Protokoll: Verwaltungsausschuß des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
227
12
VerhandlungDrucksache:
98/2003
GZ:
KBS, SJG, T
Sitzungstermin: 05/21/2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Lang
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe wu
Betreff: Sommerrainschule in Stuttgart-Sommerrain, Edelweißweg 11
Neubau Erweiterungsbau Sommerrainschule
und Hort
- Baubeschluss -

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 05.05.2003, öffentlich, Nr. 43


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport, des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit sowie des Technischen Referats vom 22.04.2003, GRDrs 98/2003, mit folgendem

Beschlussantrag:

  1. Dem Erweiterungsbau für die Sommerrainschule und einem Hort mit zwei Gruppen, Edelweißweg 11, Stuttgart-Bad Cannstatt, nach den Plänen des Architekturbüros Prof. Cheret und Bozic vom 05.08.2002 und den vom Hoch-
    bauamt geprüften Kostenanschlag vom 27. März 2003 mit
    Gesamtkosten
    (Bau, Außenanlage und Einrichtung)
    von 3.115.000 €, einschließlich Kosten für Containerhort, wird zugestimmt.
  2. Der Gesamtaufwand ist aus Mitteln des Vermögenshaushalts wie folgt zu decken:
    2003AHSt.2.2100.9410.000.0432Neubau Schule
    1.309.900 €
    2003AHSt.2.4642.9400.000.0100Neubau Hort
    869.000 €
    2003AHSt.1.4640.6299.000Ausbau Betreuungsangebote
    92.000 €
    2003AHSt.1.7240.6262.000Altlastensanierung
    245.000 €
    2004AHSt.2.2100.9410.000.0432Neubau Schule
    456.100 €
    2004AHSt.2.4642.9400.000.0100Neubau Hort
    61.000 €
    2004AHSt.2.2100.9350.000.0432Einrichtung Schule
    27.500 €
    2004AHSt.2.2100.9352.000.0432Lehrmittel Schule
    13.500 €
    2004AHSt.2.4642.9350.000.0100Einrichtung Hort
    41.000 €

3. Das Hochbauamt wird mit der weiteren Planung bis Leistungsphase 9 HOAI beauftragt.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.

Als Tischvorlage kommt das diesem Protokoll beigefügte Papier des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 19. Mai 2003 zur Kostenentwicklung der einzelnen Kostengruppen zur Austeilung.

EB Dr. Lang stellt fest: