Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB3503
GRDrs 1389/2009
Stuttgart,
12/04/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 07.12.2009



Staatstheater Stuttgart Baumaßnahmen

Beantwortung / Stellungnahme

Gemäß § 1 des Staatstheatervertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart tragen die Vertragspartner je zur Hälfte sämtliche mit dem Betrieb der Staatstheater verbundenen, durch Betriebseinnahmen nicht gedeckten Sach- und Personalausgaben. Diese Regelung gilt auch für betrieblich notwendige Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (ausgenommen denkmalpflegerische Verpflichtungen des Landes). Sie gilt ferner auch in vollem Umfang für die Ballettschule der Staatstheater Stuttgart.

Seit längerem wird über notwendige bauliche Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden der Staatstheater sowie Erweiterungs- bzw. Neubaumaßnahmen diskutiert. Es besteht Einigkeit, dass zusätzliche Finanzmittel von Land und Stadt für diese Zwecke bereitgestellt werden müssen.

Wie bereits in den Stellungnahmen zu den Anträgen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 06.11.2009 dargestellt, hat sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Land, Stadt und Staatstheatern mit den Finanzierungsfragen im Zusammenhang mit den anstehenden Baumaßnahmen befasst.

Am 02.12.2009 konnte zu vielen Punkten Einigkeit erzielt werden, so dass wir zum Haushaltsplanentwurf 2010/2011 folgende Finanzierungsvorschläge vorlegen können:


1. Sanierungsprogramm (Opernhaus, Schauspielhaus, Verbindungsgebäude)

Die Staatliche Hochbauverwaltung beziffert den Sanierungsaufwand mit insgesamt rd. 52 Mio. Euro (nach Baukostenindex Stand November 2007).

- Sanierung Schauspielhaus GBK = rd. 24 Mio. Euro
davon:
Bühnentechnik, Beleuchtung, Ton, Video rd. 6 Mio. Euro
Haustechnik rd. 8 Mio. Euro
Baukonstruktion rd. 10 Mio. Euro
- Sanierung Opernhaus GBK = rd. 18 Mio. Euro
davon:
Bühnentechnik, Beleuchtung, Ton, Video rd. 7 Mio. Euro
Haustechnik rd. 4 Mio. Euro
Baukonstruktion rd. 7 Mio. Euro
- Sanierung VerbindungsgebäudeGBK = rd. 10 Mio. Euro
davon:
Beleuchtung, Ton, Video rd. 3 Mio. Euro
Haustechnik rd. 3 Mio. Euro
Baukonstruktion rd. 4 Mio. Euro

Zur Finanzierung stehen in den Haushalten von Land und Stadt in
sieben Jahren (2008 – 2014) jährlich zur Verfügung:

- regulärer Baukorridor 3,4 Mio. Euro
- Erhöhung Baukorridor 5,0 Mio. Euro
Summe 8,4 Mio. Euro
abzgl. Aufwand für lfd. jährl. Bauunterhalt durchschnittl. 1,0 Mio. Euro
für Sanierungsprogramm 7,4 Mio. Euro

Insgesamt stehen für das Sanierungsprogramm in sieben Jahren mind. 51,8 Mio. Euro zur Verfügung, sodass das Sanierungsprogramm finanziert ist. Die Erhöhung des Baukorridors (Stadtanteil 2,5 Mio. Euro) soll im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entsprechend bis 2014 verlängert werden (vgl. „Grüne Liste“). Die Sanierung des Kammertheaters (kalkuliert mit ca. 3 Mio. Euro) wird vorläufig zurückgestellt.

2. Ausstattung Probengebäude und Studiobühne

Die Grundausstattung des neuen Probengebäudes am Löwentor wird mit 3 Mio. Euro beziffert, die der Studiobühne, die sich im selben Gebäude befindet, mit 0,6 Mio. Euro. Die hälftige Finanzierung der insgesamt 3,6 Mio. Euro durch Land und Stadt soll mittels Verlängerung der Erhöhung des Baukorridors um ein Jahr (bis einschl. 2015) erfolgen. Die weitere Ausstattung wird von den Staatstheatern sukzessive aus ihrem regulären Etat finanziert. Die vorhandene Ausstattung ist nach Angaben der Staatstheater bei der Kalkulation berücksichtigt. In der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt ist daher eine Fortführung der Erhöhung des Baukorridors bis einschließlich 2015 vorzusehen.


