Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 588/2003
Stuttgart,
08/28/2003



Förderpraxis des Jugendamts bei Kindertageseinrichtungen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Sozialausschuß
Verwaltungsausschuß
Beschlußfassung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.09.2003
22.09.2003
24.09.2003



Beschlußantrag:
  1. Von der bisherigen Praxis der Förderung des Jugendamts nach den "Richtlinien für die Förderung der Betriebskosten von Tageseinrichtungen für Kinder der Träger der freien Jugendhilfe" in bezug auf eine Besitzstandswahrung wird zustimmend Kenntnis genommen (GRDrs 224/2000 und 377/2001).
  2. Die Förderpraxis kann bis zum Beschluss einer neuen Förderregelung (voraussichtlich zum 1. Januar 2004) fortgesetzt werden.


Begründung:


Mit der GRDrs 244/2000 wurde die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe im Bereich der Kindertageseinrichtungen neu geregelt. Ziel war eine Verbesserung der Förderung und eine Verwaltungsvereinfachung für das Jugendamt und die Träger.

Um in jedem Fall eine Benachteiligung für einzelne Einrichtungen durch die neuen Förderrichtlinien auszuschließen, nahm der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 13. März 2000 eine Ergänzung zur Besitzstandswahrung in seinen Beschluss auf.
Gleichzeitig wurde auch eine prozentuale Erhöhung der vorgesehenen Förderung mit einem Gesamtvolumen von 2 Mio. DM beschlossen.

In der 2. Lesung des Haushaltsplanentwurfs 2000/2001 am 15. März 2000 wurde nach einer Diskussion über die o.g. zusätzliche Förderung die Vorlage ohne alle Ergänzungen beschlossen.

Ebenso im Verwaltungsausschuss am 5. April 2000.

Die inhaltliche Diskussion in beiden Sitzungen bezog sich auf die zusätzlichen Fördermittel von 2 Mio. DM. Der Besitzstandsschutz war nicht strittig. Bei der Abstimmung wurde der Antrag aus dem Jugendhilfeausschuss formal in seiner Gesamtheit verworfen.

Trotz verschiedener Modellrechnungen hat sich erst bei der Abrechnung der einzelnen Träger gezeigt, dass 11 Träger quer durch die "Trägerlandschaft" bei Anwendung der neuen Förderrichtlinien bei gleichen Bedingungen einen geringeren Zuschuss erhalten würden.

Da das Ziel der neuen Richtlinie jedoch eindeutig eine Verbesserung der Förderung war und der Besitzstandsschutz vom Jugendhilfeausschuss beschlossen und aus formalen Gründen im Beschluss des Verwaltungsausschusses nicht enthalten ist, hat das Jugendamt in seiner Förderpraxis alle diejenigen Träger, die beim gleichen Angebot einen geringeren Zuschuss erhalten hätten, entsprechend den bisherigen Richtlinien mit einer jährlichen Steigerung von 1,5 % gefördert.

Der Gesamtbetrag der im Jahr 2000 nach dieser Regelung an die Träger ausbezahlt wurde, beläuft sich auf ca. 312.500 € bei einem Gesamtfördervolumen von ca. 35 Mio. € für die Kindertageseinrichtungen. Im Jahr 2001 verringerte sich dieser Betrag auf ca. 89.500 €, da in der Zwischenzeit die Förderung der Kinderkrippen angepasst wurde (GRDrs 377/2001).
Ab dem Jahr 2002 ist keine Besitzstandstandsschutzregelung mehr vorgesehen.

Das Rechnungsprüfungsamt hat diese Förderpraxis moniert und empfohlen, die bisherige Förderpraxis nachträglich vom Gemeinderat beschließen zu lassen.

Der Aufwand wird aus Mitteln des Verwaltungshaushalts, AHSt. 1.4648.7002.000 gedeckt.

Finanzielle Auswirkungen
Einmalige KostenLaufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
402,000.00 Euro
Laufende Aufwendungen
Euro
Objektbezogene Einnahmen
Euro
Laufende Erträge
Euro
Von der Stadt zu tragen
402,000.00 Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan/ Finanzplanung
veranschlagt
Ja
Noch zu veranschlagen
Euro




Beteiligte Stellen






Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin