Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
KBS
GRDrs
205/2006
Stuttgart,
05/03/2006
Leihweise Überlassung einer Taschenfalzmaschine durch die Firma N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), zugunsten der Johannes-Gutenberg-Schule (Gewerbliche Schule für Drucktechnik) in Bad Cannstatt
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
17.05.2006
Beschlußantrag:
Dem Abschluss eines kostenlosen Leihvertrages mit der Firma N. N.
(Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht)
Maschinenbau GmbH & Co. KG auf Überlassung einer Taschenfalzmaschine T 530/64 im Wert von 127.820,40 Euro, zugunsten der Johannes-Gutenberg-Schule, wird gemäß § 78 (4) GemO zugestimmt.
Das Schulverwaltungsamt wird ermächtigt, einen Leihvertrag in üblicher Form abzuschliessen.
Begründung:
Die Firma N. N.
(Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht)
Maschinenbau
GmbH & Co. KG ist bereit, eine Taschenfalzmaschine T 530/64 mit R-Anleger, Navigator-Steuerung mit Touch Screen + automatischer Taschen- und Falzwalzeneinstellung FW1, im Wert von 127.820,40 Euro inkl. Mwst., leihweise der Johannes-Gutenberg-Schule (Gewerbliche Schule für Drucktechnik), zu überlassen.
Diese Taschenfalzmaschine soll für Unterrichtszwecke in der Buchbinderwerkstatt eingesetzt werden und die fachpraktische Ausbildung ergänzen. Diese Maschine neuester Technik ist somit für den fachpraktischen Untericht der Schule eine wertvolle Bereicherung.
Vor allem die rasch voranschreitenden Veränderungen in Wissenschaft und Technik machen eine immer häufigere Anpassung der Maschinenausstattung in den Gewerblichen Schulen notwendig, damit die Bildungsziele erreicht werden können.
Diese Leihgabe der Firma N. N.
(Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht)
ist somit ein wichtiger Beitrag für die Ausstattung der Schule zur Erledigung der vielschichtigen Anforderungen im fachpraktischen Unterricht. Die Vermittlung neuester Anwendungtechniken in der Drucknachbearbeitung sind somit möglich. Da es sich um eine kostenlose Leihgabe handelt, handelt es sich hier gleichzeitig um die Annahme einer Zuwendung nach § 78 (4) GemO.
Finanzielle Auswirkungen
Die Maschine wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die nach dem Leihvertrag notwendige Versicherung trägt die Johannes-Gutenberg-Schule aus Ihrem Schulbudget.
Beteiligte Stellen
Referat WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Dr. Susanne Eisenmann
Anlagen
1