Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 299/2008
Stuttgart,
05/30/2008



Nachbestellung eines Mitgliedes des Gutachterausschusses nach dem Baugesetzbuch für die laufende Amtsperiode



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
01.07.2008
02.07.2008
03.07.2008



Beschlußantrag:

Aufgrund von § 192 Abs. 1 bis 3 BauGB in Verbindung mit § 2 Gutachterausschussverordnung wird Herr N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, für den Rest der Amtsperiode als stellvertretender Vorsitzender bestellt. Die Amtsperiode endet am 25. Oktober 2009.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Herr N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) ist Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. In dieser Funktion ist zur Gewährleistung einer schnellen und sicheren Auftragserledigung eine Bestellung notwendig.

Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

Referat AK

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 1 zur GRDrs 299/2008


Ausführliche Begründung:

Der Gutachterausschuss (§§ 192 ff. BauGB) ist nach § 1 der GutachterausschussVO und nach § 44 des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit für die Ermittlung von Grundstückswerten im Stadtkreis Stuttgart zuständig. Die Mitglieder wurden mit Beschluss vom 22. September 2005 (GRDrs 657/2005) nach § 2 GutachterausschussVO unter Berücksichtigung der Bestellungsvoraussetzungen des § 192 Abs. 3 BauGB auf die Dauer von 4 Jahren von der Stadt Stuttgart bestellt. Die Bestellungsperiode der Mitglieder läuft am 25. Oktober 2009 ab.

Der Gutachterausschuss umfasst zzt. 1 Vorsitzenden, 8 stellvertretende Vorsitzende und Gutachter sowie 31 weitere ehrenamtliche Gutachter. Bei der Verkehrswertermittlung wird der Gutachterausschuss in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei weiteren Gutachtern tätig. Die Ermittlung von Bodenrichtwerten erfolgt in einer erweiterten Zusammensetzung. Im Jahr finden etwa 45 Sitzungen statt.

Um sicherzustellen, dass der Gutachterausschuss seine Aufgaben - die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken - termingerecht erfüllen kann, ist es erforderlich, dass der Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses und Leiter der Abteilung Immobilienbewertung und Beiträge gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender ist.

Insbesondere ergeben sich Vorteile in den Arbeitsabläufen und Zeitersparnisse, wenn der für eine Sitzung des Gutachterausschuss verantwortliche Vorsitzende für die Geschäftsstelle unmittelbar ansprechbar ist.



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Vorlage2992008.pdf