Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 724/2005
Stuttgart,
09/27/2005



Gesellschafterversammlung der Wohnanlage Fasanenhof gemeinnützige GmbH (WAF)
(Jahresabschlussvorlage 2004 WAF)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
26.09.2005
05.10.2005



Beschlußantrag:

1. Der Vertreter der Stadt wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Wohnanlage Fasanenhof gemeinnützige GmbH (WAF)

2. Die Stadt führt der Kapitalrücklage insgesamt 425.232,60 EUR (VJ: 430.000,00 EUR) zu. Die Zuführung wird zur Deckung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 425.232,60 EUR bzw. des Bilanzverlustes verwendet.

3. Der Auszahlung von Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich 2006 im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel wird zugestimmt. Die Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich 2005 und 2006 werden der Kapitalrücklage der Gesellschaft zugeführt.

4. Die Stadt entsendet weiterhin den Leiter des Sozialamtes Herrn Walter Tattermusch und den Leiter der Stadtkämmerei Herrn Hans Stradinger in den Aufsichtsrat der Wohnanlage Fasanenhof gemeinnützige GmbH.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb einer Wohn- und Gemeinschaftseinrichtung für Körperbehinderte mit rollstuhlgerechten Mietwohnungen, Begegnungsstätte, Hospiz, Therapieanlagen, Hilfs- und Pflegedienst sowie anderen den Behinderten dienenden Einrichtungen. Die Anlage dient als überregionales Modellzentrum der Eingliederung von Behinderten, insbesondere Rollstuhlfahrern, in das soziale Leben.


Im Oktober 2005 findet die Gesellschafterversammlung der WAF statt. Auf der Tagesordnung stehen die üblichen Regularien zum Jahresabschluss. Die Wohnanlage Fasanenhof gGmbH schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 425.232,60 EUR ab. Davon hat die LHS bereits 386.721 EUR durch Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich 2004 abgedeckt. Die restlichen als Bilanzverlust ausgewiesenen 38.511,60 € werden im Geschäftsjahr 2005 erbracht, so dass die Landeshauptstadt Stuttgart zum Ausgleich des Jahresverlustes insgesamt 425.232,60 EUR der Kapitalrücklage zuführt.

Die Amtszeit der städtischen Vertreter des Aufsichtsrats endet mit Beschluss der Gesellschafterversammlung der WAF über den Jahresabschluss 2004. Daher ist eine erneute Entsendung notwendig.


Finanzielle Auswirkungen

Die Zuführung in die Kapitalrücklage beträgt 425.232,60 EUR. Davon werden 420.000 EUR aus den Haushaltsmitteln des Jahres 2004, 5.232,60 EUR aus den Haushaltsmitteln 2005 finanziert. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind vorhanden.


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Bilanz 2004
Anlage 3: GuV 2004
Anlage 4: Anlagespiegel 2004
Anlage 5: Anhang 2004
Anlage 6: Lagebericht 2004

Anlage 1 zur GRDrs 724/2005


Ausführliche Begründung:


Jahresabschluss

In der folgenden Darstellung sind die Gewinn- und Verlustrechnungen von 2004, 2003 und 2002 nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten umgegliedert dargestellt:

2004
in TEUR
2003
in TEUR
    Veränderung
in %
2002
in TEUR
Umsatzerlöse
2.033
2.183
-6,9
2.105
Materialaufwand
185
199
-6,9
195
Personalaufwand
1.774
1.881
-5,7
1.834
Abschreibungen
183
199
-7,9
202
Sonstige betriebliche Aufwendungen
402
364
10,4
333
Sonstige Steuern
12
12
0,0
11
Betriebsaufwand
2.556
2.655
-3,7
2.575
Sonstige betriebliche Erträge und andere aktivierte Eigenleistungen
127
146
-13,2
143
Betriebsergebnis
-396
-326
-21,4
-327
Finanzergebnis
-29
-35
16,5
-43
Neutrales Ergebnis
0
-69
100,00
-78
Jahresergebnis
-425
-430
1,1
-448


Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um 150 TEUR (6,9 %) gesunken. Diese Entwicklung lässt sich im Wesentlichen auf den Bereich der Pflegeleistungen zurückführen.

Ein Vergleich der Umsatzerlöse getrennt nach den einzelnen Bereichen, zeigt im Mehrjahresvergleich folgende Entwicklung:

Bereich
2004
in TEUR
2003
in TEUR
2002
in TEUR
2001
in TEUR
Pflegeleistungen
Kurzzeitunterbringung
701
804
818
848
Vollzeitunterbringung
294
324
316
293
Hilfs- und Pflegedienst
570
590
547
476
Ambulant betreutes
Wohnen (pauschale
Betreuung und Mieten)
114
107
75
74

2004
in TEUR
2003
in TEUR
2002
in TEUR
2001
in TEUR
Mieten und Pachten (ohne ABW)
353
358
348
353
Sonstige
1
0
1
1
Gesamt
2.033
2.183
2.105
2.045


Trotz Tariferhöhungen sind die Personalaufwendungen um 107 TEUR (5,7%) gesunken, insbesondere aufgrund der Abnahme der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl um 8 Personen. Die folgende Personalstatistik zeigt die Anzahl der Arbeitnehmer (ohne Umrechnung nach Beschäftigungsumfang):

2004200320022001
Vollzeitkräfte32333336
Teilzeitkräfte8544
Aushilfen36464741
Zivildienstleistende2201
78868482


In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist eine Zuführung zur Instand-haltungsrückstellung in Höhe von 65.359,80 EUR enthalten. Auf Grund des Alters des Gebäudes und der technischen Einrichtungen werden im Bereich der Instandhaltung zukünftig größere Maßnahmen erwartet.


Im Mehrjahresvergleich hat sich der Jahresverlust wie folgt entwickelt:

20042003200220012000
Jahresverlust in TEUR425430448435382


Die Landeshauptstadt Stuttgart hat im Haushaltsjahr 2004 Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich 2004 in Höhe von 386.721 EUR geleistet.

Der Aufsichtsrat der Wohnanlage Fasanenhof hat in seiner Sitzung am 20.07.2005 den Jahresabschluss zum 31.12.2004 gebilligt und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, diesen in der vorliegenden Form festzustellen.


Entsendung der städtischen Vertreter in den Aufsichtsrat der Gesellschaft

Die Stadt und der Körperbehindertenverein Stuttgart e.V. sind mit je 13 TEUR (50%) am Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 26 TEUR beteiligt. Nach § 9 des Gesellschaftsvertrags besteht der Aufsichtsrat aus vier Mitgliedern, die von den Gesellschaftern zu gleichen Teilen entsandt werden.

Die Amtszeit läuft mit Beendigung der Gesellschafterversammlung ab, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Da dies mit Beendigung der Gesellschafterversammlung am 18.10.2005 eintritt, schlägt die Verwaltung vor, die bisherigen Aufsichtsratsmandate für die nächste Amtsperiode zu verlängern.