Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
471
13
Verhandlung
Drucksache:
920/2006
GZ:
KBS
Sitzungstermin:
20.12.2006
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Neue Schule für Informationstechnik in der Breitwiesenstr. 20
- Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2006 bedingt durch den vorgezogenen Abnahmetermin
- Stufenweiser Ausbau des Film- und Tonstudios
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 19.12.2006, öffentlich, Nr. 684
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 30.11.2006, GRDrs 920/2006, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Vom Ausbaustand der neuen Schule für Informationstechnik in der Breitwiesenstr. 20 wird Kenntnis genommen.
2. Im Vermögenshaushalt 2006 wird bei der AHst. 2.2400.9350.000-0444 - Einrichtung, Breitwiesenstr. 20 bis 22 - bedingt durch den vorgezogenen Abnahmetermin eine überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 1.019.000 € zugelassen. Die Deckung erfolgt bei derselben AHst. im Vorgriff auf das HHJ 2007 in gleicher Höhe (Fortsetzungsinvestition nach § 84 II GemO).
3. Dem stufenweisen Ausbau des Film- und Tonstudios wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für die Stufe 1 bis zur LPH 9 HOAI fortzusetzen.
4. Der Bauaufwand für die 1. Ausbaustufe in Höhe von 1,3 Mio. € wird im Vermögenshaushalt 2007 bei der AHst 2.2400.9420.000-0444 - bauliche Verbesserung, Breitwiesenstr. 20 bis 22 - gedeckt.
5. Im Vermögenshaushalt 2007 wird daher bei der AHst. 2.2400.9420.000-0444 - bauliche Verbesserung, Breitwiesenstr. 20 bis 22 - eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.
1
80.050 € zugelassen.
6. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt wie folgt:
bei der AHst. im Vorgriff auf das HHJ 2008 bei der 2.2400.9350.000-0444 - Einrichtung - (Fortsetzungsinvestition nach § 84 II GemO) 300.050 €
und durch Sperrung bei folgenden AHst. im Vermögenshaushalt 2007:
2.2300.9357.000-0999 - EDV-Ausstattung - 330.000 €
2.2400.9357.000-0999 - EDV-Ausstattung - 550.000 €.
Bei den AHst. 2.2300/2400.9357.000-0999 wird hierzu in Höhe von 880.000 € ein Haushaltsausgaberest im Haushaltsjahr 2006 gebildet.
7. Der Aufwand für die Einrichtung/Ausstattung der 1. Ausbaustufe in Höhe von 0,75 Mio. € wird im Vermögenshaushalt 2007 bei der AHst. 2.2400.9350.000-0444 - Einrichtung - gedeckt.
8. Im Vermögenshaushalt 2007 wird bei der AHst. 2.2400.9350.000-0444 - Einrichtung, Breitwiesenstr. 20 bis 22 - eine überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 750.000 € zugelassen. Die Deckung erfolgt bei derselben AHst. im Vorgriff auf das HHJ 2008 in gleicher Höhe (Fortsetzungsinvestition nach § 84 II GemO).
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.