Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 107/2003
Stuttgart,
07/03/2003



Haushaltssicherungskonzept 2002
hier: Personalabbau beim Gesundheitsamt
Maßnahme III 3




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Reform- und Strukturausschuß
Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuß
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
16.07.2003
19.09.2003
24.09.2003



Beschlußantrag:

Der Streichung von 22,5 Stellen zu den bereits beschlossenen Maßnahmen mit Einsparungen von 910.938 € beim Gesundheitsamt wird zugestimmt.

Zusammen mit den bereits beschlossenen Maßnahmen, wie Einsparungen aus dem bereits erfolgten Organisationsentwicklungsprozess (10,5 Stellen entspricht 394.105 €) und der Neustrukturierung der Sozialen Dienste (3 Stellen entspricht 122.530 €) werden insgesamt 1.427.573 € Personalkosten zuzüglich 200.000 € Sachkosten eingespart.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Ausgangslage

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 5. Dezember 2002 (GRDrs 999/2002) wurde das von Finanz- und Beteiligungsreferat und Referat Allgemeine Verwaltung erarbeitete Handlungskonzept zur Haushaltskonsolidierung für die Fachämter verbindlich.

Für das Gesundheitsamt ergeben sich gemäß den Vorgaben Einsparungen von insgesamt 36 Stellen. Diese Einsparungen beinhalten
  1. die Ergebnisse des Organisationsentwicklungsprozesses (Gemeinderatsvorlage 293/2000),
  2. das Ergebnis der Neustrukturierung der Sozialen Dienste (Gemeinderatsvorlage 394/2002),
  3. die Auswirkungen der internen Benchmarks sowie
  4. das Resultat des Vergleichs der Gesundheitsämter Mannheim und Stuttgart, vor dem Hintergrund des übertragenen Wirkungskreises auf Grundlage des Gesundheitsdienstgesetzes (ÖGDG)

Zu Punkt 1:

Die wesentlichen Ergebnisse des OE-Prozesses waren
Hierdurch wurde eine dienstleistungsorientierte, auf die Bedürfnisse der Stuttgarter Einwohner sowie der Verwaltung und Politik abgestimmte Weiterentwicklung, auch im übertragenen Wirkungskreis, eingeleitet, die allerdings im Hinblick auf die verschiedenen betroffenen Bereiche (vor allem im Gesundheitsschutz) die strukturellen Intentionen des ÖGDG nur bedingt berücksichtigt.

Im Ergebnis werden insgesamt 10,5 Stellen eingespart. Bis zum Stellenplan 2004 sind davon 9,5 Stellen abgebaut; die verbleibende Stelle wird mit einem kw-Vermerk versehen.


Zu Punkt 2:

Die Neustrukturierung der Sozialen Dienste wurde vom Gemeinderat im Oktober 2002 einstimmig beschlossen. Die Leistungen der sozialen Dienste werden im Gesundheitsamt in einer interdisziplinär arbeitenden Struktur angeboten, in der die sozialarbeiterische und ärztliche Kompetenz integrativ aufgehen und somit die vielschichtigen Aspekte von Erkrankung und Behinderung optimal bearbeitet werden können.

Dadurch werden insgesamt 3 Stellen eingespart, 1 Stelle ist bis zum Ausscheiden der bisherigen Funktionsstelleninhaberin zu blockieren. Bis zum Stellenplan 2004 sind davon 2 Stellen abgebaut; für die dritte Stelle ist bereits eine Sozialarbeiterstelle blockiert.


Zu Punkt 3:

Die internen Benchmarks der Verwaltungsabteilungen und Sekretariate führten zu weiteren 2,5 Stelleneinsparungen im Verwaltungsbereich. Davon sind bereits 1,5 Stellen abgebaut. 1 Stelle wird mit einem kw-Vermerk versehen.


Zu Punkt 4:

Das Haushaltssicherungskonzept sieht vor, die Aufgaben der kommunalen Gesundheitsämter Mannheim und Stuttgart mit dem Ziel zu vergleichen, 20 Stellen abzubauen.

