Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1301/2009
Stuttgart,
12/02/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 07.12.2009



Begründung für Komplettstreichungen sowie Darstellung der Chöre Mädchenkantorei, Hymnusknabenchor, CIS, Belcanto; Kürzungsvorschläge Württembergischer Kunstverein und Künstlerhaus

Beantwortung / Stellungnahme


Bildende Kunst
[417BIKU10 Institutionelle Förderung – 43180000 Zuschüsse]

Galerie Experiment
Betrag: 5.400 Euro
Die seit 1975 bestehende Künstlergruppe Experiment e.V. zeigt in den Räumen ihrer Galerie in der Weberstraße 104 ein Ausstellungsprogramm von Mitgliedern und eingeladenen Gastkünstlern.
Schon in der Studie Kunststadt Stuttgart wurde das gezeigte Programm „im qualitativ unteren Bereich“ angesiedelt und gefragt „ob der künstlerische Anspruch von Experiment eine Förderung zum Erhalt innerstädtischer Galerieräume überhaupt rechtfertigt.“
Eine in den letzten Jahren entstandene Szene in der Größe und im Ansatz vergleichbarer nichtkommerzieller Off-Galerien, die auf wesentlich höherem künstlerischem Niveau agieren hat dazu geführt, dass die Galerie Experiment von der Kunstszene kaum noch wahrgenommen wird. Dazu tragen auch die reduzierten Öffnungszeiten (Mittwoch – Freitag, 16.30 – 19.00 Uhr) bei.
Wegen stark gestiegener Mietkosten ist der Verein zudem auch mit der momentanen Förderung nicht mehr überlebensfähig.

Stuttgarter Galerieverein e.V.
Betrag: 2.600 Euro
Seit 1906 engagieren sich Kunstfreunde im Stuttgarter Galerieverein für die Staatsgalerie Stuttgart und ihre weltberühmte Sammlung. Mit über 12.000 Mitgliedern ist der Galerieverein einer der größten seiner Art im deutschsprachigen Raum. Die Freunde der Staatsgalerie haben unter anderem freien Eintritt in die Staatsgalerie, können kostenlos an allen Führungen und Vorträgen teilnehmen und erhalten Einladungen zu Ausstellungseröffnungen.
Der Stuttgarter Galerieverein hat es sich zur zentralen Aufgabe gemacht, durch den Ankauf von Kunstwerken die Sammlung des Museums zu bereichern und die kulturelle Bedeutung der Staatsgalerie ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Durch Mitgliedsbeiträge und Spenden konnten so im Laufe der Jahrzehnte bedeutende Kunstwerke erworben werden.
Die bisherige Förderung der Stadt von 2.600 Euro ist ein symbolischer Betrag dessen Wegfall die Fortführung der wichtigen kulturellen Arbeit des Vereins nicht beeinträchtigt.

Verein zur Förderung der Kunst e.V.
Betrag: 2.600 Euro
Die Weiterbildung von Freizeitkünstlern steht im Mittelpunkt der Arbeit dieses 1982 gegründeten Vereins. Er veranstaltet Kurse und Malreisen unter der Leitung professioneller Künstler. In der vereinseigenen Galerie finden regelmäßig Mitglieder-Ausstellungen statt. Außerdem organisiert der Verein jährlich die Stuttgarter Freizeitkünstler-Ausstellung, an der sich Freizeitkünstler aus ganz Deutschland beteiligen.
Unter Verzicht einer ganzjährigen Anmietung von Galerieräumen könnte der Verein seine Tätigkeit in reduziertem Umfang fortsetzen.

Kunstkreis Feuerbach
Betrag: 2.400 Euro
1982 als Kunstkreis Feuerbach gegründet, wurde die Vereinigung 2002 zum Kunstverein Feuerbach umbenannt. In der Galerie im Burgenlandzentrum in der St.- Pöltener-Straße 29 organisiert der Verein circa fünf Ausstellungen pro Jahr. Gezeigt werden professionelle Künstler aller Sparten und Stilrichtungen. Ziel des Kunstvereins Feuerbach ist es, die Kultur im Stadtteil zu beleben. Zukünftig sollten diese Ausstellungen daher vom Bezirk gefördert werden.

Galerie im Cafe Schwarz
Betrag: 2.100 Euro
25 Jahre lang wurden in der Galerie im Café Schwarz Ausstellungen meist regionaler Künstlerinnen und Künstler gezeigt. Die künstlerische Leitung hatte bis zuletzt Irene Schmid, die auch das Cannstatter Kunsthöfle betreut.
Nach dem Tod des bisherigen Cafeinhabers Herbert Schwarz wurde das Ausstellungsprogramm von den neuen Betreibern nicht fortgeführt.

Botnanger Künstlergruppe
Betrag: 1.600 Euro
Die freie Botnanger Künstlergruppe, die nicht als Verein organisiert ist besteht seit 1975. Sie zeigt seitdem Ausstellungen von Mitgliedern der Künstlergruppe vor allem in Botnang. Ziel ist es, die Kultur im Stadtteil zu beleben. Zukünftig sollten diese Ausstellungen daher vom Bezirk gefördert werden.


Darstellende Kunst
[417DAKU10 Institutionelle Förderung – 43180000 Zuschüsse]

Streichung der Zuwendung an den Verein Eurythmeum e. V.
Betrag: 50.000 Euro
Mit HH-Vorlage GRDrs 1061/2009 wurde zur ersten Lesung eine ausführliche Begründung zur Streichung der Zuwendung an den Verein Eurythmeum e. V. dargelegt. Ergänzend hierzu wird noch auf die Einnahmestruktur des Hauses eingegangen.

Innerhalb der Abrechnung des Geschäftsjahres 2008 sind weder im Schul- noch im Bühnenbetrieb Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen ersichtlich.

Die Eintrittseinnahmen lagen im Jahr 2008 bei rund 106.300 Euro. Die Gesamteinnahmen betrugen rund 571.700 Euro. Das private Spendenaufkommen im Jahr 2008 lag bei rund 1/3 der Gesamteinnahmen. Weiterhin waren hohe Einnahmen aus Stiftungsmitteln zu verzeichnen. Darüber hinaus sind zum Bilanzstichtag 31.12.2008 ausreichend Vermögensmittel vorhanden (Eigenkapitalbestand in Form von Rücklagen in Höhe von 140.000 Euro). Die Landeszuwendung beträgt 42.900 Euro.

Im Jahr 2008 wurden im Eurythmeum und Rudolf-Steiner-Haus insgesamt 10 Aufführungen des Else-Klink-Ensembles durchgeführt. Zusätzlich fanden 15 Aufführungen des Märchenensembles sowie 11 Gastspiele statt.


Literatur
[417LITE10 Institutionelle Förderung – 43180000 Zuschüsse]

Deutsche Schillergesellschaft
Betrag: 74.900 Euro
Die Deutsche Schillergesellschaft betreibt das Schiller-Nationalmuseum und das Deutsche Literaturarchiv als Stätten der Sammlung, Forschung und Ausstellung und baut diese aus. Eine zentrale Aufgabe der Mitglieder ist es, das geistige Erbe Schillers lebendig halten sowie die neuere deutsche Literatur zu pflegen und der Öffentlichkeit zu vermitteln. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, insbesondere kulturelle und wissenschaftliche Zwecke.
Institutionelle Zuschussgeber sind: Die hauptsächlich von Bund und Land geförderte Einrichtung kann auch ohne die Förderung der Stadt Stuttgart ihren Bildungsauftrag weiterverfolgen.


Akademie für gesprochenes Wort
Betrag: 55.000 Euro + 4.000 Euro (Stimmtage)
Die Akademie für gesprochenes Wort wurde 1993 als operative Stiftung gegründet. Sie versteht sich als Lehr- und Bildungsstätte und widmet sich vor allem der Sprech- und Vortragskunst. Dafür hat die Akademie drei Programmbereiche aufgebaut:
· das Sprecherensemble. Es wurde 2002 mit Mitteln der Landesstiftung Baden-Württemberg (50.000 Euro) gegründet;
· das Interdisziplinäre Institut für Stimmforschung an der Akademie für gesprochenes Wort. Das Land förderte diese Einrichtung mit 51.129 Euro;
· die Stimmtage, die alle zwei Jahre durchgeführt werden. Sie bieten Wissenschaftler/innen und Künstler/innen aus aller Welt ein Forum für den interdisziplinären Austausch.

Die Finanzierungsgrundlage bestand bei der Errichtung der Stiftung aus einem fest angelegten Kapital von 50.000 DM und aus einem von der Stifterin Professor Kutter eingebrachten Grundbestand zu einer Fachbibliothek und zu einem Schallarchiv. Zurzeit wird die Akademie für gesprochenes Wort von Stadt und Land komplementär gefördert. Die Einrichtung erhält von beiden Geldgebern eine institutionelle Förderung in Höhe von jährlich 55.000 Euro plus alle zwei Jahre eine Projektförderung für die Stimmtage in Höhe von je 8.000 Euro.
Im Jahr 2007 betrugen die Einnahmen aus Zinserträgen und Kursgewinnen aus dem Verkauf von Wertpapieren 11.098 Euro. An Spenden und Sponsorenmitteln gingen 84.348 Euro ein. Die erspielten Einnahmen für Kartenverkäufe bei Vorträgen und Lesungen beliefen sich auf 1.838 Euro, die Honorareinnahmen des Sprechensembles auf 15.838 Euro, Seminargebühren auf 11.062 Euro und Einnahmen für Tagungsgebühren und Publikationen auf 56 Euro. Von 36 Veranstaltungen fanden 16 außerhalb von Stuttgart statt.


Stuttgarter Buchwochen
Betrag: 8.500 Euro
Die Stuttgarter Buchwochen gehören zu den größten regionalen Buchausstellungen Deutschlands. Seit der ersten Ausstellung im Nachkriegsjahr 1949 haben sie sich von einer reinen Leistungsschau für Verlage zu einem Kulturevent für die Region Stuttgart und weit darüber hinaus entwickelt. Die professionelle Präsentation von rund 25.000 Büchern aus etwa 330 Verlagen, Lesungen namhafter Autoren aus dem In- und Ausland sowie viele andere Veranstaltungs-Highlights bilden jene Mischung, die jedes Jahr mehr als 110.000 Besucher anzieht. Ein Teil der Stuttgarter Buchwochen ist in jedem Jahr dem Sektor elektronisches Publizieren und Lernsoftware gewidmet.
Veranstalter der Stuttgarter Buchwochen sind der Börsenverein des deutschen Buchhandels, Landesverband Baden-Württemberg, und das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg (Gesamtvolumen 230.000 Euro).
Die Förderung der Stadt Stuttgarter beträgt 8.500 Euro. Der Zuschuss wird zur Mitfinanzierung des Veranstaltungsteils genutzt. Aufgrund des geringen Anteils an der Gesamtfinanzierung sind die Buchwochen nicht gefährdet.

Literaturblatt
s. HH-Vorlage zur 1. Lesung GRDrs 1101/2009.
Streichung des Zuschusses wurde beschlossen.


Film
[417FILM10 Institutionelle Förderung – 43180000 Zuschüsse]

Haus des Dokumentarfilms
Betrag: 12.800 Euro
Die Stadt Stuttgart ist zwar Gründungsmitglied des Vereins, ein Austritt hat nur geringe Auswirkungen, da der städtische Beitrag 2009 nur ca. 1,75 % der Einnahmen ausmacht. Ggf. ist auch künftig eine Projektförderung möglich. Landeszuschuss 2007: 135.900 Euro, aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor, da der Verwendungsnachweis vom Land geprüft wird.



Musik

Grundlage für die Streichung waren i. d. R. folgende Argumente:

· Musik wird zur Freizeitgestaltung ausgeübt. Das Niveau entspricht der jeweiligen musikalischen Bildung der Chor- bzw. Orchestermitglieder. Eine qualitative Abgrenzung der institutionell geförderten musikalischen Einrichtungen zu Institutionen, die nach den Richtlinien für Chöre, Musik- und Karnevalvereine (Laienmusik) gefördert werden, ist nicht möglich, weil die Grenzen hier fließend sind. Ggf. ist künftig eine Förderung analog der Laienmusikförderung angebracht, damit die Institutionen, deren Förderung zur Streichung vorgeschlagen wurde, nicht schlechter gestellt werden, als die Institutionen und Vereine der Laienmusik. Um diesen zusätzlichen Anforderungen entsprechen zu können, wird darauf hingewiesen, dass die Mittel für die musikalische Breitenarbeit/Laienmusik (siehe Mitteilungsvorlage GRDrs. 387/2009) dann um weitere 3.500 Euro auf ca. 19.000 Euro anzuheben wären.

· Institutionen mit deutlichem Schwerpunkt auf Jugendarbeit wurden von den Streichverschlägen ausgenommen.

· Chöre und Orchester mit kirchlichem Hintergrund sollten von der Streichung ausgenommen werden, da schon die Projektmittel für evangelische und katholische Kirchenmusik zur Streichung vorgeschlagen werden.

· Zur Streichung vorgeschlagen wurden Vereine und Institutionen, in denen keine oder nur geringe Mitgliedsbeiträge erhoben werden. Teilweise werden sogar Honorare an die Mitglieder gezahlt. Die einzelnen Zahlen sind der beiliegenden Tabelle zu entnehmen.

· Die Streichung müsste durch entsprechende Maßnahmen der Institutionen und Vereine (z. B. Erhöhung der Mitgliedsbeiträge, Erhöhung der Eintrittsgelder, Anpassung der Gagen, Anpassung der Auftritte bez. Örtlichkeit, Anzahl und Reisekosten) kompensierbar sein und führt nach Ansicht der Verwaltung nicht zu einer Existenzgefährdung.

· Institutionen mit einer besonderen Bedeutung sind von der Streichung ausgenommen.


Im Einzelnen lassen sich die Streichungen zusätzlich wie folgt begründen bzw. werden folgende Informationen zu den „Streichungsfällen“ gegeben:

[417EMUS10 Institutionelle Förderung – 43180000 Zuschüsse]

Musik der Jahrhunderte (Faltblatt Neue Musik)
Betrag: 7.700 Euro
Das Faltblatt wird von Musik der Jahrhunderte herausgegeben. Auf dieses Werbemedium kann verzichtet werden, so wie auch die Theaterbroschüre des Kulturamts künftig nicht mehr herausgegeben wird und in anderen Bereichen schon in den letzten Jahren grundsätzlich keine Druckkostenzuschüsse mehr gewährt werden können. Die Kulturverwaltung rät dazu, künftig die Informationen des Faltblattes „Neue Musik“ verstärkt über das Internet und spezielle E-Mail-Verteiler zu verbreiten.

Musikalische Akademie
Betrag: 17.300 Euro
Der städtische Zuschuss in Höhe von 17.300 Euro beträgt 23,3 % der Einnahmen. Damit werden jährlich 8 Konzerte im Rahmen einer Kammermusikreihe veranstaltet. Die Musiker gehen ansonsten einem Beruf nach (überwiegend handelt es sich um Professoren).

Um die das kulturelle Angebot in Stuttgart bereichernde Reihe der Musikalischen Akademie weiter fortführen zu können, rät die Kulturverwaltung
- sich um eine Erhöhung der Abonnentenzahlen zu bemühen. Diese waren die letzten Jahre etwas rückläufig, was sich auch im Verwendungsnachweis widerspiegelte
- sich um zusätzliche Sponsorenmittel zu bemühen
- die Ausgaben in Höhe von 74.200 Euro (2009) zur reduzieren, z. B. im Bereich der Musikerhonorare, die 44 % der Ausgaben ausmachen oder durch eine Anpassung des Programms an die finanziellen Möglichkeiten

Stuttgarter Oratorienchor:
Betrag: 13.300 Euro
Es werden i. d. R. 3 Konzerte in Stuttgart gegeben, Hauptausgaben Orchester und Solisten. Es findet keine Jugendarbeit statt. Förderverein ohne Beitrag, Spenden nach Ermessen. Landeszuschuss 2009: 2.530 Euro Projektförderung, das Land legt Wert darauf, dass die Stadt Stuttgart sich ebenfalls an den Projekten beteiligt.

Arcata Kammerorchester:
Betrag: 10.300 Euro
Es werden nur 3 von 13 Konzerten in Stuttgart gegeben. Grenzfall zu kommerziellen Orchestern. Musiker erhalten Gagen. Es existiert ein Förderverein. Es findet keine Jugendarbeit statt. Kein Landeszuschuss.

Motettenchor:
Betrag: 10.300 Euro
Es werden 3-4 größere Konzerte in Stuttgart gegeben. Honorare an Solisten und Orchester. Es findet keine Jugendarbeit statt. Mitgliedsbeitrag des Fördervereins 10 Euro. Landeszuschuss 2009: 2.575 Euro Projektförderung, das Land legt Wert darauf, dass die Stadt Stuttgart sich ebenfalls an den Projekten beteiligt.

Paul-Gerhard-Kammerorchester:
Betrag: 7.700 Euro
Ca. 16 – 18 Veranstaltungen in Stuttgart. Es findet keine Jugendarbeit statt. Mitgliedsbeitrag Förderkreis 25 Euro/natürliche Person, 40 Euro/juristische Person. Landeszuschuss 2009: 1.925 Euro Projektförderung, das Land legt Wert darauf, dass die Stadt Stuttgart sich ebenfalls an den Projekten beteiligt.

RONDO vocale:
Betrag: 6.200 Euro
2 – 6 Konzerte mit mäßiger Auslastung, häufig kein Eintritt erhoben. Es findet keine Jugendarbeit statt. Landeszuschuss 2009: 1.550 Euro Projektförderungen, das Land legt Wert darauf, dass die Stadt Stuttgart sich ebenfalls an den Projekten beteiligt.

Stuttgarter Choristen:
Betrag: 5.000 Euro
Nur 2 von 18 Konzerten in Stuttgart, Schwerpunkt Heidenheim, von dort aber keine kommunale Förderung. Es findet keine Jugendarbeit statt. Mitgliedsbeitrag Förderverein 35 Euro. Landeszuschuss 2009: beantragt 2.500 Euro Projektförderung, bisher erhalten 625 Euro, das Land legt Wert darauf, dass die Stadt Stuttgart sich ebenfalls an den Projekten beteiligt.

Orchester Pro Musica:
Betrag: 4.100 Euro
Es wurden 5 von 7 Konzerten in Stuttgart gegeben. Einsparungen bei Gagen müssten möglich sein. Es findet keine Jugendarbeit statt. Landeszuschuss 2009: beantragt 1700 Euro Projektförderung, bisher erhalten 1.025 Euro, das Land legt Wert darauf, dass die Stadt Stuttgart sich ebenfalls an den Projekten beteiligt.

Orchesterverein Stuttgart:
Betrag: 4.100 Euro
I. d. R. 3 Konzerte mit relativ guter Auslastung in Stuttgart. Beiträge und Spenden von Fördermitgliedern. Es findet keine Jugendarbeit statt. Landeszuschuss 2009: beantragt 1.500 Euro.

Junger Chor Stuttgart:
Betrag: 3.600 Euro
Es sind 6 Auftritte/Konzerte, davon 3 in Stuttgart geplant. Junge Erwachsene, aber es findet keine Jugendarbeit statt. Fördermitgliedsbeitrag 50 Euro. Kein Landeszuschuss.

Ensemble Exvoco:
Betrag: 2.600 Euro
Im Vorjahr 12 Auftritte/Konzerte mit sehr guter Auslastung, davon nur 2 in Stuttgart. Es findet keine Jugendarbeit statt. Kein Landeszuschuss.

OnnenChor:
Betrag: 2.600 Euro
2007 fanden 3 von 4 Auftritten in Stuttgart statt. Es findet keine Jugendarbeit statt. Kein Landeszuschuss.

Mozartgesellschaft:
Betrag: 2.500 Euro
2009 sind in Stuttgart 6 Veranstaltungen geplant. Reduzierung der Veranstaltungen und Honorare oder Erhöhung der Mitgliedsbeiträge müsste möglich sein. Landeszuschuss 2009: 550 Euro, das Land legt Wert darauf, dass die Stadt Stuttgart sich ebenfalls an den Projekten beteiligt.

Paulus Orchester:
Betrag: 1.600 Euro
2009 sind drei Projekte mit je zwei Konzerten in Stuttgart geplant. Auslastung i. d. R. sehr gut. Reduzierung der Veranstaltungen und Honorare müsste möglich sein. Es findet keine Jugendarbeit statt. Es existiert ein Förderverein. Kein Landeszuschuss.

Internationaler Arbeitskreis Frau und Musik:
Betrag: 1.400 Euro
Ca. 50 % der Ausgaben entfällt auf Honorare der Musikerinnen. Reduzierung der Honorare und Erhöhung der Eintrittsgelder müsste möglich sein. Es findet keine Jugendarbeit statt. Landeszuschuss 2009: beantragt 700 Euro Projektförderung, bisher erhalten 460 Euro, das Land legt Wert darauf, dass die Stadt Stuttgart sich ebenfalls an den Projekten beteiligt.


Musik – Chöre

Förderung der Chöre in Stuttgart

Die Förderung der Stuttgarter Chorlandschaft gliedert sich in drei Bereiche, die sich zum Teil überschneiden:

Chöre, die institutionell gefördert werden, Chöre die nach den Richtlinien zur Förderung von Chören, Musik- und Karnevalvereinen (Laienmusik) gefördert werden und Chöre interkultureller Institutionen, die eine Förderung für bestimmte Projekte erhalten können. (Anmerkung: Es gibt zusätzlich die Möglichkeit für alle Chöre, Anträge auf Projektförderung zum Innovationsfonds zu stellen)

Eine qualitative Abgrenzung der institutionell geförderten musikalischen Einrichtungen zu Institutionen die nach den Richtlinien für Chöre, Musik- und Karnevalvereine (Laienmusik) oder der interkulturellen Institutionen gefördert werden, ist nicht möglich, weil die Grenzen hier fließend sind.

In den beiden erst genannten Bereichen gibt es Chöre die sich verstärkt der Jugendarbeit widmen. Aufgrund der Zielsetzung „Kinderfreundliches Stuttgart“ werden diese besonders gefördert bzw. wird von Komplettstreichungen abgesehen. Ferner wurde bei kirchlichen Chören nur eine 5 % Kürzung vorgesehen, da Zuschüsse zu anderen kirchliche Bereichen ganz gestrichen werden sollen.


Informationen zu den institutionell geförderten Jugendchören
(Verwaltungsvorschlag Kürzung um 5 %):
[417EMUS10 Institutionelle Förderung – 43180000 Zuschüsse]

1. Mädchenkantorei an der Domsingschule St. Eberhard (katholisch)
ca. 115 Chormitglieder, geplante Einnahmen und Ausgaben 2009: 215.000 Euro, dabei sind erhebliche Anteile Personalkosten. Städtischer Zuschuss 40.600 Euro, kirchlicher Anteil an Einnahmen 108.000 Euro.

