Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
385
15
VerhandlungDrucksache:
345/2005
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 05.10.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:EBM Föll, BM Thürnau, Frau Korn (SchulverwA)
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Schulsituation an der Robert-Bosch-Schule,
Gewerbliche Schule in Stuttgart-Zuffenhausen
- Bericht zur Schulraumsituation
- Vorprojektbeschluss für einen Erweiterungsbau auf
dem Grundstück Burgunderstr. 63 / Sachsenstr. 52

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 21.09.2005, nichtöffentlich, Nr. 355

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.10.2005, öffentlich, Nr. 559

Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung mit der Maßgabe, dass in der Sitzung des Verwaltungsausschusses die angesprochenen Fragen durch Mitarbeiter des Kostencontrollings beantwortet werden können und der einmütigen Aussage des Ausschusses, dass eine Reduzierung der Klassenraumgröße keine Möglichkeit ist, um den Kostenfaktor zu minimieren


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 07.09.2005, GRDrs 345/2005.


Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit folgenden Tagesordnungspunkten aufgerufen:

TOP 16 "Schulraumsituation an der Elise-von-König-Schule in Stuttgart-Münster/Bericht zur Schulsituation der Elise-von-König-Schule/Vorprojektbeschluss für einen Erweiterungsbau", GRDrs 432/2005, heutige öffentliche Niederschrift Nr. 386

TOP 17 "Schulraumsituation an der Grundschule Burgholzhof in Stuttgart-Bad Cannstatt/Bericht zur Schulsituation der Grundschule Burgholzhof/Vorprojektbeschluss Erweiterung Grundschule Burgholzhof", GRDrs 602/ 2005, heutige öffentliche Niederschrift Nr. 387

Die sich ergebende Aussprache ist nachstehend wiedergegeben.

BMin Dr. Eisenmann hebt auf die Diskussion im Ausschuss für Umwelt und Technik ab (s. Rubrik Vorgang) und bittet BM Thürnau um Ausführungen zum Thema "Welche Einsparmöglichkeiten gibt es über die Verkleinerung von Räumen hinaus beim Bau von Schulhausneubauten?".

Von BM Thürnau wird anschließend dazu vorgetragen, er habe bei der gestrigen Diskussion im Ausschuss für Umwelt und Technik leider nicht anwesend sein können. Es ging aber offenbar darum zu prüfen, ob bei Schulbauten durch Veränderungen von Standards Kosten eingespart werden könnten.

Zunächst einmal müsse gesehen werden, dass alle drei zur Beratung anstehenden Projekte sich momentan in einer Planungsphase befinden, in welcher lediglich grobe Kostenschätzungen möglich seien. Heute solle eine Beauftragung für eine Weiterplanung bis zur Leistungsphase 3 bzw. 4 erfolgen. Im Grunde gebe es also noch keine detaillierte Durchplanung der Projekte. Eine Aufgabenstellung sei zu schauen, wie Standards angewendet werden könnten, ohne dass sie sich in Zukunft steigernd auf Unterhaltungskosten auswirken, unter Vermeidung hoher/höchster bzw. teurer Standards. Dies präzisierend geht er beispielhaft auf den Bereich der Fußbodenbeläge ein. Im Moment werde in den Schulen, dort wo keine Fliesen verlegt werden müssten, Linoleum verwendet. Dieses Material sei teuer. Hier könnten auch sogenannte freie PVC's verwendet werden, allerdings mit dem Makel, nicht zu wissen, welche Stoffe diese enthielten. Daher werde bisher an Linoleum festgehalten. In einem weiteren Beispiel geht er auf den Standard bei Fenstern ein (Dreh-/Kippfenster oder einfachere Öffnungsweisen). Letztlich könne über solche Standards natürlich diskutiert werden, aber außer Frage stehe, dass geringere Standards nicht zu riesigen Einsparpotenzialen führten. In der weiteren Durchplanung könne das Thema "Standardreduzierung" beachtet werden und über die Ergebnisse könne dann der Gemeinderat bei Erreichen der Leistungsphase 7 (Projektfeststellungsbeschluss) informiert werden.