3. Finanzierungsbeiträge der Staatstheater

Die Staatstheater haben für verschiedene Zwecke Rücklagen gebildet. Diese Rücklagen sind handelsrechtlich geboten und sinnvoll, jedoch teilweise in der Höhe je nach Bewertung der Sachlage flexibel. Dies gilt insbesondere für die Rückstellungen für Altersteilzeit und Prozesskosten. Die Staatstheater waren bereit, an dieser Stelle in ihrem Etat durch erneute Bewertung zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für einmalige Kosten zu schaffen. Dadurch können die folgenden einmaligen Belastungen aus dem Etat der Staatstheater finanziert werden, ohne dass zusätzliche Mittel der beiden Träger erforderlich werden.

Während der rd. einjährigen Schließzeit des Schauspielhauses rechnen die Staatstheater mit Einnahmeausfällen von 700.000 Euro (2010) bzw. 1.200.000 Euro (2011).
Die neue Studiobühne am Löwentor ersetzt die bisherige Studiobühne im Depot Ost, die aufgegeben wird. Die Mietkosten am neuen Standort liegen um 140.000 Euro/Jahr höher als am alten Standort. Diese dauerhafte Mehrbelastung sowie die während eines gewissen Zeitraums entstehenden Doppelmietkosten trägt das Staatstheater aus seinem Etat. Es handelt sich um 100.000 Euro (2010) und 280.000 Euro (2011) .
Durch den Wechsel des Opernintendanten entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten, die die Staatstheater mit 570.000 (2010) bzw. 315.000 Euro (2011) beziffern.
Insgesamt schultern die Staatstheater damit voraussichtlich
2010: 1.370.000 Euro
2011: 1.795.000 Euro
aus ihrem eigenen Etat.

4. Anmietung des Probengebäudes

Fehlende Probemöglichkeiten führen bisher dazu, dass die Bühnen von Schauspielhaus und Oper nicht nur für Aufführungen, sondern auch intensiv für Probebetrieb genutzt werden müssen, was den Spielbetrieb einschränkt. Daher ist ab Juli 2010 die Anmietung eines bisher nicht vorhandenen zentralen Probegebäudes vorgesehen, das auch während der sanierungsbedingten Schließzeiten von Schauspielhaus und Opernhaus für Proben und als Ausweichquartier zur Verfügung steht.

Die Mietkosten für das neue Probengebäude (Mietbeginn: Juli 2010) sollen ab 2013 (Wiederaufnahme des regulären Spielbetriebs nach Abschluss der Baumaßnahmen) aufgrund von Synergieeffekten zu mindestens einem Drittel aus dem Etat der Staatstheater erbracht werden. In den Jahren 2010-2012 können die Staatstheater jedoch die Mietkosten auch nicht teilweise kompensieren, sodass sie vollständig von Land und Stadt getragen werden sollen. Die Mietkosten belaufen sich auf 894.000 Euro (2010) bzw. 1.788.000 Euro jeweils 2011 und 2012. Angesichts der Bereitschaft der Staatstheater, einen namhaften eigenen Beitrag zu den entstehenden Belastungen zu leisten (vgl. Ziff. 3), scheint es angemessen, dass sich die Stadt hälftig an diesen Kosten beteiligt. Die Veranschlagung der Zuweisung im städtischen Haushalt muss deshalb 2010 um 447.000 Euro (50% von 894.000 Euro) und 2011 um 894.000 Euro (50% von 1.788.000 Euro) erhöht werden. Im Jahr 2012 ist die Erhöhung fortzuführen, ehe sie sich ab 2013 reduziert (2/3 von 1.788.000 Euro = 1.192.000 Euro und hiervon 50% Stadtanteil = 596.000 Euro). Sollte das in Auftrag gegebene Gutachten (vgl. Ziff. 5) zeigen, dass die Mitfinanzierung durch die Staatstheater ab 2013 höher ausfallen kann als das prognostizierte Drittel, ist dies zu berücksichtigen.



5. Weiteres Vorgehen

Noch offene Themen (Neubau John-Cranko-Schule, Einnahmeausfälle Opernschließzeit, Sanierung Kammertheater) müssen noch zwischen den drei Verhandlungspartnern diskutiert werden. Sobald konkrete Vorschläge erarbeitet wurden, wird die Verwaltung die zuständigen Gremien informieren.
Parallel wird die Beauftragung eines externen Gutachters, der sich einer unabhängigen Gesamtbetrachtung der finanziellen und organisatorischen Konsequenzen aus den anstehenden Maßnahmen widmen soll, weiterverfolgt.
Zwischen Land und Stadt soll eine förmliche Vereinbarung über die Finanzierung aller anstehenden Maßnahmen geschlossen werden, die allen Beteiligten Planungssicherheit gewährleistet. Eine entsprechende Vereinbarung wird in nächster Zeit erarbeitet.




Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

keine




Dr. Wolfgang Schuster



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