2. Stuttgarter Hymnusknabenchor (evangelisch)
ca. 190 Chormitglieder, geplante Einnahmen und Ausgaben 2009: 514.600 Euro, dabei sind erhebliche Anteile Vergütungen und Honorare. Städtischer Zuschuss 31.300 Euro, kirchlicher Anteil an Einnahmen 228.000 Euro.


3. Knabenchor Collegium Iuvenum Stuttgart (CIS, geistliche Musik, aber nicht konfessionell gebunden)
ca. 140 Chormitglieder, 600 Mitglieder Förderverein. Verein ist als Träger der freien Jugendhilfe und außerschulischen Jugendbildung anerkannt. Geplante Einnahmen und Ausgaben 2009: 358.700 Euro. Dabei nur geringe Anteile an Personalkosten, da der bisherige Chorleiter weitgehend ehrenamtlich arbeitet. Städtischer Zuschuss 31.300 Euro, kein kirchlicher Anteil.

4. belcanto Stuttgart (geistliche und klassische Musik, aber nicht konfessionell gebunden)
ca. 46 Chormitglieder. Geplante Einnahmen und Ausgaben 2009:17.500 Euro, darunter Personalkosten. Städtischer Zuschuss 5.000 Euro, kein kirchlicher Anteil.

Bei diesen vier Chören ist lediglich eine Kürzung um 5 % vorgesehen. Nr. 1 und 2 sind im kirchlichen Bereich angesiedelt, während der Knabenchor CIS zwar auch in der Domsingschule untergebracht ist (unter Mitfinanzierung), aber von keiner Konfession gestützt wird. Eine Mitteilungsvorlage (GRDrs 367/2009) zum Knabenchor CIS liegt vor. Mädchenkantorei und Stuttgarter Hymnusknabenchor sind strukturell und von ihrem kulturellen Angebot her ähnlich wie der Knabenchor CIS einzuschätzen. Eine 5-%ige Kürzung müsste bei allen drei Chören zu realisieren sein, jedoch kommt es beim Knabenchor CIS aufgrund des 2010 geplanten Chorleiterwechsels (bisher ehrenamtlich, künftig hauptamtlich) zu erheblichen personellen Mehrkosten, die vom Förderverein nicht aufgefangen werden können.

Belcanto ist nach der Abspaltung eines großen Teils der jugendlichen Sänger (die einen neuen Chor, Cantiamo, gegründet haben, der nun nach den Richtlinien der Laienmusik gefördert wird) momentan in einer Aufbauphase und mit den drei o. g. Jugendchören nicht in vergleichbarer Lage.


Informationen zu den Chören der Laienmusik:

Für die 96 Laienmusikchöre ist eine 5-%ige Kürzung der Zuschüsse vorgesehen.
Die in der Mitteilungsvorlage GRDrs 387/2009 vorgesehene Erhöhung der Mittel für die Jugendförderung bezieht sich nicht nur auf Chöre, sondern auch auf Musik- und Karnevalvereine (insg. ca. 160 Vereine und Institutionen). Die bisherigen Mittel reichen wegen der verstärkten Jugendarbeit der Vereine für die nach den Richtlinien vorgesehene Förderung nicht mehr aus.


417EMUS20 Projektförderung – 43180000 Zuschüsse

Stadtteilbezogene Förderung der evangelischen Kirchenmusik
Die stadtteilbezogene evangelische Kirchenmusik wird bisher mit jährlich 16.000 Euro unterstützt. Es handelt sich dabei aber nicht um eine spezielle Förderung der kirchenmusikalischen Jugendarbeit. Angesichts der einzusparenden Mittel, sollte sich die Stadt Stuttgart im Bereich der Kirchenmusik auf eine Förderung herausragender Projekte, wie sie überwiegend in den bereits institutionell geförderten kirchenmusikalischen Reihen veranstaltet werden, beschränken.

Um das Kulturangebot der Stadtteilkirchengemeinden fortführen zu können, rät die Kulturverwaltung zu einer höheren Beteiligung der jeweiligen Kirchengemeinden und bei einem besonders innovativen Projekt eine Bewerbung im Rahmen der „Förderung von Musikprojekten in Stuttgart“ (so genannter „Innovationsfonds). Die seither unterstützten Institutionen bestehen überwiegend aus mehr oder weniger gebildeten Laien, die Musik zur Freizeitgestaltung ausüben.

Evtl. könnte diese kirchenmusikalische Projektarbeit auch vom jeweiligen Stadtbezirk gefördert werden.

Stadteilbezogene Förderung der katholischen Kirchenmusik
Die stadtteilbezogene katholische Kirchenmusik wird bisher mit jährlich 6.000 Euro unterstützt. Es handelt sich dabei aber nicht um eine spezielle Förderung der kirchenmusikalischen Jugendarbeit. Angesichts der einzusparenden Mittel, sollte sich die Stadt Stuttgart im Bereich der Kirchenmusik auf eine Förderung herausragender Projekte, wie sie überwiegend in den bereits institutionell geförderten kirchenmusikalischen Reihen veranstaltet werden, beschränken.

Um das Kulturangebot der Stadtteilkirchengemeinden fortführen zu können, rät die Kulturverwaltung zu einer höheren Beteiligung der jeweiligen Kirchengemeinden und bei einem besonders innovativen Projekt eine Bewerbung im Rahmen der „Förderung von Musikprojekten in Stuttgart“ (so genannter „Innovationsfonds) Die seither unterstützten Institutionen bestehen überwiegend aus mehr oder weniger gebildeten Laien, die Musik zur Freizeitgestaltung ausüben.

Evtl. könnte diese kirchenmusikalische Projektarbeit auch vom jeweiligen Stadtbezirk gefördert werden.