Zum Aspekt der Nebenkosten erinnert er an Kostenvergleichsberechnungen, die bei verschiedenen Projekten vorgenommen wurden. Festzustellen sei, dass die Bezugsgrößen richtig gewählt werden müssten (Vergleichsbasis Nebenkosten bezogen auf die Kostengruppen 3 und 4/Vergleichsbasis Nebenkosten bezogen auf die gesamten Kostengruppen 2 bis 7). Gemeinhin plane die Verwaltung bezogen auf die Kostengruppen 3 und 4 mit 25 % Nebenkosten. Heruntergerechnet auf die Gesamtkosten werde mit 17 % Nebenkosten gerechnet. Der bundesweite Kostenindex (BKI) beziehe sich ebenfalls auf die Kostengruppen 3 und 4. Wenn geschaut werde, wie sich dort bei vergleichbaren Projekten die Nebenkosten darstellten, zeige sich eine Größenordnung von 18 bis 22 %. In Stuttgart ergebe sich bei Schulen ungefähr ein Prozentsatz von 25 %. Berücksichtigt werden müsse aber, dass in Stuttgart - und dies sei in der Sache richtig - die Projektsteuerungskosten, welche das Hochbauamt durch seine Tätigkeit produziere, schon in diesen 25 % enthalten seien. Somit könnten von diesen 25 % ca. 3 % abgezogen werden. Die verbleibenden 22 % würden durch die Vergabe an Externe (Ingenieur-, Architekten- und Gutachterleistungen etc.) verursacht. An anderer Stelle werde dies durch einen erhöhten Fremdvergabeanteil ausgewiesen; laut Organisationsuntersuchung Bauverwaltung solle die Eigenleistung des Hochbauamtes nicht mehr 20, sondern künftig nur noch 17,5 % ausmachen. Faktisch nicht richtig sei, dass 25 % auf das Hochbauamt entfallen. Gerade mal 3 % entfielen auf dieses Amt. Die restlichen 22 % gingen definitiv an Externe.

Zur Gesamtsituation bei den Schulen nimmt er Bezug auf eine zur Wilhelmschule Wangen stattgefundene Diskussion. Nach Widerständen aus der Bürgerschaft werde dort an der alten Raumgröße festgehalten (Kostendeckel nicht mehr bei 4,9, sondern bei 5 Mio. €). Einsparungsmöglichkeiten über Reduzierungen beim Raumvolumen seien dort also nicht mehr gegeben. Bei den zur Beratung anstehenden Projekten könne primär eine Kostenreduzierung über die Fläche erreicht werden. In einer zweiten Stufe müsse entschieden werden, ob ein teurerer Fußboden etc. zur Ausführung kommen solle. Im jetzigen Stadium könne aber noch nicht über die Art des Fußbodens etc. diskutiert werden. Die Verwaltung könne aber heute mitnehmen, dass das Hochbauamt Standards verwenden müsse, die günstiger seien, aber durch die in Zukunft keine höheren Bauunterhaltungskosten verursacht werden.

Auf die immer deutlicher werdende Verlagerung von Betreuungszeiten auf Schulen im Zusammenhang mit dem Thema Ganztagesbetreuung weist BMin Dr. Eisenmann hin. Neben den von Landesseite veränderten pädagogischen Inhalten rücke der Lebensraum Schule für Kinder und Jugendliche immer mehr in den Mittelpunkt. Die Diskussion über günstigeres Bauen von Schulen sei durchaus sachgerecht. Von StRin Ripsam (CDU) wird die Einschätzung vertreten, dass die neuen pädagogischen Anforderungen es eigentlich nicht zuließen, Schulräume auf minimale Größen zurückzufahren.

