Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB 0326-03
GRDrs
153/2008
Stuttgart,
04/15/2008
Neugestaltung der Bürgermedaille
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
07.05.2008
08.05.2008
Beschlußantrag:
1. Vom Ergebnis des Wettbewerbs über die Neugestaltung der Bürgermedaille wird Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den 1. Preisträger Professor N. N.
(Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht)
, Birkenfeld, mit der Ausführung der neuen Bürgermedaille zu beauftragen.
3. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Stiftung einer Bürgermedaille der Stadt Stuttgart vom 9. Februar 1970 (Stadtrecht 0/3) wird entsprechend Anlage 1 beschlossen.
Begründung:
1.
Grundsätzliches
Nach der Satzung über die Stiftung der Bürgermedaille der Stadt Stuttgart vom 9. Februar 1970 kann der Gemeinderat Persönlichkeiten, die hervorragende Leistungen vollbracht haben und in Stuttgart geboren oder mit Stuttgart in besonderer Weise verbunden sind, durch die Verleihung der Bürgermedaille ehren. Entworfen wurde die Medaille 1972 vom Stuttgarter Künstler und Bildhauer N. N.
(Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht)
. Schon seit Jahren wurden Überlegungen angestellt, die Gestaltung der Bürgermedaille zu überarbeiten, da sie nicht mehr zeitgemäß erschien. Eine graphische Überarbeitung der Medaille schied aus, da die Nachkommen des ursprünglichen Künstlers dazu ihr Einverständnis erklären müssten, was diese erwartungsgemäß ablehnen würden. Dieses Problem stellte sich schon 1987, als es darum ging, den Schriftzug „Stadt Stuttgart“ auf der Medaille durch „Landeshauptstadt Stuttgart“ zu ersetzen.
2.
Wettbewerb
Auf meinen Wunsch wurde daher im Oktober 2007 durch das Hochbauamt ein Kunstwettbewerb mit folgenden acht renommierten Künstlern durchgeführt.
Diese Künstler waren:
Namen der Künstler wurden aus Datenschutzgründen gelöscht
Jeder Künstler erhielt für seine Teilnahme am Wettbewerb ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 2.500 € netto. Der Ausführungsauftrag wird zusätzlich mit 3.500 € netto honoriert. Die Abgabe der Arbeiten war anonym.
Die Aufgabenstellung umfasste im Maßstab 1:1 das Modell der Medaille und deren Schatulle, die möglicherweise als Sockel zum Aufstellen der Medaille verwendet werden sollte. Angeregt wurde auch, die Medaille so zu entwickeln, dass sie an einem Band getragen werden kann. In Ergänzung zur Medaille konnte ein kleiner Orden entworfen werden. Das Material der Medaille war zu benennen, zeichnerische Darstellungen mit Erläuterungen, Skizzen, Perspektiven oder Fotomontagen waren erwünscht. Die Herstellungskosten für eine Medaille sollten ohne Urmodell 400 € netto nicht überschreiten.
Am 18. Januar 2008 traf das Preisgericht mit folgenden stimmberechtigten Mitgliedern der Jury unter dem Vorsitz von Professor N. N.
(Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht)
zusammen.
Stimmberechtigte Mitglieder der Jury waren:
Prof. N. N.
(Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht)
, Akademie der Bildenden Künste, Stuttgart
Direktor N. N.
(Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht)
, Akademie Schloss Solitude, Stuttgart
Bürgermeister Klaus-Peter Murawski, Stadt Stuttgart
Stadtrat Reinhold Uhl, CDU-Fraktion
Stadträtin Monika Wüst, SPD-Fraktion
Stadtrat Dr. Michael Kienzle, Bündnis 90 / Die Grünen und
Stadträtin Rose von Stein, FDP-Fraktion.
Beratende Mitglieder der Jury waren:
Stadträtin Marita Gröger, SPD-Fraktion und
Stadtrat Robert Kauderer, Freie Wähler.
Die einzelnen Arbeiten wurden von der Vorprüfung des Hochbauamts wertungsfrei vorgestellt und dabei Fragen der Jury beantwortet. Im Anschluss dazu wurden die acht Arbeiten vom Preisgericht in drei Rundgängen kritisch beurteilt. Die Jury war sich einig, dass die neue Bürgermedaille nicht modisch, sondern klassisch zeitlos sein sollte, aber dennoch in einer der heutigen Zeit entsprechenden Formensprache gestaltet sein sollte.
Die Jury entschied mit 7:0 Stimmen und einer Enthaltung, die Arbeit von Professor N. N.
(Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht)
mit dem 1. Preis auszuzeichnen und empfiehlt dem Gemeinderat, diese Arbeit als neue Bürgermedaille ausführen zu lassen.
Das Preisgericht beurteilte die Medaille wie folgt:
„Die Schrift der Medaillenvorderseite ist eine intelligente Integration von Schriften in zwei Charakteren, die allerdings in ihrer Größe zu verbessern sind. Die Nadel ist Bestandteil der Medaille und wird beim Herausnehmen durch eine Doublette auf der Medaille ersetzt. Die Rückseite zeigt die Umkehrung der Umlaufschrift der Vorderseite. Ein stimmungsvolles Stadtbild als Halbrelief füllt die Rückseite der Medaille aus. Der Zusammenklang der Gestaltungselemente zeigt ein einheitliches künstlerisches Niveau. Der Gesamteindruck der Medaille vermittelt einen zeitlos klassischen Charakter und wirkt nicht modisch aufgesetzt.“
Nach Zustimmung durch den Gemeinderat erhält Professor N. N.
(Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht)
den Ausführungsauftrag und wird die vom Preisgericht empfohlene Verbesserung der Medaille vornehmen.
Kosten des Wettbewerbs
Die Gesamtkosten des Wettbewerbs belaufen sich auf 31.862,00 € brutto
Sie setzen sich wie folgt zusammen:
1. Vorbereitung, Vorprüfung und Preisrichterhonorare 4.197,00 € brutto
2. Bearbeitungshonorare:
8 x 2.500,00 € netto
27.665,00 € brutto
Ausführungsauftrag
3.500,00 € netto
3.
Finanzierung des Wettbewerbs
Die Mittel zur Finanzierung des Wettbewerbes werden in der Zuständigkeit der Verwaltung bereitgestellt.
4. Anpassung der Satzung
Die Satzung über die Stiftung einer Bürgermedaille der Stadt Stuttgart vom 9. Februar 1970 ist wegen der Neugestaltung der Bürgermedaille entsprechend zu ändern. Dies betrifft insbesondere den Paragraphen 4, der die Beschreibung der Medaille enthält, sowie wegen der Einführung einer Anstecknadel den Paragraphen 5, der sich mit den Modalitäten der Verleihung der Bürgermedaille befasst, siehe
Anlage 1
.
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen
Die Referate AK, WFB und T haben die Vorlage mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Dr. Wolfgang Schuster
Anlagen
Änderungssatzung
Vorlage1532008.pdf