Dabei wurde pauschal davon ausgegangen, dass Stuttgart bei etwa doppelt soviel Einwohnern auch nur über doppelt so viele Stellen wie Mannheim verfügen dürfte und deshalb ein Vergleich der unterschiedlichen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlich ist.

Dieser Vergleich wurde durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass beim Gesundheitsamt Mannheim als ursprünglich staatlichem Gesundheitsamt vor allem Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises wahrgenommen und für Stuttgart wesentliche Aufgabenbereiche gar nicht abgedeckt werden (z. B. Sozialpsychiatrie, Sucht und Drogen). Diese wurden deshalb aus dem eigentlichen Stellenzahlenvergleich herausgenommen. In einigen Aufgabenbereichen wird die Aufgabe in einer völlig anderen Funktion und Zielrichtung ausgeübt (z. B. Zahngesundheit, soziale Dienste). Diese Bereiche wurden ebenfalls von der reinen Stellenbetrachtung ausgenommen, aber nach Art der Aufgabe, Inhalt und Leistungsspektrum zum Vergleich herangezogen.

Der Vergleich erbrachte, dass in den Kernbereichen, also bei den übertragenen Aufgaben, keine signifikanten Unterschiede zwischen beiden Ämtern erkennbar waren. Die Unterschiede in der Personalausstattung beruhen vor allem auf einem grundsätzlich anderen Aufgabenzuschnitt des Gesundheitsamtes Stuttgart mit mehr konzeptionellen planerischen Aufgaben im sozialpolitischen Bereich (bspw. existieren in Mannheim keine vergleichbaren Strukturen der Gesundheits- und Sozialplanung). In anderen Bereichen, wie der Kinder- und Jugendgesundheit, Gesundheitsförderung und bei den zahnärztlichen Leistungen ergaben sich Hinweise auf eine unterschiedliche Wahrnehmung und Schwerpunktsetzung der Aufgaben.

Das Gesundheitsamt ist nach dem beschlossenen Handlungskonzept - unabhängig von einer hierfür zu Grunde zu legenden Aufgabenkritik - dennoch verpflichtet, Streichungsvorschläge in der Größenordnung von 20 Stellen zu benennen, und dies trotz Aufgabenzuwachses in einzelnen übertragenen Bereichen auf Grund neuer personalintensiver gesetzlicher Vorgaben im Gesundheitsschutz (Infektionsschutzgesetz, Trinkwasser-Verordnung) sowie bei der Heimaufsicht. Diese haben unmittelbare Auswirkungen auf den Bürger, aber auch auf Grund einer durch das Infektionschutzgesetz verbesserten Datenlage im Meldewesen auf den politischen Entscheidungsfindungsprozess.

Von den einzusparenden 20 Stellen sind bisher 1,75 Stellen abgebaut. Die übrigen Stellen werden mit einem kw-Vermerk versehen. Für 2004 wird ein Stellenabbau von 4 Stellen, für 2005 weitere 6 Stellen erwartet. Die verbleibenden 8,25 Stellen können voraussichtlich erst ab 2006 gestrichen werden.

Die Streichungsvorschläge sind in Anlage 2 konkret aufgeführt, in Anlage 3 sind die Stellen der Gesundheitsämter Mannheim und Stuttgart gegenübergestellt und die Einsparungsvorschläge vermerkt. In der ausführlichen Begründung wird auf die Konsequenzen der Stellenstreichungen eingegangen.

Das Gesundheitsamt kann durch Nutzung von Synergieeffekten und Schwerpunktverlagerungen sowie mittels Streichung bestimmter Aufgaben die Stellenreduktionsvorgaben mit den genannten Vorschlägen erfüllen.

Schon im Rahmen des OE-Prozesses erfolgten Konzentrationen im übertragenen Wirkungskreis. Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben können derzeit noch erfüllt werden. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von den beschriebenen Aufgabenzuwächsen, die bestehenden übertragenen Aufgaben nur noch erfüllt werden können, wenn weitere Kürzungen vermieden und künftig neue Schwerpunkte gebildet werden.

Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Bürger im Bereich der Daseinsvorsorge und im Gesundheitsschutz bei neuartigen Bedrohungen wie z. B. SARS, Pocken, Milzbrand etc. vom Gesundheitsamt entsprechende Dienstleistungen erwartet.

Die Vorgabe, Stellenstreichungen nur dort vorzunehmen, wo die Auswirkungen auf den Bürger nicht unmittelbar durchschlagen, kann nicht durchgehend umgesetzt werden.

Das Referat AK hat die Vorlage mitgezeichnet.

Das Referat WFB hat die Vorlage unter folgender Maßgabe mitgezeichnet:

"In der Gesamtbetrachtung werden mit der Gemeinderatsdrucksache 107/2003 die Vorgaben des Haushaltssicherungskonzepts erfüllt. Dennoch ist aus Sicht des Finanzreferats darauf hinzuweisen, dass trotz aller von der Fachverwaltung dargestellten Konsequenzen, die sich aus der Umsetzung der Einzelvorschläge ergeben können, das Gesundheitsamt der Stadt Stuttgart im Vergleich zu Mannheim insgesamt noch über eine bessere personelle Ausstattung verfügt. Die Stadt Mannheim kann die Kosten für die Aufgaben, die seit der Kommunalisierung der Gesundheitsämter entstehen, mit den Zuweisungen des Landes nach dem Finanzausgleichsgesetz decken. Der Haushalt der Stadt Stuttgart wird dagegen auch nach der Realisierung der Einsparmaßnahmen einen Zuschussbedarf ausweisen. Das Referat WFB schlägt daher vor, auch für die bisher nicht in den Städtevergleich einbezogenen Bereiche "Sozialpsychiatrische Dienste" und "Sucht und Drogenhilfe" einen Vergleich durchzuführen und bis zum 15.10.2003 über das Ergebnis im Reform- und Strukturausschuss zu berichten. Ein Vergleich der jeweiligen personellen Kapazitäten, der Kosten und deren Finanzierung müsste möglich sein, auch wenn diese Aufgaben teilweise von freien Trägern wahrgenommen werden".


Finanzielle Auswirkungen
Insgesamt werden durch die beschlossenen Maßnahmen Personalkosten in Höhe von 1.427.573 € eingespart.

Über die Mittelbewirtschaftungssperre sowie im Zuge des weiteren Personalabbaus können im Sachkostenbereich 200.000 € eingespart werden.


Beteiligte Stellen

Die Personalvertretung des Gesundheitsamtes wurde beteiligt.




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Stelleneinsparungen im Gesundheitsamt
Anlage 3: Einsparungsvorschläge beim Vergleich der Gesundheitsämter Mannheim und Stuttgart

Anlage 1 zur GRDrs 107/2003


Im Bereich Amtsärztlicher Dienst und Gesundheitsschutz gibt es unterschiedliche Faktoren, welche die künftige Aufgabenwahrnehmung beeinflussen.

Als Auswirkung des am 01. Januar 2001 in Kraft getretenen neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind Prostituierte nicht mehr zu regelmäßigen Untersuchungen verpflichtet. Diese Leistungen werden durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst lediglich subsidiär angeboten. Infolgedessen ist die Entwicklung der Fallzahlen bei den ärztlichen Untersuchungen im Bereich STD (sexuell übertragbare Krankheiten) stark rückläufig. Auf Grund der positiven Erfahrungen in der Aids-Prävention wird seitens des Gesetzgebers im IfSG statt dessen die Prävention durch Aufklärung und Beratung vorgegeben. Um den wieder zu beobachtenden steigenden STD-Erkrankungszahlen begegnen und deren Weiterverbreitung entgegenwirken zu können, müssen deshalb aufsuchende individualmedizinische präventive Beratungen sowie im Hinblick auf einen mehr bevölkerungsmedizinischen Ansatz Multiplikatorenschulungen intensiviert werden.

