Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
GRDrs 401/2005
Stuttgart,
06/07/2005



Sozialpsychiatrische Dienste
Outsourcing, Berichtswesen - Teil A und städtische Förderung
freier Träger für die Jahre 2006 bis 2009




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.06.2005
22.06.2005



Beschlußantrag:

1. Von dem Bericht über die Umsetzung der Beschlüsse der GRDrs 673/2004 wird Kenntnis genommen.

2. Der Einführung des Berichtswesens – Teil A zum 01.01.2006, wie in Anlage 2 dargestellt, wird zugestimmt.

3. Der Caritasverband für Stuttgart e. V., Strombergstraße 11, 70188 Stuttgart, und die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V., Büchsenstraße 34-36, 70174 Stuttgart, werden in den Jahren 2006 bis 2009 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf der Grundlage der abgeschlossenen Zuwendungsvereinbarungen mit den Bestandteilen Vergütungsvereinbarung und Berichtswesen – Teile A und B entsprechend der in Anlage 1 gemachten Ausführungen gefördert.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Auf der Beschlussgrundlage der GRDrs. 673/2004 erfolgte die Übernahme der drei ehemals städtischen Sozialpsychiatrischen Dienste durch das Klinikum Stuttgart, Bürgerhospital, zum 1.10.2005. Die Zusammenarbeit gestaltet sich weiterhin konstruktiv, Weiterentwicklungen in konzeptioneller Hinsicht sind erfolgt.

Eine Arbeitsgruppe konnte inzwischen den in Anlage 2 beigefügten und abgestimmten Vorschlag für ein Berichtswesen – Teil A erarbeiten.

Dieses Berichtswesen kann ab 1.1.2006 Bestandteil der Zuwendungsvereinbarungen werden, so dass auf dieser Grundlage erstmals Anfang 2007 Auswertungen möglich sind.

Das Klinikum Stuttgart sieht auf der Grundlage der derzeit möglichen Prognosen für die Jahre 2006 bis 2009 die Möglichkeit, Refinanzierungsmittel in Höhe von jährlich bis zu 100.000 Euro zu erwirtschaften. Durch die hierdurch eintretende Entlastung des städtischen Haushalts können Mittel in entsprechender Höhe für die Förderung der Freien Träger zur Verfügung gestellt werden.

Auf der Grundlage des vorhanden Budgets Freier Träger und der Refinanzierungsmittel des Bürgerhospitals ist eine städtische Förderung der Sozialpsychiatrischen Dienste der freien Träger für die Jahre 2006 bis 2009 analog der Förderung des Jahres 2005, also mit einem Fördersatz von bis zu 80 %, möglich. Einzelheiten hierzu sind aus Anlage 1 ersichtlich.


Finanzielle Auswirkungen

Die für die vorgeschlagene städtische Förderung benötigten Haushaltsmittel stehen bei der Finanzposition 1.5000.7000.000 – Sozialpsychiatrische Hilfen – zur Verfügung.


Beteiligte Stellen

Die Referate Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Berichtswesen - Teil A
Anlage 3: Finanzierung der Sozialpsychiatrischen Dienste im Jahr 2004

Anlage 1 zur GRDrs 401/2005



Ausführliche Begründung:



1. Umsetzung

Die drei Träger der Sozialpsychiatrischen Dienste arbeiten auch in der neuen Konstel-
lation gut zusammen.
Ihre Zusammenarbeit gestaltet sich konstruktiv und trägt zur Weiterentwicklung der Versorgung bei.
Ausdruck dafür ist z. B. die bereits 2004 erarbeitete und in der Umsetzung befindliche Konzeption “Gemeindepsychiatrischer Zentren” (GRDrs. 814/2004) und die beabsichtigte Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) in der Landeshauptstadt Stuttgart (GRDrs. 302/2005).


2. Berichtswesen - Teil A

Ausgangslage:
In der GRDrs 673/2004, Beschlussziffer 2, wurde festgelegt, über die Einführung des Berichtswesens -Teil A bis zum 30.06.05 zu entscheiden.
Hintergrund dieses Beschlusses ist die Einführung von Zuwendungsvereinbarungen ab 01.01.2004 mit den Bestandteilen Leistungsbeschreibungen, Vergütungsvereinbarung und Berichtswesen - Teil B.

Ergebnis:
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Sozialplanung und Vertretern der drei Träger, hat sich mit der Bearbeitung des Themas befasst; Das geplante Berichtswesen wird den bisherigen Sachbericht ergänzen.