417LMUS20 Projektförderung – 43180000 Zuschüsse

Festival der Harmonien:
Betrag: 10.700 Euro
Projekt aus der Laienmusik (Auftrittsmöglichkeit für Vereine des Stadtverbands der Chöre, Musik- und Karnevalvereine), bisher zu 100 % durch Förderung finanziert, vorübergehende Streichung hat nur wenig negative Folgen.

417UMUS10 Institutionelle Förderung – 43180000 Zuschüsse

Musikinitiative Rock e. V. (MIR)
Betrag: 66.400 Euro
Seit 1978 ist die Musikinitiative Rock e. V. Stuttgart (MIR) zunächst ehrenamtlich, seit 1998 mit einem hauptamtlichen Mitarbeiter Ansprechpartner für Musikerinnen und Musiker in Stuttgart und der Region und setzt sich für die Kultur der Livemusik im Bereich Rock- und Popmusik ein. Der Verein hat ca. 250 Mitglieder, zumeist aktive Musikerinnen und Musiker und ist Träger der freien Jugendhilfe. Vorrangiges Ziel des Vereins ist es jugendlichen Nachwuchsmusikern Übungs- und Auftrittsmöglichkeiten im Bereich Rock- und Popmusik zu bieten. Er betreibt ein Proberaumzentrum in Stuttgart-Feuerbach mit 19 Räumen die von über 40 Bands genutzt werden, berät und betreut diese sowie weitere externe Bands, unterstützt seine Mitglieder bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und organisiert Bandaustauschprogramme mit den Stuttgarter Partnerstädten. Pro Jahr werden mit 40 bis 50 Livekonzerten in Stuttgart und der Region Auftrittsmöglichkeiten für ca. 200 regionale Bands geschaffen, darunter die Reihen „Mit MIR an den Strand“ – Livemusik-Sommerprogramm am Stadtstrand in Bad-Cannstatt und „Central Stage“ mit Schülerbands im Club Zentral (Jugendhaus Mitte). Darüber hinaus kooperiert der Verein bei „Play Live“, dem landesweiten Bandwettbewerb der Musikinitiativen in Baden-Württemberg und dem Popbüro Region Stuttgart. Die MIR ist im Stadtjugendring und in der Kulturregion vertreten und gehört zu den Gründungsmitgliedern der LARI e.V. (Landesarbeitsgemeinschaft der Rockinitiativen), aus der zunächst die Rockstiftung Baden-Württemberg und später dann die Popakademie hervorging.

Der Ende August 2009 eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan für die Jahre 2010/2011 weist Gesamtausgaben in Höhe von 139.800 Euro aus. Wesentliche Ausgabeposten stellen die Miete für 19 Proberäume und das Büro sowie die Gehaltskosten des hauptamtlichen Mitarbeiters dar. Die Einnahmen setzen sich aus den städtischen Fördergeldern (66.400 Euro = 47,4%) und Eigeneinnahmen (73.400 Euro = 52,6%) zusammen. Der Verein erhält keine weiteren öffentlichen Fördermittel. Zu den Eigeneinnahmen zählen Mitgliedsbeiträge (3.500 Euro), Mieteinnahmen Proberäume (57.000 Euro), Konzerteinnahmen (12.000 Euro) sowie sonstige Einnahmen (900 Euro).

Nach Darstellung der MIR könnte der Verein eine Kürzung der bisherigen Förderung um 5 oder 10% gemäß des städtischen Haushaltskonsolidierungskonzepts auffangen. Der Verein hat inzwischen konkrete Sparvorschläge wie Erhöhung der Proberaummieten vorgelegt, die über das Haushaltskonsolidierungskonzept der Kulturverwaltung hinausgehen und einer Kürzung des bisherigen Zuschusses um rund 17% entsprechen.

Bei einer Komplettstreichung der bisherigen Förderung könnte die MIR ab Januar 2010 Ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen und müsste Insolvenz anmelden. Diese Verpflichtungen ergeben sich aus dem Mietvertrag der Proberäume und des Büros sowie dem Arbeitsverhältnis mit dem hauptamtlichen Mitarbeiter. Wegen der Notwendigkeit von umfangreichen bedarfsorientierten Umbaumaßnahmen durch den Vermieter zu Beginn der Vermietung besteht ein langfristiger Mietvertrag bis 2019. Im Falle der Insolvenz wäre die Landeshauptstadt auf Grund einer schriftlichen Erklärung dazu verpflichtet, entsprechend der vereinbarten Kaution Zahlungen in Höhe von 17.386 Euro an den Vermieter zu leisten. Darüber hinaus besteht eine 4-monatige Kündigungsfrist für das Arbeitsverhältnis mit dem hauptamtlichen Mitarbeiter und eine 3-monatige Kündigungsfrist gegenüber den Mietern der Proberäume.

Angesichts des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wurde von der Kulturverwaltung die Zusammenlegung von Aufgaben der MIR und des Popbüros Region Stuttgart angedacht. Beide Einrichtungen sehen dies vor allem inhaltlich aber auch zeitlich bis Ende des Jahres als nicht realisierbar an, können sich aber durchaus vorstellen langfristig Lösungen wie ein gemeinsames Probraumkonzept zu entwickeln, die Synergieeffekte ermöglichen.


Proberaumsituation

Zur Darstellung des Popbüros Region Stuttgart wird auf GRDrs 598/2009 verwiesen. Das Popbüro Region Stuttgart verfügt selbst nicht über Proberäume, ist aber bei der Suche behilflich. In der Sitzung der Fachjury zur Vergabe von Fördermitteln für Musikprojekte vom 05.11.2009 wurde für 2010 eine Projektförderung von 17.000 Euro und für 2011 eine Projektförderung von 15.000 Euro für das Popbüro beschlossen.

