Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
217
7
VerhandlungDrucksache:
295/2005
GZ:
AK, WFB 9002
Sitzungstermin: 22.06.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Murawski
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Haushaltssicherungskonzept 2002 / Verwaltungsreform
Flächendeckende Aufgabenkritik (GRDrs 1053/2003)
- Städtevergleich Personalausstattung Bereich
Bauüberwachung des Baurechtsamtes, Standards-
und Aufgabenüberprüfung -
- Ergänzung -

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete gemeinsame Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser und des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 13.05.2005, GRDrs 295/2005.

StR Uhl (CDU), welcher sich positiv zur Vorlage äußert, weist im Namen seiner Fraktion auf die Beschlussantragsziffer 3 hin. Wie schon im Reform- und Strukturausschuss (RSA) werde in Zusammenhang mit den begrüßenswerten kostendeckenden Gebühren darum gebeten, die Standards der vom Baurechtsamt vorgenommenen Überprüfungen ebenfalls zu untersuchen. Gerade bei Vereinsfesten in der warmen Jahreszeit sei es häufig nur sehr schwer nachzuvollziehen, wenn der Betrieb eines kleinen Festzeltes dieselben, nicht immer einfachen Auflagen wie beim Betrieb eines Großzeltes auf dem Cannstatter Wasen erfüllen müsse. In diesem Zusammenhang weist der Vorsitzende darauf hin, die Verwaltung habe in der Vorlage dargestellt, dass als Auftrag die Prüfung mitgenommen werde, ob weitere Standort- bzw. Aufgabenreduzierungen etc. über die bereits in der Untersuchung hinaus beschlossenen Maßnahmen möglich seien. Insofern stoße dieses Anliegen auf Verständnis bei der Verwaltung. Bürgerfreundlichkeit sollte auch nach Auffassung der Verwaltung in diesem Bereich durch reduzierte Standards bei Genehmigungsverfahren praktiziert werden, wenn Vorschriften damit nicht verletzt würden.

Als richtig erachtet es StR Kanzleiter (SPD), dass Kostenehrlichkeit für Arbeitsvorgänge der Stadtverwaltung besteht. Im jeweiligen Einzelfall müsse dann aber geklärt werden, wer von städtischer Seite durch Verrechnung ggf. sozialorientiert Gebühren/Tarife bezuschusse. Dieses sei nicht immer problemlos organisiert. Wenn wie mit der GRDrs 295/2005 Gebührenehrlichkeit ausgewiesen werde und andererseits weiterhin Gebühren bewusst sozialverträglich gestaltet würden, müsse hier ein klarer Mechanismus greifen. Dieses Thema müsse seitens der Verwaltung bearbeitet werden.

Ein großes Anliegen stellt für StR J. Zeeb (FW) die Pflege der Brandverhütungsschauen dar. Bei kritischen Fällen müsse sowohl ein Vertreter des Baurechtsamtes als auch ein Vertreter der Branddirektion vor Ort sein. Oftmals ließen sich notwendige Dinge durch uniformierte Personen einfacher vermitteln. Dieses 4-Augen-Prinzip sollte eher noch intensiviert werden.

Kritisch äußert er sich im weiteren Verlauf zu Stellenstreichungen beim Baurechtsamt. Dieses Amt sei eines der Ämter, welches Investitionen vorbereite. Jede Stelle, die dazu beitrage, dass Vorgänge unkonventioneller, unbürokratischer und schneller abliefen, sei wichtig. Zur Streichung anstehende Stellenteile sollten z. B. für die Bearbeitung von Baugenehmigungen und bei der Vorbereitung von Baugesuchen eingesetzt werden.

Abschließend stellt BM Murawski fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.