Der Gutachterausschuss (§§ 192 ff. BauGB) ist nach § 1 der GutachterausschussVO und nach § 44 des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit für die Ermittlung von Grundstückswerten im Stadtkreis Stuttgart zuständig. Die Mitglieder wurden mit Beschluss vom 22. September 2005 (GRDrs 657/2005) nach § 2 GutachterausschussVO unter Berücksichtigung der Bestellungsvoraussetzungen des § 192 Abs. 3 BauGB auf die Dauer von 4 Jahren von der Stadt Stuttgart bestellt. Die Bestellungsperiode der Mitglieder läuft am 25. Oktober 2009 ab.
Der Gutachterausschuss umfasst zzt. 1 Vorsitzenden, 8 stellvertretende Vorsitzende und Gutachter sowie 31 weitere ehrenamtliche Gutachter. Bei der Verkehrswertermittlung wird der Gutachterausschuss in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei weiteren Gutachtern tätig. Die Ermittlung von Bodenrichtwerten erfolgt in einer erweiterten Zusammensetzung. Im Jahr finden etwa 45 Sitzungen statt.
Um sicherzustellen, dass der Gutachterausschuss seine Aufgaben - die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken - termingerecht erfüllen kann, ist es erforderlich, dass der Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses und Leiter der Abteilung Immobilienbewertung und Beiträge gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender ist.
Insbesondere ergeben sich Vorteile in den Arbeitsabläufen und Zeitersparnisse, wenn der für eine Sitzung des Gutachterausschuss verantwortliche Vorsitzende für die Geschäftsstelle unmittelbar ansprechbar ist.