In der Region Stuttgart herrscht ein akuter Mangel an Proberäumen für die rund 200 Bands und Musiker. Bezahlbare und gut ausgestattete Proberäume sind kaum vorhanden. Dies betrifft nicht nur Jugend- und Schülerbands, sondern auch professionelle und semiprofessionelle Einzelmusiker, Bands, Gesangsvereine und Chöre. Sowohl die MIR als auch das Popbüro nehmen sich dieser Problematik schon lange an. Vor einem Jahr haben Popbüro und MIR in einer gemeinsamen Kampagne mit Unterstützung des Kulturamtes mit 500 Plakaten, 2.500 Flyern und Anzeigen in Newslettern und Magazinen auf diesen Raummangel aufmerksam gemacht. Den rund 20 darauf eingegangenen Raumangeboten steht aber ein vielfacher Bedarf gegenüber. Ab Dezember 2009 werden weitere 8 Proberäume eines privaten Betreibers in Stuttgart Weilimdorf angeboten. Diese Räume kommen auf Grund der Mietpreise jedoch für Schüler- und Jugendbands im Nachwuchsbereich nicht in Frage.

Die MIR kann mit dem von ihr betriebenen Proberaumzentrum selbst mit einer Mehrfachbelegung der Räume den bei ihr registrierten Bedarf nicht decken. Es besteht eine lange Warteliste. Durch einen Wegfall des Proberaumzentrums der MIR würde sich die Situation für Bands in Stuttgart drastisch verschlechtern.

BW-Bank JazzOpen
Betrag: 61.200 Euro
Durch die Streichung der städtischen Förderung in Höhe von ca. 2,5 % des Gesamtetats (2009) besteht keine existenzielle Gefährdung des Festivals. Die Förderung durch das Land betrug im Jahr 2009 ca. 1,2 %. Eine vertragliche Bindung zwischen Stadt und Land liegt nicht vor.

417UMUS20 Projektförderung – 43180000 Zuschüsse
HipHop open
Betrag: 12.500 Euro
Das Festival findet seit 2009 in Mannheim statt.

Spartenübergreifend 41706190 Institutionelle Förderung
44290030 Mitgliedsbeiträge

KulturRegion Stuttgart (bisher 48.080 Euro)

Der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 1990 dem Beitritt der Landeshauptstadt Stuttgart zum Verein „Interkommunale Kulturförderung Region Stuttgart“ zugestimmt. Die Vereinsgründung erfolgte am 8. Januar 1991 auf Schloss Solitude.

Derzeit sind 38 Kommunen aus der Region Stuttgart Mitglied in der „KulturRegion“. Weitere Mitglieder sind die Regio Stuttgart e.V:, der Verband Region Stuttgart, die MIR e.V. und das Kulturforum Schorndorf.
Die Mitglieder entrichten pro Einwohner einen Beitrag in Höhe von 8 Cent.
Der Mitgliedsbeitrag der Stadt Stuttgart beträgt derzeit 48.000 Euro.

Ziel der KulturRegion ist es, die interkommunale Zusammenarbeit zu fördern, sich auszutauschen und zu vernetzen. Handfeste Ergebnisse dieser erfolgreichen Kooperation sind zahlreiche Kulturprojekte seit 1992 u. a.:
- Platzverführung –Skulpturenprojekt
- Wort für Wort – Literaturprojekt
- theaterTRÄUME – Kinder-und Jugendtheaterprojekt
- TanzRegion
- Kulturelle Globalisierung und Regionale Identität, Kongress
- POP 50 – Popmusik in der Region Stuttgart 1955-2005
- Internationalität in der Region
- Die Wasser des Neckar

2010 wird das Festival „Zukunftsmusik“ in Zusammenarbeit mit Musik der Jahrhunderte und dem Netzwerk Süd veranstaltet. Damit eröffnet die KulturRegion eine Plattform des Dialoges zwischen gegenwärtiger Kunst und Gesellschaft, einen Ort des musikalischen Experiments und der Auseinandersetzung mit innovativen Positionen in der Musik und in unserem eigenen Lebensumfeld. Aufgrund des reichhaltigen Kulturangebotes in Stuttgart fanden die bisherigen Projekte in Stuttgart keine große Aufmerksamkeit.

Der Austritt aus der KulturRegion bzw. die Beendigung der Mitgliedschaft kann lt. § 4 Abs. 2 der Satzung nur zum Ende eines Kalenderjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einzuhalten ist.
Die Beendigung der Mitgliedschaft wäre frühestens zum Jahr 2011 möglich.

Unter Umständen wäre aus der Sicht der Verwaltung in Einzelfällen auch eine Projektförderung aus den jeweiligen Projektfonds zu gewähren.

Der Vorsitzende der KulturRegion, Herr OBM Bolay, hat in seinem Schreiben an Frau BM’in Dr. Eisenmann einen Kompromiss dahingehend vorgeschlagen, dass gemeinsam eine 50-prozentige Reduzierung der Mitgliedsbeiträge (die dann für alle Mitglieder gelten müsste) befristet auf zwei Jahre verhandelt wird, also für 2010/2011.


Kürzungsvorschläge Württembergischen Kunstvereins und Künstlerhauses

Derzeitige Situation des Württembergischen Kunstvereins (entsprechend Plan 2009):

Einnahmen: 1.280.240 Euro, davon
Anteil Stadt: 39 % (503.100 Euro)
Anteil Land: 19 % (236.940 Euro) d.h. öffentliche Hand zusammen 58 %
Mitglieder u.ä. 8 % (100.500 Euro)
Ausstellungseinnahmen: 24 % (306.500 Euro)
Sonstige Einnahmen: 10 % (133.200 Euro)

Ausgaben 1.280.253 Euro, davon
Feste Kosten (ohne Ausstellungen): 750.453 Euro, 58,6 % der Gesamtausgaben
- Miete: 2,5 % (31.800 Euro)
- Personal: 44,2 % (566.000 Euro)
- Verwaltungs-/Sachaufwand: 11,9 % (152.653 Euro)

Variable Kosten: 529.800 Euro, 41,4 % der Gesamtausgaben
- Ausstellungsetat: 41 % (526.800 Euro)
- Sonstiges: 0,4 % (5.000 Euro)

Städtischer Zuschuss deckt 67 % der festen Kosten. Die Zuschüsse von Stadt und Land decken die fixen Kosten nahezu komplett ab.

