Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1376/2009
Stuttgart,
12/01/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 07.12.2009



Mietverrechnungen mit vom Kulturamt geförderten Einrichtungen

Beantwortung / Stellungnahme


Die nachfolgend aufgeführten kulturellen Einrichtungen erhalten derzeit von der Landeshauptstadt eine Förderung für die Mietaufwendungen:

1. Heumadener Str. 2 (Heimatstuben)
2. Eberhardstr. 61, Tagblattturm (FITZ,JES,JUKUS und tri-Bühne)
3. Stresemannstr. 39 (Theater in der Badewanne)
4. Reuchlinstr. 4 B (Künstlerhaus)
5. Leonhardsplatz 28 (Kunstbezirk)
6. Kleine Königstr. 9 (Altes Schauspielhaus)
7. Filderstr. 47 (angemietet) (Theater Rampe)
8. Ehmannstr. 80,82 (angemietet) (Probebühne 1 und 2)
9. Landhausstr. 188/1 (angemietet) (Probebühne 3)

Entsprechend der Festlegungen aus dem Immobilienmanagement werden Objekte vom Amt für Liegenschaften und Wohnen grundsätzlich auf der Basis einer Marktmiete vermietet. Dies gilt aus Transparenzgründen auch bei Nutzern, deren Miete aus verschiedenen Gründen ermäßigt oder kostenfrei ist. Ansonsten würde ein verzerrtes Bild über die Wirtschaftlichkeit der Immobilien sowie über den Umfang der jeweiligen Förderungen entstehen.

Die Differenz zur Marktmiete hat in solchen Fällen die fördernde Stelle – hier das Kulturamt – aus den jeweiligen Förderbudgets zu tragen, da die Mietsubvention Bestandteil der jeweiligen Förderungen ist. Die Auszahlung der Mieten erfolgt dabei nicht direkt an die Nutzer, sondern wird intern auf den Buchungszeichen der Nutzer verbucht. Damit ist gewährleistet, dass die Zuschüsse auch zweckentsprechend eingesetzt werden.

Die Nebenkosten trägt dagegen der jeweilige Nutzer selbst und muss diese Zahlungen, die er zunächst über die Förderung direkt durch das Kulturamt erhält, auf das gleiche Buchungszeichen einzahlen. Die Abrechnung und der Ausgleich eventueller Nachzahlungen erfolgt dann unmittelbar mit dem Nutzer. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass die Förderbescheide des Kulturamts nicht unterjährig angepasst werden müssen und auch bei eventueller Reduzierung oder Wegfall der Fördermittel keine mietvertraglichen Änderungen erforderlich sind.

Die o. g. Objekte 1 bis 7 sind vom Amt für Liegenschaften und Wohnen direkt an externe Nutzer vermietet. Bei den Objekten 8 und 9 verhält sich dies anders. Da die Probebühnen viele verschiedene Nutzer haben, werden für diese Fälle keine Einzelverträge abgeschlossen. Hier ist der Vertragsnehmer das Kulturamt selbst. Es handelt sich um eine interne Vermietung, wo das Kulturamt sowohl die Miete als auch die Nebenkosten auf eine Kostenstelle beim Amt für Liegenschaften und Wohnen durch interne Verrechnung entrichtet.




Vorliegende Anträge/Anfragen

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Zusage der Verwaltung in der 1. Lesung am 11. November 2009




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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