Nach Ansicht der Stadträtin wäre es wünschenswert gewesen, wenn das Bauinvestitionscontrolling (BIC) neben einer Reduzierung von Schulraumgrößen noch andere kostenreduzierende Möglichkeiten aufgeführt hätte. Im Antrag Nr. 272/2005 der CDU-Gemeinderatsfraktion werde die Verwaltung aufgefordert, solche anderen Kostenfaktoren ausfindig zu machen, um Reduzierungen von Raumgrößen zu vermeiden. Diese Prüfung müsse noch erfolgen. Den Vorlagen werde heute dennoch zugestimmt. StRin Gröger (SPD) berichtet, im Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) habe es eine erfreuliche Übereinstimmung gegen eine Reduzierung von Raumgrößen (Klassenzimmern, Fachräumen und Betreuungsräumen) gegeben. Den Vorlagen werde zugestimmt. Natürlich, so BMin Dr. Eisenmann, müssten kostengünstigere Lösungen angestrebt werden. Andererseits sei aber auch klar, dass es in Einzelfällen, was die Raumgrößen angehe, Ausnahmen geben müsse. So gebe es sicherlich Schulen, wo geringere Raumgrößen möglich seien (Schulen mit großen Freiflächen, Schulen mit angrenzendem Jugendhaus etc.). Solche Entscheidungen müssten von der Situation vor Ort abhängig gemacht werden. An anderen Schulen seien solche Entscheidungen angesichts ihrer Lage, ihrer Gesamtsituation und aufgrund pädagogischer Vorgaben schwierig. Aus Sicht ihres Referats wären unter Berücksichtigung pädagogischer und inhaltlicher Gründe Einzelfallbetrachtungen wünschenswert. Eine Pauschalbetrachtung sei nicht möglich. Hier werde sicherlich aber noch ein gangbarer Weg gefunden. Von StRin Feindor (90/GRÜNE) wird auf die Schulbauförderrichtlinien und auf das dort enthaltene Verhältnis von größeren und kleineren Schulräumen (60 : 40) eingegangen. Mit einer Raumreduzierung an der Robert-Bosch-Schule würden die Schulbauförderrichtlinien nicht mehr eingehalten. Solche Reduzierungen gingen im pädagogischen Sinn zu Lasten der Kinder und Jugendlichen. Wenn für eine gute Entwicklung nicht einmal die Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt würden, wäre dieses ein falscher Weg. Dem pflichtet StR Kanzleiter (SPD) bei, welcher ebenfalls eine differenzierte Betrachtungsweise befürwortet .

StR J. Zeeb (FW) sieht Einsparungen zunächst einmal nur durch Flächen-/Kubaturreduzierungen als möglich an. Wenn größere Flächen gewünscht würden, verteuerten sich Projekte. Von ihm werden die Ausführungen von BM Thürnau zu den Nebenkosten bestätigt. Das Kostencontrolling und nicht der Gemeinderat müsse Überlegungen über Einsparmöglichkeiten anstellen. Die gut bezahlten Controller hätten auch sein Vertrauen. Die Controller müssten zumindest die Mittel, welche für sie aufgewendet würden, einsparen (3 % der Gesamtkosten). Von StR Wölfle (90/GRÜNE), welcher ein Angebot in der Heusteigschule verantwortet, werden Interessierte eingeladen, sich vor Ort ein Bild über die Notwendigkeit von gewissen Raumgrößen zu machen. Derzeit bemühten sich in Stuttgart die Verantwortlichen unter schlechtesten Bedingungen einigermaßen akzeptable Verhältnisse für die Kinder/Jugendlichen zu schaffen. Die heutige Diskussion zeige, dass der Gemeinderat zusätzliche Räume für notwendig ansehe. Das Thema der Baukosten sollte im Ausschuss für Umwelt und Technik eigentlich losgelöst von der Problematik, ob Räume benötigt werden oder nicht, diskutiert werden.

Die Ausführungen von BM Thürnau zeigten ihr, so StRin Gröger, dass die Verwaltung den Auftrag entgegengenommen habe, bis zur Leistungsphase 7 weitere Kosteneinsparmöglichkeiten zu überprüfen. StRin Feindor plädiert dafür, dass Einsparpotenziale ausfindig gemacht werden, die auch von allen Beteiligten mitgetragen werden könnten. Entsprechende Prüfaufträge habe die Verwaltung gestern erhalten.