Fachlich vertretbar sind Einsparungen sowohl im sozialarbeiterischen als auch im ärztlichen Bereich vor dem Hintergrund der derzeitigen epidemiologischen Situation nur bei HIV/Aids. Diese werden durch Nutzung von Synergieeffekten und insbesondere durch nicht mehr Wahrnehmen der Aufgabe "Beratung und Betreuung von Aids-Kranken und Umfeld" möglich. Die Aids-Beratung und -Betreuung kann ebenfalls reduziert werden, hierzu werden die Sprechzeiten entsprechend angepasst.

Von insgesamt 2,5 Stellen im sozialarbeiterischen Bereich für Aids-Beratung und Aids-Prävention können dann 0,75 Stellenanteile gestrichen werden. Der Bereich Sozialdienst Aids-Beratung wäre demnach mit den verbleibenden 1,75 Stellenanteilen für anonyme Beratung/Prävention/Öffentlichkeitsarbeit mit den Aufgaben des Gesundheitsamts Mannheim vergleichbar und gegenüber Mannheim (dort 1 Sozialarbeiterstelle) etwas schlechter ausgestattet. Der verbleibende Rest von 0,25 Sozialarbeiterstellenanteilen müsste im Bereich "Beratung und Betreuung von Prostituierten/Strichern/niederschwellige Angebote und Prävention im Milieu" eingespart werden. Ein entsprechender Vergleich mit dem GA Mannheim ist nicht möglich, da diese Aufgabe dort nicht angesiedelt ist bzw. erledigt wird.

Unabhängig von diesen Einzelaspekten wird in Zukunft neben einer kompetenten Gesundheitsberichterstattung als wichtigem Instrument zur Festsetzung von Prioritäten sowie zur Standortbestimmung generell dem Infektionsschutz als integralem Bestandteil der gesundheitlichen Prävention eine richtungsweisende gesellschaftspolitische Funktion zukommen. Denn zusätzlich zu den alten, unter Kontrolle geglaubten "Seuchen" treten immer wieder neue, bislang unbekannte, oft dramatisch und schicksalhaft verlaufende Infektionskrankheiten (z. B. Ebola-Fieber oder SARS) oder aggressive Mutanten bekannter Erreger auf (z. B. multiresistente Tuberkuloseerreger). Aber auch die "alten Seuchen" erlangen durch Migrationsbewegungen (Spätaussiedler, Flüchtlinge etc.) wieder zunehmend an Bedeutung. Globale Vernetzung, internationaler Tourismus sowie die Zunahme immungeschwächter Personen auf Grund der Fortschritte in der medizinischen Versorgung und die demographische Entwicklung verschärfen die Problemlage.

Deshalb wird der Infektionsschutz im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge zukünftig im Gesundheitsamt einen Schwerpunkt darstellen müssen.

Das neue Infektionsschutzgesetz trägt dieser Situation Rechnung. Dadurch sowie auf Grund des seit 01. Januar 2002 neu gefassten Heimgesetzes und der Novellierung der Trinkwasserverordnung zum 01. Januar 2003 ergibt sich beim Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart ein Stellenmehrbedarf von 1,5 Arztstellen, 1 Stelle für einen Gesundheitsingenieur und 1,5 Stellen für Gesundheitsaufseher. Dieser Bedarf kann mit dem vorhandenen Personal nicht gedeckt werden. Der Vergleich mit dem Gesundheitsamt Mannheim ergibt hier, dass Mannheim schon einen Gesundheitsingenieur und entsprechende Kapazitäten eingeplant hat. Die entsprechenden Stellen werden mit den Schaffungsanträgen 16 - 18/2003 beantragt. Die Finanzierung erfolgt durch Landeszuschüsse und Gebühreneinnahmen. Sollten diese nicht ausreichen, so wird das Gesundheitsamt im Rahmen der Haushalts- bzw. Stellenplanberatungen 2004/2005 einen anderen Deckungsvorschlag in entsprechender Höhe unterbreiten.

Als Konsequenz der Stellenstreichungen kann das Gesundheitsamt Stuttgart künftig die Aufgabe der Organisation des Theaterarztdienstes nicht mehr wahrnehmen.

Durch diesen Wegfall und sonstige Umstrukturierungen im Schreibdienst und Sekretariatsbereich werden insgesamt 1,5 Stellen eingespart.

Insgesamt werden in dieser Abteilung 4,0 Stellen abgebaut.

Im Bereich der Jugendgesundheitspflege/Kinder- und Jugendgesundheit können 2 Ärzte und 2 Kinderkrankenschwestern sowie im Verwaltungs- und Gesundheitshelferinnenbereich 4 Stellen unter folgenden Bedingungen eingespart werden:

Unabhängig davon wird trotz Einsparungen angestrebt, die Untersuchungen für das "Beobachtungsgesundheitsamt Stuttgart", die wichtige Informationen zur Entwicklung der Schadstoffbelastung und Atemwegserkrankungen bei 10-jährigen Kindern liefern, im bisherigen Umfang weiterzuführen, allerdings werden auch hier im Einzelfall Qualitätsminderungen nicht zu vermeiden sein.

Wenn im Bereich Jugendgesundheitspflege/Kinder- und Jugendgesundheit 20 % der Stellen gestrichen werden, sind durch Wegfall von Synergieeffekten darüber hinaus Auswirkungen auf die Angebote der Gesundheitsförderung unvermeidbar.

Insgesamt werden in dieser Abteilung 8,0 Stellen abgebaut

Die zahnärztlichen Dienste (Zahnklinik) bieten bisher jährliche zahnärztliche Untersuchungen in Kindergärten und Schulen an. Dieses Intervall soll jetzt auf 2 Jahre erhöht werden. Damit ist immer noch eine sinnvolle Auswertung, da flächendeckend, möglich und jeder Schüler wird im Laufe seiner Grundschulzeit 2-mal untersucht und beraten. Nicht mehr möglich ist
Es ist zu befürchten, dass dadurch die Zahl der Kinder mit kariösen Zähnen wieder steigt. Zahnärztliche Gutachten für das Sozialamt können nicht mehr erstellt werden; sie müssen künftig vom Sozialamt bei der kassenärztlichen Vereinigung gegen Kostenersatz in Auftrag gegeben werden (bei ca. 1.500 Gutachten pro Jahr ca. € 75.000).

Insgesamt ist es dadurch möglich, 1,5 Zahnarztstellen sowie 3,0 Zahnarzthelferinnenstellen einzusparen. Soweit die Interessen der Stuttgarter Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege berührt werden, ist eine Entscheidung des Vorstandes herbeizuführen.

Insgesamt sind in diesem Aufgabenbereich 4,5 Stellen abzubauen.

Bei den sozialpsychiatrischen Diensten (SpDis) müssen die freien Träger Caritas und Eva wegen geringerer Landeszuschüsse Einsparungen vornehmen. Die sozialpsychiatrischen Hilfen des Gesundheitsamtes werden deshalb ebenfalls Einsparungen in gleicher Höhe bei den Sozialarbeiter/-innen vornehmen. Die Einsparung von 0,5 Stellen kann innerhalb des Sachgebietes erbracht werden. Weitere 1,5 Stellen, dies entspricht den Kürzungen bei den Freien Trägern von 0,5 Stellen pro Dienst, haben erhebliche Auswirkungen für psychisch kranke Stuttgarter Einwohner/-innen. Bei einem Betreuungsschlüssel von einer Fachkraft auf 50 langfristige Betreuungen bedeutet dies, dass bei den SpDis ca. 75 chronisch psychisch kranke Menschen nicht mehr versorgt werden können bzw. dass die Betreuung für alle Betroffenen ausgedünnt werden muss. Dies wird die selbstständige Lebensführung vieler Klienten vor Ort gefährden. Es wird mit steigenden Aufnahmen in Einrichtungen der psychiatrischen Nachsorge gerechnet. Damit wird nicht nur der Bedarf an betreuten Wohnplätzen steigen, sondern auch die kommunale Umlage an den überörtlichen Sozialhilfeträger. Auch die Anzahl der stationären Einweisungen in psychiatrische Kliniken wird zunehmen, da viele Krisensituationen der Betroffenen durch die ambulante Betreuung der Sozialpsychiatrischen Dienste nicht mehr aufgefangen werden können. Dabei handelt es sich um Leistungen, die wesentlich kostenintensiver sind und nur erbracht werden müssen, weil die kostensparenden ambulanten Leistungsangebote nicht mehr finanziert werden. Die vorgeschlagene Einsparmaßnahme steht im Gegensatz zum Votum des Gesundheitsausschusses vom 21. März 2003. Dort wurde betont, dass über die Landeskürzungen hinaus bei den Sozialpsychiatrischen Diensten durch die Stadt keine weiteren Einsparungen vorgenommen werden sollen.

