Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 711/2003
Stuttgart,
07/14/2003


Große Bauvorhaben Waldheime



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschußKenntnisnahmeöffentlich23.07.2003

Bericht:


1. Planung 2003

Nach derzeitiger Planung wird der diesjährige Etat für die Waldheiminvestitionen (125.000 €) für kleinere Bauvorhaben und für den 2. Bauabschnitt des Waldheims Vaihingen verwendet.


2. Übersicht über die Mittelanmeldungen zum kommenden Doppelhaushalt mit einem Zuschussbedarf über 50.000 € sowie Kriterien für eine vorläufige Priorisierung

Von dem jährlich für die Waldheime zur Verfügung stehenden Etat sollen in den Jahren 2004 und 2005 eine Vielzahl von kleineren Baumaßnahmen, die auch wegen der Bereitstellung der Jahresetats in 2002/2003 für die Sanierung des Vaihinger Waldheims zurückgestellt werden mussten, finanziert werden. Die Bauvorhaben, die im Einzelfall über 50.000 € liegen und für die zusätzliche Mittel bereitgestellt werden müssten, sind in der Anlage 1 dargestellt.

Da eine Besichtigung aller dieser Bauvorhaben durch die Verwaltung und die Arbeitsgemeinschaft "Kinder-Stadtranderholung" erst im Laufe des Sommers möglich ist, sind für die vorläufige Priorisierung (s. Anl. 1) folgende Kriterien herangezogen worden:
  1. Baureife,
  2. Verhältnis beantragter Zuschuss zu Verpflegungstagen,
  3. sind in einem Kirchenbezirk bzw. Dekanat zwei Waldheime mit größeren Bauvorhaben geplant, ist zunächst das am weitesten entwickelte Projekt vorgezogen worden.


3. Vorschlag der Verwaltung für die zukünftige Bezuschussung von Waldheimbaumaßnahmen

Für die zukünftige Bezuschussung von Waldheimbaumaßnahmen wird ein Höchstzuschuss festgelegt. Zur Höhe des Höchstzuschusses empfiehlt die Verwaltung in Absprache mit der AG Kinder-Stadtranderholung folgenden Schlüssel anzulegen:

4. Finanzmittel

Für das Waldheim Möhringen sind 200.000 € aus dem Jugendhilfefonds reserviert.

Beteiligte Stellen








Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin





Anlage 1