Ziele des Berichtswesens:

· Daten zu erheben, die im Jahresvergleich Aussagen zu bedarfsgerechten Arbeiten, Effektivität und Effizienz erlauben.
· Indikatoren zu entwickeln, die auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung der Sozialpsychiatrischen Dienste auf Veränderungen im Hilfesystem hinweisen können.
· Auf dem Hintergrund der Leistungsbeschreibung Personalkapazitäten für die einzelnen Leistungen zu ermitteln.
· Der zeitliche Aufwand für die Träger zur Datenermittlung sollte dabei so gering wie möglich gehalten werden.

Umsetzung:
Die Leistungen der Sozialpsychiatrischen Dienste wurden in drei Bereiche zusammengefasst.

Leistungsbereich 1: Information, Auskunft und Vermittlung
Leistungsbereich 2: Längerfristige Betreuung
Leistungsbereich 3: Fallübergreifende Kooperation

Im Rahmen einer freiwilligen Dokumentation werden dienstbezogen die jeweiligen Personalkapazitäten in den drei Leistungsbereichen der Träger ermittelt. Veränderungen/Unterschiede in den Folgejahren der Erhebung können Indikatoren sein bezüglich Veränderungen in der Arbeit vor Ort bzw. im Hilfesystem.

Der Rücklauf der Daten erfolgt zusammen mit dem Verwendungsnachweis an die För-
derung bzw. Sozialplanung.
Das Berichtswesen – Teil A soll in dieser Form ab 1.1.2006 Bestandteil der Zuwendungsvereinbarungen werden.

Auf der Grundlage der Dokumentation der Vorjahre finden in zweijährigem Rhythmus zwischen den VertragspartnerInnnen Zielvereinbarungsgespräche statt. Ziel ist gegenseitiger Informationsaustausch, Abgleich der Bedarfe und Vereinbarung künftiger inhaltlicher Arbeitsschwerpunkte des Zuwendungsnehmers. Das Ergebnis wird protokolliert. Über die Umsetzung der Zielvereinbarungen berichtet der Zuwendungsnehmer in den Jahresberichten. Die Zuwendungsvereinbarungen werden entsprechend ergänzt.


3. Künftige städtische Förderung

Das Klinikum Stuttgart ging bisher für das Jahr 2004 von Refinanzierungsmöglichkeiten von 25.000 Euro und für das Jahr 2005 von 100.000 Euro aus. Diese Beträge wurden dem Budget Freier Träger für die Jahre 2004 und 2005 zugewiesen.

Auf Grund des kurzen Zeitraumes seit der Integration der Dienste fehlen dem Klinikum Stuttgart sichere Zahlen, die eine endgültige Einschätzung der Refinanzierungsmöglichkeiten und eine verbindliche Aussage für die Jahre 2006 ff zulassen. Ausgehend vom Stand April 2005, hält der Träger aber zunächst an seiner Prognose von Refinanzierungsmöglichkeiten in Höhe von jährlich 100.000 Euro fest. Abweichungen nach unten können aber nicht ausgeschlossen werden.

Auf der Grundlage der rückwirkend zum 01.01.2004 mit den Freien Trägern abgeschlossenen Zuwendungsvereinbarungen konnte im Jahr 2004 eine städtische Förderung im Umfang von 75 % der berücksichtigungsfähigen Raum- und Raumnebenkosten, 72 % der Personalkostenpauschalen und eine Sachkostenpauschale von 1.950 Euro pro Vollzeitstelle bewilligt werden.
Insgesamt wurden im Jahr 2004 auf dieser Grundlage Zuschüsse in Höhe von 927.577 Euro ausbezahlt. Die Finanzierung für das Jahr 2004 ist in Anlage 3 dargestellt.

Im Jahr 2005 wird eine Förderung im Umfang von 80 % der berücksichtigungsfähigen Raum- und Raumnebenkosten sowie der Personalkostenpauschalen und eine Sachkostenpauschale von 1.950 Euro pro Vollzeitstelle bewilligt werden.

Aufgrund der in Aussicht gestellten Refinanzierungsanteile des Klinikums ist in den Jahren 2006 bis 2009 eine städtische Förderung wie 2005, d. h. mit 80 %igem Födersatz möglich. Es ist davon auszugehen, dass bei einer geringfügigen Verringerung des jährlichen Refinanzierungsanteils des Klinikums der städt. Fördersatz nicht unter 77 % abfällt.