Die Einsparung einer halben Facharztstelle lässt für die städtischen SpDis - wie bei den freien Trägern - nur noch minimale Beratungs- und Begutachtungsfunktionen zu, so dass keine feste Präsenz der Fachärzte des Gesundheitsamtes in den SpDis mehr möglich ist. Hier muss auf die Strukturen der kassenärztlichen Versorgung verwiesen werden (in vielen Fällen ist Kostenträger das Sozialamt). Im Betreuten Wohnen können Reduzierungen im Angebot an tagesstrukturierenden Hilfen nicht ausgeschlossen werden.

Im Bereich der Suchtberatung wurde im Vorgriff bereits 1 von insgesamt 4 Stellen blockiert. Dadurch werden die Beratungskapazitäten um 25 % reduziert mit der Folge, dass die Wartezeiten deutlich länger wurden und die Versorgungsqualität in der Region abnimmt. Des Weiteren wird die Fortführung von bewährten Kooperationsprojekten z. B. Treffpunkt Senior/Alter und Sucht bzw. Sucht im Krankenhaus in Zusammenarbeit mit der Medizinischen und der Psychiatrischen Klinik des Bürgerhospitals Stuttgart in Frage gestellt.

In der Jugend- und Drogenberatung wird eine Sozialarbeiterstelle eingespart. Dadurch werden Beratungen in der Justizvollzugsanstalt wegfallen und die Präsenz im Rahmen des Busprojektes Neue Drogen kann nicht wie geplant eingehalten werden.

In der Abteilung Psychiatrie und Sucht werden insgesamt 3,5 Stellen abgebaut.

Die internen Benchmarks der Verwaltungsabteilungen und Sekretariate führten zu weiteren 2,5 Stelleneinsparungen im Verwaltungsbereich.

Unter den o. g. Bedingungen kann das Gesundheitsamt alle Streichvorgaben erfüllen.

Die Stellenstreichungen beim Gesundheitsamt sollen bis 2006 erbracht werden. Allerdings ist das Gesundheitsamt durch die Realisierung der Stellenstreichungen aus dem OE-Prozess und den sozialen Diensten sowie von jetzt weiteren 22,5 Stellen auf Jahre hinaus bei Neueinstellungen blockiert. Es ist abzusehen, dass der Stellenabbau in den Jahren 2004 und 2005 im geforderten Umfang im Rahmen der Fluktuation gemeistert werden kann, wenn die Umsetzungskonzeption von Streichstellen innerhalb der Stadtverwaltung greift.

Das Gesundheitsamt hat sich bemüht, gemäß den Vorgaben Stellenstreichungen nach Möglichkeit dort vorzunehmen, wo die Auswirkungen auf den Bürger nicht unmittelbar durchschlagen. Diese Vorgabe war, insbesondere im nicht übertragenen Wirkungskreis, nicht durchgehend realisierbar. In jedem Fall werden Effekte für die Klienten/Bürger spürbar. Gerade im Kinder- und Jugendgesundheitsbereich werden die Maßnahmen den betroffenen Eltern zu vermitteln sein. Auch bei den sozialen und den zahnärztlichen Diensten sowie der Aids-Beratung werden sich bei den Klienten die eingeschränkten Angebote/Dienste/Beratungen mit allen sich daraus ergebenden Folgen unmittelbar bemerkbar machen.