Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1018/2009
Stuttgart,
11/18/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 23.11.2009



Weiterer Ausbau IVLZ

Beantwortung / Stellungnahme

Am 08.06.2009 wurde dem Gemeinderat über die weitere Entwicklung der Integrierten Verkehrleitzentrale berichtet (GRDrs158/2009). In der Vorlage wurden verschiedene Maßnahmen beschrieben, die zu Teilpaketen zusammengefasst wurden.

Das Teilpaket 2 (Tiefbauamt) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1,990 Mio. € enthält neben dem Ausbau weiterer Messstellen, zusätzlicher Videokameras und ergänzender Informationstafeln auch Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebsqualität der Innenstadtbuslinien und der Buslinien in den südlichen Stadtbereichen von 0,500 Mio. €.

Das Teilpaket 3 (Amt für öffentliche Ordnung) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 0,350 Mio. € enthält u. a. die Erarbeitung von Maßnahmen zur Umsetzung einer immissionsabhängigen Steuerung. Die Vorarbeiten für die immissionsabhängige Verkehrssteuerung sind soweit vorangeschritten, dass nach Mittelfreigabe mit der Untersuchung begonnen werden kann.

Die CDU hat das gesamte Teilpaket 2 und aus dem Teilpaket 3 den Teil „Immissionsabhängige Steuerung“ beantragt (insgesamt rd. 1,5 Mio. €).

Die SPD hat aus dem Teilpaket 2 die Maßnahmen zur Busbeschleunigung und aus dem Teilpaket 3 den Teil „Immissionsabhängige Steuerung“ beantragt (insgesamt 0,75 Mio. €).

Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben aus dem Teilpaket 2 die Maßnahmen zur Busbeschleunigung beantragt (0,5 Mio. €).

Die in der Vorlage genannten einzelnen Maßnahmen entfalten in ihrer Kombination durch Synergieeffekte eine größere Wirkung; sie können jedoch auch grundsätzlich einzeln ausgeführt werden.


Aus dem Teilpaket 2 sind die Maßnahmen zum Ausbau weiterer Messstellen, zusätzlicher Videokameras und ergänzender Informationstafeln (rund 1,5 Mio. €) nach dem Entflechtungsgesetz grundsätzlich förderfähig. Der Zuschussantrag wurde noch nicht gestellt. Die Verwaltung geht jedoch von einem Zuschuss in Höhe von rund 1,0 Mio. aus, der in den Jahren 2011 und 2012 in die Förderliste nach dem Entflechtungsgesetz aufgenommen wurde (GRDrs 813/2009).

Für die Busbeschleunigung wurde ein Änderungsantrag zur Linie 43 gestellt. Ob und in welchem Umfang die geänderten Linienführungen der Linien 43 und 44 berücksichtigt werden, ist derzeit offen. Grundsätzlich werden aus den ÖPNV-Mitteln des Landes nur zusammenhängende Streckenzüge gefördert. Aufgrund des Selbstbehalts von rund 100.000 € pro Antrag ist faktisch nicht mit nennenswerten Zuschüssen zur Busbeschleunigung zu rechnen.

Da die Erarbeitung von Maßnahmen zur Umsetzung einer immissionsabhängigen Steuerung aus dem Teilpaket 3 Planungsleistungen sind, sind diese nach dem Entflechtungsgesetz nicht förderfähig.


Vorliegende Anträge/Anfragen

374/2009 Ziffer 1 und Ziffer 2 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 425/2009 CDU
460/2009 Ziffer 1 (Luftreinhaltung) und 463/2009 Ziffer 1 und Ziffer 2 (öffentlicher Verkehr) SPD





Dirk Thürnau
Bürgermeister




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