Situation bei gekürztem Zuschuss
Die Kürzung des städtischen Zuschusse (2009: 503.100 Euro) in Höhe von ca. 50.000 Euro, könnte eine Kürzung des Landeszuschusses in Höhe von 25.000 Euro nach sich ziehen, da das Zuschussverhältnis Stadt/Land 2/1 beträgt. Insgesamt stünden dem Verein damit 75.000 Euro weniger zur Verfügung. Das Land wurde mit Schreiben vom 6.11.2009 gebeten von einer Zuschusskürzung abzusehen.

Einsparmaßnahmen bei den Raumkosten sind kaum möglich, da die jährliche Miete mit 31.800 Euro außerordentlich günstig ist. Die Personalkosten wurden in den letzen Jahren erheblich reduziert, so dass auch hier kaum Einsparpotential vorhanden ist. Deshalb würde sich die Verringerung des Zuschusses überwiegend beim Ausstellungsetat niederschlagen. Dieser müsste erheblich gekürzt werden. Tatsächlich würde sich die Kürzung wesentlich stärker auswirken, da bei einer Kürzung des Ausstellungsprogramms bzw. einer Verringerung der Qualität auch die überdurchschnittlich hohen Sponsorenbeiträge und Übernahmeeinnahmen (Zusammen 272.000 Euro Plan 2009) erheblich geringer ausfallen werden. Der WKV verliert damit die finanziellen Möglichkeiten, zukünftig weiterhin ein herausragendes Ausstellungsprogramm auf internationalem Niveau zu realisieren.

Vorschlag des WKV vom Oktober 2009
Der WKV hat vorgeschlagen, den städtischen Zuschuss statt 50.310 Euro „nur“ um 15.000 Euro zu kürzen, um noch 4 statt bisher 6 Ausstellungen im Jahr anbieten zu können. Damit würde der Kunstverein seine ausgezeichnete Position im internationalen Kunstbetrieb, wenn auch in abgeschwächter Form, halten können.

Sonstige Anmerkungen:
In 2008 erhielt der WKV für ein Ausstellungsprojekt eine Förderung durch die EU. Die Ausstellungen werden regelmäßig von anderen renommierten Institutionen – auch im Ausland übernommen und spielen so nachträglich wieder Einnahmen ein. Kostendeckung der Ausstellungen: fast 60 %


Derzeitige Situation des Künstlerhauses (entsprechend Plan 2009):

Einnahmen: 470.850 Euro, davon

Anteil Stadt: 90 % (423.400 Euro)
Mitglieder u.ä. 1,5 % (7.000 Euro)
Sonstige Einnahmen: 8,5% (40.450 Euro)
(Miet-/Pachteinnahmen)

Ausgaben 487.748 Euro, davon

Feste Kosten: 82,5 % der Gesamtausgaben
- Raumkosten: 49,2 % (239.740 Euro)
- Personal: 28,2 % (137.715 Euro)
- Verwaltungskosten: 5,1% (25.150 Euro)

Variable Kosten: 17,5 % der Gesamtausgaben
- Künstlerischer Etat 13,3% (65.043 Euro)
- Werkstätten/Anträge: 4,2 % (20.100 Euro)

Das laut Plan sich ergebende Defizit kann über den Überschuss aus dem Vorjahr ausgeglichen werden. Der städtische Zuschuss deckt die festen Kosten vollständig ab. Die Eigenfinanzierung des Künstlerhauses ist gering.

Situation bei gekürztem Zuschuss
Analyse ausgehend von einer Kürzung des städtischen Zuschusses (2009: 423.400 Euro) in Höhe von 42.300 Euro.

Der Anteil der Aufwendungen für Miet- und Mietnebenkosten mit 217.400 Euro, die an die Stadt zurückfließen und fast 50 % des Budgets ausmachen, ist sehr hoch und nicht beeinflussbar. Die Personalkosten liegen im unteren Bereich. Deshalb würde sich die Verringerung des Zuschusses fast ausschließlich auf den künstlerischen Etat auswirken.

Dieser müsste erheblich gekürzt werden. Ein Spiel- und Ausstellungsbetrieb auf bisherigem Niveau sind damit nicht mehr möglich. Die internationale Bedeutung des Künstlerhauses, die vor allem auf dem künstlerischen Programm beruht ist damit zukünftig gefährdet. Unter diesen Bedingungen werden in Zukunft auch schwerlich qualifizierte Bewerber für die künstlerische Leitung zu gewinnen sein.

Bewertung des Vorschlags des Künstlerhauses
Der Vorschlag des Künstlerhauses den Zuschuss „nur“ um 19.715 Euro (4,7 %) zu kürzen, sieht Kürzungen bei allen beeinflussbaren Positionen des Etats vor und zeigt die Bereitschaft, auf die sich verschlechternden finanziellen Möglichkeiten zu reagieren. Weitere größere Einsparpotentiale, außer beim künstlerischen Etat, sind kaum vorhanden. Allerdings muss das Künstlerhaus dringend versuchen, die Einnahmesituation zu verbessern.

Sonstige Anmerkungen:
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 25 Euro. Der Verein hat aktuell 303 Mitglieder.



Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Auftrag aus 1. Lesung




Dr. Susanne Eisenmann



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Übersicht Eigenfinanzierung geförderte Institutionen Vereine erhoben Nov 2009_2009.12.01.pdf