Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 205/2006
Stuttgart,
05/03/2006



Leihweise Überlassung einer Taschenfalzmaschine durch die Firma N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), zugunsten der Johannes-Gutenberg-Schule (Gewerbliche Schule für Drucktechnik) in Bad Cannstatt



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich17.05.2006



Beschlußantrag:

Dem Abschluss eines kostenlosen Leihvertrages mit der Firma N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) Maschinenbau GmbH & Co. KG auf Überlassung einer Taschenfalzmaschine T 530/64 im Wert von 127.820,40 Euro, zugunsten der Johannes-Gutenberg-Schule, wird gemäß § 78 (4) GemO zugestimmt.

Das Schulverwaltungsamt wird ermächtigt, einen Leihvertrag in üblicher Form abzuschliessen.



Begründung:


Die Firma N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) Maschinenbau GmbH & Co. KG ist bereit, eine Taschenfalzmaschine T 530/64 mit R-Anleger, Navigator-Steuerung mit Touch Screen + automatischer Taschen- und Falzwalzeneinstellung FW1, im Wert von 127.820,40 Euro inkl. Mwst., leihweise der Johannes-Gutenberg-Schule (Gewerbliche Schule für Drucktechnik), zu überlassen.

Diese Taschenfalzmaschine soll für Unterrichtszwecke in der Buchbinderwerkstatt eingesetzt werden und die fachpraktische Ausbildung ergänzen. Diese Maschine neuester Technik ist somit für den fachpraktischen Untericht der Schule eine wertvolle Bereicherung.

Vor allem die rasch voranschreitenden Veränderungen in Wissenschaft und Technik machen eine immer häufigere Anpassung der Maschinenausstattung in den Gewerblichen Schulen notwendig, damit die Bildungsziele erreicht werden können.

Diese Leihgabe der Firma N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) ist somit ein wichtiger Beitrag für die Ausstattung der Schule zur Erledigung der vielschichtigen Anforderungen im fachpraktischen Unterricht. Die Vermittlung neuester Anwendungtechniken in der Drucknachbearbeitung sind somit möglich. Da es sich um eine kostenlose Leihgabe handelt, handelt es sich hier gleichzeitig um die Annahme einer Zuwendung nach § 78 (4) GemO.

Finanzielle Auswirkungen

Die Maschine wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die nach dem Leihvertrag notwendige Versicherung trägt die Johannes-Gutenberg-Schule aus Ihrem Schulbudget.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

1