Protokoll: Verwaltungsausschuß des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
371
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VerhandlungDrucksache:
466/2003
GZ:
7650-00
Sitzungstermin: 07/23/2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Murawski
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe wu
Betreff: Arbeitsförderung 2003/2004 im Zieldreieck von Strukturerhalt, Haushaltskonsolidierung und Bedarf

Vorgang:

Sozialausschuss vom 21.07.2003, öffentlich, Nr. 72

Ergebnis: Der Sozialausschuss beschließt einstimmig die GRDrs 466/2003 mit Ausnahme der Ziffer 3 wie beantragt.

Der Sozialausschuss beschließt einstimmig die Ziffern 3b und 3d des Beschlussantrags GRDrs 706/2003 wie beantragt. Die Beschlussantragsziffer 3a wird mehrheitlich bei 2 Enthaltungen vom Sozialausschuss beschlossen. Die Beschlussantragsziffer 3c der GRDrs 706/2003 wird vom Sozialausschuss mehrheitlich mit 2 Gegenstimmen beschlossen.


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 03.07.2003, GRDrs 466/2003, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Arbeitsförderung der Landeshauptstadt Stuttgart wird im bestehenden strukturellen Rahmen (vgl. HHPl 2003 zum UA 4109) weitergeführt, bis die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gesetzlich geregelt ist.

2. Spätestens acht Wochen danach legt die Verwaltung dem Gemeinderat eine Beschlussvorlage vor zu den Stuttgarter Umsetzungsmodalitäten des neuen Gesetzes und zu den erforderlichen Übergangsregelungen (z. B. "Arbeit für Stuttgart" sowie darin: "Dauerhaft subventionierte Beschäftigung für Chancenlose - DaCh").

3. Die Verwaltung erarbeitet bis zur Sommerpause gemeinsam mit den fünf Sozialunternehmen Vorschläge, wie das oben genannte Zieldreieck optimal angegangen werden kann. Diese werden am 6. Oktober dem Sozialausschuss vorgelegt. Mit der Umsetzung wird aber bereits ab 1. August 2003 sukzessiv begonnen.

4. Es wird auch weiterhin keine neue Kostenübernahme mehr für in 2003 beginnende Ausbildungen über § 19 BSHG zugesagt (vgl. GRDrs 751/2002).

5. Sofern Projektanträge für das Förderjahr 2004 im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) vom "Stuttgarter Beschäftigungspakt" ("Pakt S") im Herbst 2003 befürwortet werden, erfolgt für diese Projekte eine automatische Kofinanzierungszusage nur im bisher üblichen Rahmen: "Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)" bzw. "Hilfe zur Arbeit" (HzA) können bei den Einnahmen eingerechnet werden.

Weitere Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 17.07.2003, GRDrs 706/2003 mit folgender neugefassten Beschlussantragsziffer 3.

Ziffer 3 neu:

a) Ab 1. August 2003 werden die Regiekosten an die fünf Stuttgarter Sozialunternehmen bis zur vollzogenen Umsetzung der gesetzlichen Neuordnung der Arbeitsförderung (s. Ziffern 1 und 2) wieder fix gewährt. Das jährliche Gesamtbudget für die Regiekosten entspricht den Ist-Regiekosten des Jahres 2002 in Höhe von 5.470.000,- €. Die Berechnungsbasis für die prozentuale Verteilung der Regiekosten unter den Sozialunternehmen bilden die Monate Mai 2002 bis Mai 2003.

Neue Arbeit59,29 Prozent
3.243.163,- €
Caritas15,80 Prozent
864.260,- €
GJB10,12 Prozent
553.564,- €
SBR8,39 Prozent
458.933,- €
Zora6,40 Prozent
350.080,- €
5.470.000,- €

b) Auf den Verrechnungsstellen laut GRDrs 751/2002, Anlage 1, S. 4 werden die Einsparungsbemühungen unvermindert fortgesetzt.

c) Die Ausgaben für die Klientel in Form von Mehraufwands- entschädigungen, Löhnen und Qualifizierungskosten dürfen die Höhe von insgesamt 9.366.770,- € nicht überschreiten. Sie werden vom städtischen Fallmanagement (incl. Hilfeplanung) unter Abwägung des individuellen Hilfebedarfs und des Budgets gesteuert.

d) Vom Erreichen des Einsparzieles in Höhe von 1 Mio. € in 2003 wird abgesehen. Am Einsparziel der Jahre 2003 und 2004 in Höhe von gesamt 2,9 Mio. € wird festgehalten.


Nachdem sich keine Wortmeldungen ergeben stellt BM Murawski fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt den durch die GRDrs 706/2003 geänderten Beschlussantrag der GRDrs 466/2003 bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich.