Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
294
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VerhandlungDrucksache:
334/2005
GZ:
-
Sitzungstermin: 20.07.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Murawski
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Ausbildung bei der Stadtverwaltung

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 22.06.2005, öffentlich, Nr. 209
Verwaltungsausschuss vom 06.07.2005, öffentlich, Nr. 250

jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 18.07.2005, GRDrs 334/2005.

BM Murwaski trägt ergänzend zur Vorlage vor:

"Die Zahlen für den Monat Juni 2005 sind die letzt verfügbaren und diese lauten:
Gegenüber den Vorjahren ist in der Region Stuttgart im Juni 2005 die Zahl der Bewerberinnen/Bewerber um einen Ausbildungsplatz um 1,1 Prozent gestiegen. Die Zahl der bei der Arbeitsverwaltung registrierten Ausbildungsplätze ist aber in der Region um 9,1 Prozent zurückgegangen. Im Arbeitsamtsbezirk Stuttgart blieb die Zahl der Bewerber fast konstant. Sie ging nur um 0,3 Prozent zurück. In der Region ergibt sich derzeit in absoluten Zahlen, dass bei 19653 Bewerberinnen/Bewerbern insges. 15122 Stellen angeboten werden. Das heißt, rechnerisch kommen 0,77 Berufsausbildungsstellen auf einen Bewerber. Im Bezirk Stuttgart, also in der Stadt Stuttgart selber, stellt sich das wie immer günstiger dar. Hier haben wir statt 0,77 1,12 Ausbildungsstellen pro Bewerber. Das heißt in absoluten Zahlen, in der Stadt Stuttgart stehen 5960 Bewerbern 6652 Ausbildungsplätze gegenüber. Damit ist wie immer die Ausbildungssituation in der Stadt Stuttgart verglichen mit der Region, verglichen mit dem Land Baden-Württemberg, und natürlich insbesondere verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland herausragend vergleichsweise günstig. Das ändert nichts daran, dass auch wenn wir in der Stadt in der günstigen Situation sind, dass mehr Ausbildungsplätze angeboten werden als Bewerberinnen/Bewerber, uns als Stadtverwaltung in der Pflicht sehen für die Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation einiges zu tun.

Blicken wir zurück auf das Jahr 2004/2005. Wir hatten damals 37 Ausbildungsplätze im Konzern Stadt mehr angeboten, insgesamt 467. Auch heute muss ich ihnen wieder, ich muss schon sagen wie fast jedes Jahr, berichten, dass davon 17 Ausbildungsplätze nicht besetzt werden konnten. Dieses hängt wie immer mit den mangelnden Voraussetzungen in Einzelfällen zusammen. Jeder, der im handwerklichen oder sonstigen gewerblichen Bereichen ausbildet, kennt dieses Phänomen. Auf der einen Seite besteht statistisch ein Mangel an Ausbildungsplätzen - das ändert aber nichts daran, dass nicht alle Bewerberinnen/Bewerber geeignet sind, und dass es trotz allem schwer ist, bestimmte Ausbildungsplätze zu besetzen.

Für die jetzt anstehende Situation schlagen wir ihnen nochmals eine Erhöhung der Ausbildungsplätze im Konzern Stadt Stuttgart vor und zwar um 28 Plätze oder 6 Prozent auf 489 Ausbildungsplätze. In der engeren Stadtverwaltung, d. h. einschließlich der Eigenbetriebe KBB und SES, werden 152 Plätze nach unserem Vorschlag angeboten. Das sind 12 mehr als im Vorjahr mit 140.

Das Angebot liegt deutlich über unserem Eigenbedarf von 114 und ist aus unserer Sicht nur zu rechtfertigen im Hinblick auf unseren Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bzw. der mangelnden Startchancen von jungen Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, werden über Bedarf Ausgebildete grundsätzlich in einem bis zu 12 Monate befristeten Teilzeitarbeitsverältnis von 75 Prozent übernommen. Dieses ist sozusagen das Angebot an diejenigen, die mit entsprechender Qualifikation die Ausbildung abgeschlossen haben, wenigstens befristet übernehmen zu können. Das verbessert, auch wenn wir sie dauerhaft nicht einstellen können, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Aber andererseits haben wir die Erfahrung gemacht, dass fluktuationsbezogen die jungen Menschen dann auch dauerhaft bei uns bleiben können. Beim Klinikum haben wir im Krankenhausausschuss berichtet - da werden wir ihnen auch nochmal einen vertiefenden Bericht bezüglich der Übernahme vorlegen. Beim Klinikum selber kommen noch einmal 256 Ausbildungsplätze hinzu. Hier strebe ich ebenfalls an, dass die Regelung der Stadt, Ausgebildete 12 Monate befristet in Teilzeitarbeitsverhältnisse zu übernehmen, also die best Benotetsten sozusagen, auch vom Klinikum praktiziert wird."

StR Stradinger (CDU) bezeichnet die Vorlage als informativ. Das Vorgehen der Verwaltung unterstützt er im Namen seiner Fraktion. Beispielhaft begrüßt er die Belegung von acht weiteren Ausbildungsplätzen beim Eigenbetrieb Leben und Wohnen. Dass die Landeshauptstadt hier mit gutem Beispiel voran geht lobt StRin Sawade (SPD). Hinsichtlich der mangelnden Qualifikation von Bewerberinnen/Bewerbern sollte ihrer Ansicht nach mit den abgebenden Schulen Kontakt aufgenommen werden, um dort zu erklären, welche Voraussetzungen benötigt würden. Zum zweiten Satz auf der Seite 2 der Vorlage "Sollte sich ein Anstieg der Fallzahlen für eine überplanmäßige Übernahme abzeichnen, wird die Verwaltung eine Entscheidung des Verwaltungsausschusses zur Einhaltung des Budgetrahmens herbeiführen (Absenkung der bisherigen Vergütungshöhe in Vergütungsgruppe VII BAT oder des bisherigen Beschäftigungsumfangs von 75 % oder Verkürzung der maximalen Dauer der Weiterbeschäftigung von bisher 12 Monaten)" bittet sie vorab den Gemeinderat zu informieren. Der Rat habe dann über die weiteren Vorgehensweise zu entscheiden. Die praktizierte Übergangsregelung sei begrüßenswert. Was die Situation beim Klinikum angehe werde ja im Herbst eine separate Vorlage erfolgen. Der aufgeführte Satz wird von Herrn Freitag (GPR) im Verlauf der Aussprache als überflüssig angesehen. Ebenfalls positiv zur Vorlage äußert sich StRin Feindor (90/GRÜNE). Sie berichtet, einige Betriebe würden mittlerweile die von der Stadt praktizierte Übergangsregelung kopieren. Hinsichtlich der nicht besetzten Stellen weist sie auf Aktivitäten der mobilen Jugendarbeit und von Jugendhäusern hin. Hier sollten Kooperationen angedacht werden, um eigentlich nicht qualifizierten Jugendlichen dennoch eine Chance zu geben, sich zu beweisen. Durch die StRe J. Zeeb (FW) und R. Zeeb (FDP) wird die vom Vorsitzenden geschilderte Vorgehensweise gut geheißen. Der letztgenannte Stadtrat bittet festzuhalten, dass angestrebt gehöre, diejenigen, welche die Prüfungen mit "Gut" bestehen, auch weiter zu beschäftigen.

In der Folge führt BM Murawski aus, bei der engeren Verwaltung einschließlich der Eigenbetriebe SES und KBB hätten fünf Plätze nicht besetzt werden können (Fachangestellte für Bäderbetriebe, Verwaltungsfachangestellte). Drei dieser fünf Plätze seien einem Berufsbildungswerk für Hör- und Sprachgeschädigte angeboten aber nicht in Anspruch genommen worden. Die nähere Klärung der Gründe für nicht besetzte Plätze sei also im engeren Verwaltungsbereich erfolgt. Die nähere Klärung dieser Gründe für nicht besetzte Plätze im Gesamtkonzern Stadt werde schriftlich noch mitgeteilt.

Gegenüber StR J. Zeeb betont er, natürlich würden die Jugendlichen über die Übernahmequote informiert. Um gute Auszubildende gewinnen zu können sei es wichtig, wenigstens eine eingeschränkte Aussicht auf eine spätere Übernahme anzubieten. Dies sei ja auch der Grund, weshalb er die Auffassung vertrete, dass trotz der schwierigen Situation beim Klinikum wenigstens die Auszubildenden mit den Abschlussnoten "Sehr gut" und "Gut" übernommen werden sollten. Bedingt durch die Fluktuation sehe er es als möglich an, dieses dauerhaft zu praktizieren. Damit würden Chancen zur Gewinnung guter Auszubildender eröffnet.

Für den Gesamtpersonalrat begrüßt auch Herr N.N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) die Vorlage. Mit den Vorlageninhalten sieht er die vom Gesamtpersonalrat in der Vergangenheit vertretenen Positionen berücksichtigt. Bezüglich nicht besetzter Plätze fragt er nach, ob es nicht möglich sei, wenn in bestimmten Bereichen Plätze mangels qualifizierter Bewerberinnen/Bewerber nicht besetzt weden könnten, in anderen Bereichen, bei denen Bewerberinnen/Bewerber abgelehnt werden müssten, die Anzahl der angebotenen Plätze kurzfristig zu erhöhen.

Diesen Tagesordnungspunkt abschließend stellt BM Murawski fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.