Protokoll:
Verwaltungsausschuß
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
51
15
Verhandlung
Drucksache:
5/2003
GZ:
KBS
Sitzungstermin:
02/19/2003
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Dr. Magdowski
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
sp
Betreff:
Neukonzeption Ferienbetreuung
Vorgang:Jugendhilfeausschuss vom 10.02.2003, öffentlich Nr. 16
Ergebnis: Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Ziffn. 1, 2, 3 und 5 einmütig zu, wobei in der Ziff. 2 vor den Worten "festgelegtem Platzangebot" die Worte "mit durchschnittlich" einzufügen sind.
Die Ziff. 4 wird ohne Votum an den Verwaltungsausschuss verwiesen.
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 03.02.2003, GRDrs 5/2003.
Beschlussantrag:
1. Bei der Ferienbetreuung werden künftig nicht mehr die Freien Träger (Objektförderung) gefördert, sondern es wird auf das Gutscheinverfahren (Subjektförderung) umgestellt. Von den beiden von der Verwaltung erarbeiteten möglichen Verfahrensabläufen für ein weiterhin bedarfsorientiertes Angebot und ein Verfahren mit festgelegtem Platzangebot wird Kenntnis genommen.
2. Die Ferienbetreuung wird ab dem Schuljahr 2003/2004 auf ein Gutscheinverfahren (Subjektförderung) mit
festgelegtem Platzangebot
umgestellt. Es werden durchschnittlich rund 620 Betreuungsplätze je Ferienabschnitt durch die Träger der Jugendhilfe bereitgestellt. Die Kosten für die Ferienbetreuung sind damit zuzüglich der Kosten für Busse und Miete auf die im Rahmen des Haushaltsplans 2003 bereitgestellten Haushaltsmittel (ohne Sperre) begrenzt.
3. Vom dauerhaft erforderlichen Personalbedarf in Höhe einer halben Stelle (A 10/Verg.Gr. IV b BAT) wird Kenntnis genommen. Die Stellenschaffung wird zum Stellenplan 2004 vorgeschlagen.
4. Der
Wert eines Gutscheins,
den die beauftragten Träger der Jugendhilfe bei der Stadt einlösen können, wird im Verfahren mit festgelegtem Platzangebot bei fünf Betreuungstagen/Woche auf 84 Euro für Grundschüler festgelegt; bei Förderschülern beträgt dieser Wert 136 Euro.
5. Das
Entgelt für die Ferienbetreuung
im Rahmen der Verlässlichen Grundschule wird mit Wirkung vom 1. September 2003 in Verbindung mit einer Gebührenanpassung um 4,5 % und der Euro-Glättung von 0,66 Euro auf 0,70 Euro/Betreuungsstunde mit der üblichen Geschwisterermäßigung erhöht. Das entspricht insgesamt ca. 6 %.
Angeheftet ist diesem Protokoll die in der Sitzung ausgeteilte Tischvorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 18.02.2003.
BMin
Dr. Magdowski
weist auf das Beratungsergebnis des Jugendhilfeausschusses hin (s. Vorgang).
Nach Aussage von StRin
Schmid
(CDU) ist die Konzeption von allen Fraktionen begrüßt worden. Ausdrücklich wird von ihr die Tischvorlage begrüßt.
StR
Wölfle
(90/GRÜNE) betont, er erwarte von allen Beteiligten ein äußerst kostenbewusstes Denken, da es sich insgesamt um ein sehr teures Angebot handle. Da kein zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt werden könne, und damit wendet er sich an StR Kanzleiter (SPD), reduziere sich durch die Erhöhung der Gutscheinwerte die Platzzahl. Dies bestätigt Frau
Korn
(SchulverwA). Sie informiert, die Auskömmlichkeit sei mit den freien Trägern diskutiert worden. Die Träger, welche von dem Durchschnittsbetrag negativ betroffen würden, hätten dies sehr deutlich gemacht. Da ein anderer Träger von dieser Lösung profitiere, habe es seitens der Träger keine einheitliche Meinung zu dieser Lösung gegeben. Nun solle ein Angebot bei den freien Trägern mit diesem Durchschnittsbetrag eingeholt werden. Diese müssten dann erklären, zu welchen Konditionen sie die Ferienbetreuung weiter anbieten wollten. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sei dieser Weg gangbar. Die mit angestrebte Verwaltungsvereinfachung könne nur durch eine einheitliche Abrechnung erfolgen.
Abschließend stellt BMin
Dr. Magdowski
den Beschlussantrag in der Fassung der Tischvorlage zur Abstimmung und stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
einstimmig den Beschlussantrag in der Fassung der Tischvorlage.