Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0901-03
GRDrs 1280/2009
Stuttgart,
11/27/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 07.12.2009



Haushaltssicherungskonzept 2010/2011
Situation im Rechnungsprüfungsamt


Beantwortung / Stellungnahme

Als Beitrag zum Haushaltssicherungskonzept 2010/2011 war für das Rechnungs­prüfungsamt unter lfd. Nr. 16 der Tagesliste zur 1. Lesung des Doppelhaushaltsplans 2010/2011 am 9. November 2009 der Abbau von 2 Stellen vorgesehen. Aufgrund der daraufhin entstandenen Diskussion wird nachfolgend die Situation im Rechnungs­prüfungsamt dargestellt:

1. Das RPA führt nur gesetzliche und ausdrücklich vom Gemeinderat übertragene Aufgaben durch.

2. Die Organisationsstrukturen des RPA wurden auf der Basis des WIBERA-Gutachtens bereits 1999/2000 und die Geschäftsprozesse mit dem Qualitätsmanagement 2008/2009 optimiert.

3. Die Sachkosten liegen bereits jetzt schon unter der allein für die Fortbildung der Prüferinnen und Prüfer erforderlichen Höhe und könnten aufgrund ihrer geringen Größe von nur 35.100 Euro ohnehin keinen signifikanten Beitrag zur Erfüllung der Konsolidierung leisten. Einsparungen wären demnach allein über Personalausgaben zu erbringen.

4. Das Rechnungsprüfungsamt verfügt derzeit über 43,2 Stellen, die sich wie folgt verteilen:
5. Seit 2002 mit damals 49,35 Stellen hat das RPA bereits 6,15 Stellen verloren. Der Verwaltungsbereich des RPA wäre mit einer noch geringeren Personalausstattung nicht mehr funktionsfähig. