Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
SJG
GRDrs
711/2003
Stuttgart,
07/14/2003
Große Bauvorhaben Waldheime
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Kenntnisnahme
öffentlich
23.07.2003
Bericht:
1. Planung 2003
Nach derzeitiger Planung wird der diesjährige Etat für die Waldheiminvestitionen (125.000 €) für kleinere Bauvorhaben und für den 2. Bauabschnitt des Waldheims Vaihingen verwendet.
2. Übersicht über die Mittelanmeldungen zum kommenden Doppelhaushalt mit einem Zuschussbedarf über 50.000 € sowie Kriterien für eine vorläufige Priorisierung
Von dem jährlich für die Waldheime zur Verfügung stehenden Etat sollen in den Jahren 2004 und 2005 eine Vielzahl von kleineren Baumaßnahmen, die auch wegen der Bereitstellung der Jahresetats in 2002/2003 für die Sanierung des Vaihinger Waldheims zurückgestellt werden mussten, finanziert werden. Die Bauvorhaben, die im Einzelfall über 50.000 € liegen und für die zusätzliche Mittel bereitgestellt werden müssten, sind in der Anlage 1 dargestellt.
Da eine Besichtigung aller dieser Bauvorhaben durch die Verwaltung und die Arbeitsgemeinschaft "Kinder-Stadtranderholung" erst im Laufe des Sommers möglich ist, sind für die vorläufige Priorisierung (s. Anl. 1) folgende Kriterien herangezogen worden:
Baureife,
Verhältnis beantragter Zuschuss zu Verpflegungstagen,
sind in einem Kirchenbezirk bzw. Dekanat zwei Waldheime mit größeren Bauvorhaben geplant, ist zunächst das am weitesten entwickelte Projekt vorgezogen worden.
3. Vorschlag der Verwaltung für die zukünftige Bezuschussung von Waldheimbaumaßnahmen
Für die zukünftige Bezuschussung von Waldheimbaumaßnahmen wird ein Höchstzuschuss festgelegt. Zur Höhe des Höchstzuschusses empfiehlt die Verwaltung in Absprache mit der AG Kinder-Stadtranderholung folgenden Schlüssel anzulegen:
Gefördert werden maximal 1/3 der anerkannten Baukosten, aber höchstens ein Zuschuss auf der Grundlage von Verpflegungstagen:
- bei Waldheimen mit bis zu 3500 Verpflegungstagen 70 € pro Verpflegungstag,
- ab 3500 Verpflegungstagen 40 € pro Verpflegungstag,
- Ausnahmen gelten für Kleinwaldheime.
Beispielrechung bei 8000 Verpflegungstage:
3500 VT x 70 €
=
245.000 €
4500 VT x 40 €
=
180.000 €
Höchstzuschuss
=
425.000 €
4. Finanzmittel
Für das Waldheim Möhringen sind 200.000 € aus dem Jugendhilfefonds reserviert.
Beteiligte Stellen
Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin
Anlage 1