Von StRin Gröger wird betont, sie verschließe sich bei der Burgholzhofschule dann keiner Umplanung, wenn es um die Frage der Ganztagesbetreuung gehe. Bekanntlich gebe es in zumutbarer Entfernung zu dieser Schule ein großes Tagheim und ein Gemeinwesenzentrum. Es fehle eigentlich nur noch eine Organisation, um die Angebote zu vernetzen. Angestrebt gehöre, eine Mittagessensversorgung an der Schule zu gewährleisten ohne einen Küchenneubau.

Den Verlauf der Diskussion wertet EBM Föll als ein Stück weit einseitig. Die finanzielle Dimension werde außer Acht gelassen. Stets müsse ein Kompromiss zwischen dem fachlich Notwendigen und dem finanziell Möglichen angestrebt werden. Die finanzielle Situation der Landeshauptstadt lasse einen gewissen finanziellen Rahmen zu. Innerhalb des Investitionsrahmens könnten beispielsweise fünf teure Projekte oder sechs kostenmäßig optimierte Projekte umgesetzt werden. Verfolgt werde bekanntlich eine Vielzahl von Projekten. Wenn Anstrengungen zu Kostenreduzierungen, über welchen Weg auch immer, unterblieben, dann könnten innerhalb des finanziellen Rahmens weniger Projekte realisiert werden oder der Gemeinderat beschließe eine zusätzliche Verschuldung; vielleicht stelle der Weg über das Raumprogramm nicht den Königsweg dar. Möglich sei auch - und damit wendet er sich an StRin Gröger - eine veränderte Prioritätensetzung. Dann müsse aber auch konkret gesagt werden, was unterbleiben solle.

Die Kosten pro m² Raumprogramm beziffert er bei der Robert-Bosch-Schule auf 5.367 € (ohne Grundstückskosten), bei der Elise-von-König-Schule auf 4.474 € und bei der Grundschule Burgholzhof auf 3.931 €. Es müsse überlegt werden, wie diese Kosten auf ein vertretbares Maß reduziert werden könnten. Wenn dafür das Raumprogramm nicht der richtige Weg sei, müsse vielleicht über standardisierte Planungen nachgedacht werden. Jedes Projekt werde in Stuttgart als einzigartiges Projekt durchgeführt. Dies sei nicht notwendig. Schulbauten hätten doch standardisierte Raumprogramme, von daher müssten diese Bauten doch planerisch standardisiert werden können, ohne dass es zu einem "architektonischen Einheitsbrei" führe. Selbst einheitliche Bauten würden, da es in Stuttgart über 160 Schulstandorte gebe, sich nicht negativ auf das Stadtbild auswirken. Für die Fachverwaltung müsse es doch auch ein Anliegen sein, den vorhandenen finanziellen Spielraum optimal einzusetzen. Die kritischen Anmerkungen zu solchen Vorlagen - und damit wendet er sich erneut an StRin Gröger - werde er auch in Zukunft nicht unterlassen. Dieses sei das Beratungsrecht eines Beigeordneten gegenüber dem Gemeinderat. Zu den angeführten Kosten bei der Robert-Bosch-Schule weist BMin Dr. Eisenmann auf die dort enthaltenen Kosten für die EDV-Ausstattung hin. Diese EDV-Kosten seien gerade an dieser Schule sehr hoch.

Standardisierte Planungen bezeichnet StR J. Zeeb im Stuttgarter Stadtgebiet aufgrund der topografischen Situation und der hohen Baudichte als schwierig. Einheitliche Bauten sollten nicht angestrebt werden.

