Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS 5603-01.00
GRDrs 941/2009
Stuttgart,
11/04/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 11.11.2009



Förderrichtlinien Sportvereine

Beantwortung / Stellungnahme

Die Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart wurden am 18.12.2008 vom Gemeinderat beschlossen und sind am 01.01.2009 in Kraft getreten. Bestandteil dieser Sportförderrichtlinien sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Landeshauptstadt Stuttgart zu Zuwendungsbescheiden. Die Sportförderrichtlinien und die Allgemeinen Nebenbestimmungen bilden den Rahmen für die Förderung der Sportvereine. Die ordnungsgemäße Verwendung der zweckgebundenen Zuschüsse wird durch den Verein bzw. durch entsprechende Nachweise bestätigt.

Grundsätzlich steht der Zugang zu Stuttgarter Sportvereinen allen offen. Die Vereine erheben in aller Regel ihre Mitgliedsbeiträge auch nach sozialen Gesichtspunkten (z. B. Familienbeiträge, reduzierte Beiträge/Beitragsfreistellung für Arbeitslose). Außerdem kann der Mitgliedsbeitrag für Kinder und Jugendliche mit der städtischen Familiencard bezahlt werden.

Die Angebote der Stuttgarter Sportvereine für Kinder und Jugendliche sind äußerst vielfältig, orientieren sich in erster Linie am Breitensport und sind keineswegs verpflichtend für die Teilnahme an Wettbewerben mit Leistungsdruck. Darüber hinaus besteht eine große Vielfalt an Gesundheitsangeboten und –kursen. Diese werden unter anderem über den Sportwegweiser (www.stuttgart.de/sportwegweiser) sowie verschiedene Broschüren (Sport-Spaß) durch die Stadt publiziert.

Die Einbeziehung von Personen mit Migrationshintergrund ist in besonderem Maße in den Stuttgarter Sportvereinen gängige Praxis und wird im Rahmen des Projektmittelfonds Sport - Fit für die Zukunft zusätzlich gefördert.


Die in dem Antrag von den Vereinen geforderten Berichte würden sowohl für die Erstellung bei den Vereinen als auch für die Überprüfung bei der Stadt einen nicht vertretbaren erheblichen zusätzlichen Aufwand bedeuten.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Nr. 612/2009 SÖS und LINKE




Dr. Susanne Eisenmann



<Anlagen>