Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB 3252-08
GRDrs
99/2005
Stuttgart,
03/02/2005
Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH
Sacheinlage des beweglichen Anlagevermögens
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
16.03.2005
17.03.2005
Beschlußantrag:
1. Der Übertragung von beweglichem Anlagevermögen mit einem Restbuchwert von
1.412 TEU
R in die Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH zum 01.03.2005 wird zugestimmt.
2. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH wird ermächtigt, der Sacheinlage in Höhe von
1.412 TEU
R in die Kapitalrücklage zuzustimmen.
Begründung:
Der gGmbH soll im Wege der Sacheinlage das bewegliche Anlagevermögen (Erstausstattung) für das Kunstmuseum (“Kubus”) sowie für die Büroräume im Handelshaus (“Scala”) übertragen werden. Der zugrundeliegende Gesamtwert ergibt sich aus der Summe der bisher von der Stadt Stuttgart beschafften und erfassten Anlagegegenstände und aus dem bisher von der Galerie genutzen und noch benötigen Anlagevermögens mit Wert zum 28. Februar 2005. Die bei der gGmbH entstehenden jährlichen Abschreibungen werden nach Feststellung des Jahresabschlusses der Kapitalrücklage entnommen.
Das bewegliche Anlagevermögen, das den gewerblich genutzten Bereich betrifft (im Wesentlichen Gastronomie und bookshop), verbleibt aus steuerlichen Gründen im Eigentum der Stadt (Verpachtungs-BgA).
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen
Referat KBS
Michael Föll
Erster Bürgermeister
Anlagen
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