StR Uhl (CDU) wirft die Frage auf, weshalb im Umland 10 bis 20 % günstiger gebaut wird als in der Landeshauptstadt. Hinterfragt gehöre doch beispielsweise die Verwendung von Linoleum; in Krankenhäusern würden homogene Beläge verlegt, da diese mineralölsäurebeständig, für Labors geeignet, preisgünstiger und wesentlich widerstandsfähiger sowie pflegeleichter seien. Die bisher gängigen Standards müssten kritisch untersucht und neue Standards müssten definiert werden. Angestrebt gehörten funktionale und finanzierbare Bauten. Dieses werde seine Fraktion vorantreiben, auch in den kommenden Haushaltsplanberatungen. Sollten in der Vergangenheit Standards beschlossen worden sein, müssten diese durch Beschluss geändert werden. StR Kanzleiter erklärt, Detaildiskussionen wie zum Thema Fußbodenbelag müssten im Sinne einer effektiven Mittelverwendung geführt werden. Standardüberlegungen müssten nicht heute, sondern im weiteren Verfahren vorgenommen werden. BM Thürnau und dem BIC traue er dieses zu. Wenn die Verwaltung sage, als Ersatz für Linoleum sei auch ein anderer Bodenbelag möglich, sei dazu eine politische Entscheidung zu treffen. Wenn grundsätzliche Veränderungen erfolgten, müsste sich die Verwaltung der Zustimmung durch den Gemeinderat versichern. Dass Standards nicht nur bei Schulbauten hinterfragt werden, wünscht sich StRin Gröger. Sie merkt an, auch fehlerhafte Weichenstellungen bei Schulbauprojekten in der Vergangenheit führten heute zu hohen Baukosten (z. B. Elise-von-König-Schule). Da in Stuttgart zudem ausschließlich in Bestandsgebieten Schulprojekte durchgeführt würden, bei denen immer auf die Umgebungsbebauung Rücksicht genommen werden müsse, könne ein Kostenvergleich mit dem Umland nicht ohne Weiteres vorgenommen werden. Eventuell hätte im Gebiet Burgholzhof eine größere Fläche für eine Schule vorgehalten werden sollen.

BM Thürnau entgegnet StR Uhl, indem er auf den Vorlagen angeheftete Pläne verweist, es handle sich um einfache Planungen (keine Selbstverwirklichung von Architekten).

Einigkeit stellt EBM Föll diesbezüglich fest, dass Kostenoptimierungen nur bis zur Leistungsphase 4 möglich sind. Wenn also der Gemeinderat Themen wie Standardreduzierung und standardisierte Planung ernst nehme, müsse er die Verwaltung beauftragen, im Zuge der weiteren Planung bis zur Leistungsphase 4 zu den genannten Themen Vorschläge zu unterbreiten. Darüber sollte dann im Ausschuss für Umwelt und Technik und im Verwaltungsausschuss berichtet werden.

Das BIC sei eine gemeinsame Aktivität der Referate T und WFB. Das Referat WFB sei aber nicht in der Lage, bautechnische Vorschläge zu Standardisierungen oder zu Standardreduzierungen zu machen. Dies sei eine klassische Aufgabe des Technischen Referats.

Zur Frage von StRin Ripsam, welche Kostensenkungen durch die von seinem Referat gewünschten Raumreduzierungen erreicht werden, weist EBM Föll auf den derzeitigen Planungsstand und auf die bei diesem Planungsstand ausschließlich über den Faktor Umfang des umbauten Raums möglichen Kostenberechnungen hin. Einzuräumen sei, dass eine Flächenreduzierung nicht zu einer 100-prozentig linearen Kostensenkung führe. So würde sich bei einer 10-prozentigen Raumprogrammreduzierung bei der Robert-Bosch-Schule eine Kostensenkung in der Größenordnung von 5 bis 7 % ergeben.

Auf bereits in der Vergangenheit angestellte Überlegungen zur Veränderung des Verhältnisses Programm-/Restfläche von derzeit 60 : 40 in ein Verhältnis von 70 : 30 weist BMin Dr. Eisenmann hin. Daran anknüpfend erinnert Frau Korn an die Schwierigkeiten in den 70er Jahren, Planungen kostenmäßig umzusetzen. Dabei informiert sie, damals sei angestrebt worden, abweichend von den Empfehlungen der Schulbaurichtlinien Reduzierungen der 40 % umfassenden Restflächen (Toiletten, Flure etc.) durchzuführen. Heute könnte doch vorgegeben werden, dass die weitere Planung sich eher an einem Verhältnis von 70 : 30 orientieren solle. Bei der Robert-Bosch-Schule würde dann beispielsweise das Raumprogramm erfüllt, wärend ca. 170 m² bei der Restfläche eingespart werden könnten. Zwar müssten natürlich gewisse Vorgaben wie z. B. für den Brandschutz eingehalten werden, aber diese Richtung könnte verfolgt werden, um dann, wenn die Realisierung anstehe, auch gegebenenfalls so vorgehen zu können. Bei der Grundschule Burgholzhof lasse sich wohl architektonisch nicht viel ändern, aber bei der Robert-Bosch-Schule könnte eine Einsparung beim umbauten Raum erfolgen, ohne funktional eingreifen zu müssen.

