Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 1320/2009
Stuttgart,
12/03/2009



Haushalt 2010/11

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 07.12.2009



Haushalt 2010/11- Sanierungsmanagement für Schulgebäude

Beantwortung / Stellungnahme

Zur Beseitigung des bestehenden Sanierungsstaus von mind. 327 Mio. EUR in den Schulen wurden von den einzelnen Gemeinderatsfraktionen entsprechende Haushaltsanträge mit einem unterschiedlichen Finanzvolumen gestellt. Es ist zu erwarten, dass ganz erhebliche Finanzmittel in die Schulsanierungen fließen werden, deshalb ist eine effektive Verwendung der Mittel in besonderem Maße geboten.

Aus diesem Grund habe ich entschieden, zunächst für die Projektentwicklung des Schulsanierungsprogrammes eine externe Unterstützung einzubinden. Die Realisierung soll in folgenden Stufen erfolgen:

Stufe 1:
Zeitnahe Beauftragung eines Projektsteuerers, der in der Phase der Projektentwicklung der Verwaltung beratend zur Seite steht, die Kriterien der Planung prüft, bei den Standardfestlegungen mitwirkt und mit den Fachämtern eine entsprechende Prioritätenliste der dringlichsten Maßnahmen erstellt. Die Priorisierung der Sanierungsmaßnahmen erfolgt dabei nach folgenden Kriterien:

1. Behebung von Mängeln und Schäden bezüglich
a. Gewährleistung von Stand- und Verkehrssicherheit
b. Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (Brandschutz, Gesundheitsgefährdung etc.)
c. Herstellung Nutzungs-/Gebrauchsfähigkeit, z. B. Heizung, Sanitär
d. Verhinderung von größeren Folgeschäden, z. B. Dach
2. Verbesserungen für Maßnahmen bezüglich Energieeinsparung (Heizungsaustausch), Barrierefreiheit etc.
3. Sonstige notwendige Renovierungsmaßnahmen, veraltete Ausstattung

Nach Abarbeitung der dringlichen unaufschiebbaren Maßnahmen in den einzelnen Schulen soll in Zukunft von der heutigen „Feuerwehrtaktik“ (= punktuelles Betrachten und Umsetzen von Sanierungsmaßnahmen) hin zu einer gebäudebezogenen Gesamtbetrachtung übergegangen werden, dies natürlich unter dem Gesichtspunkt der Dringlichkeit und Wirtschaftlichkeit.

Stufe 2:
Genehmigung der priorisierten Maßnahmen durch den Gemeinderat.

Stufe 3:
Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen unter Einbeziehung freier Architektur- und Ingenieurbüros und ggf. weiterer Projektsteuerer.

Um diese Vorgehensweise einhalten zu können, wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, zum jetzigen Haushalt keine Einzelmaßnahmen zu beschließen, sondern sich auf einen Finanzrahmen zu verständigen. Um den Gemeinderat am Entscheidungsprozess von Beginn an teilhaben zu lassen, wird die Verwaltung vorschlagen, einen entsprechenden Unterausschuss einzurichten.

Die Verwaltung wird, abhängig vom Beschluss über die zur Verfügung gestellte Investitionssumme, im 1. Halbjahr 2010 dem Gemeinderat eine Liste der vorrangig zu sanierenden Gebäude vorlegen. Über den zur Umsetzung des Sanierungsprogramms erforderlichen zusätzlichen Stellenbedarf ist nach Festlegung der Investitionssumme im Rahmen der Stellenplanberatung zu entscheiden. Erste Aussagen hierzu befinden sich in GRDrs 1325/2009.



Vorliegende Anträge/Anfragen

364/2009 (Ziffer 5) Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
369/2009 Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
399/2009 CDU
449/2009 SPD
486/2009 FDP
658/2009 SÖS / LINKE
665/2009 SÖS / LINKE





Dr. Wolfgang Schuster




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