierung, Gemeinsamkeiten mit Spielplätzen etc.).

Eine Rücksprache mit den Bezirksbeiräten der CDU kündigt StR Uhl an. Die vorgetragene Vorgehensweise werde "jetzt mal" hingenommen. Sein zu Beginn vorgetragenes Votum für eine transparentere Vorgehensweise (Ausschreibung Biergarten Mühlgrün) sieht er weiterhin als schlüssig an.


Nachdem sich aus dem Ausschuss heraus zum Thema kein Antrag ergibt, schließt EBM Föll diesen Punkt mit der Anmerkung ab, die Verwaltung werde die Dinge wie dargestellt vorantreiben.