Dem pflichtet die Vorsitzende bei und wiederholt, der Fachverwaltung gehe es lediglich darum, keine pauschalierte Betrachtung durchzuführen. Durch StR J. Zeeb wird angeregt, die Aufträge der Architekten bis zur Leistungsphase 4 so auszuweiten, dass die von EBM Föll als notwendig angesehenen Prüfungen durchgeführt werden. Den von Frau Korn dargestellten Ansatz bittet StRin Ripsam in die anstehenden Prüfungen mit aufzunehmen. Zudem unterstützt sie eine Beauftragung der Verwaltung durch den Ausschuss entsprechend den Ausführungen des Ersten Bürgermeisters. Nach Erreichung der Leistungsphase 4 könne dann entschieden werden, wo Reduzierungen vorgenommen würden. StR Kanzleiter wiederholt, eine pauschalierte Betrachtungsweise sei nicht weiterführend. Jedes Projekt müsse separat auf seine Machbarkeit hin untersucht werden, wobei Alternativen und ihre Kostenauswirkungen einbezogen gehörten. Die in der Diskussion geäußerten Überlegungen müsse die Verwaltung bei ihren weiteren Überlegungen einbeziehen. Heute sollten, um keine divergierenden Beschlüsse zwischen dem Ausschuss für Umwelt und Technik und dem Verwaltungsausschuss zu haben, dieselben Beschlüsse wie im Ausschuss für Umwelt und Technik gefasst werden. Ansonsten müsste die Vorlage noch in der Vollversammlung behandelt werden. Laut StR Uhl müssen sämtliche Belange der verfolgten Projekte unter dem Gesichtspunkt der Kostenreduzierung betrachtet werden. Zum Abschluss der Diskussion betont die Vorsitzende, ihr liege sehr an kostengünstigen Lösungen. Je kostengünstiger Projekte seien, umso mehr Projekte könnten umgesetzt werden. Der Bedarf sei unbestritten.


Zum Abschluss der Aussprache teilt BMin Dr. Eisenmann mit, zu allen drei Vorlagen werden die Beschlussfassungen des Ausschusses für Umwelt und Technik aufgerufen, allerdings mit der Ergänzung, dass bis zur Leistungsphase 4 unter Berücksichtigung pädagogischer Inhalte die Themen Standardreduzierung/-veränderung, Standardisierung und Veränderung des Verhältnisses zwischen Programm- und Restflächen untersucht werden mit dem Ziel, Kostenreduzierungen zu erreichen.

Sie stellt dazu fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig die Beschlussanträge unter Berücksichtigung der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt und Technik sowie der oben genannten Ergänzung.

Der Beschlussantrag der GRDrs 345/2005 lautet:

1. Von der aktuellen Schulraumsituation an der Robert-Bosch-Schule wird Kenntnis genommen.

2. Dem sich daraus ergebenden Raumprogramm (Anlage 3) zur Deckung des Raumfehlbedarfs an der Robert-Bosch-Schule wird zugestimmt.
Die grobe Kostenannahme für die Erstellung eines Erweiterungsbaus (1. Bauabschnitt) auf dem Grundstück Burgunderstr. 63 / Sachsenstr. 52 in Stuttgart-Zuffenhausen mit Einrichtung, Lehrmitteln, EDV-Ausstattung und Vernetzung beläuft sich inkl. der Prognose bis zum Baubeginn Ende 2007 / Anfang 2008 auf rd. 3,8 Mio. €.

3. Von der Möglichkeit, das Gebäude in einem 2. Bauabschnitt zu erweitern, wird Kenntnis genommen.

4. Das Hochbauamt wird beauftragt, auf der Grundlage des Raumprogramms die Planung für die Schulraumerweiterung bis zur Leistungsphase 4 weiterzuführen.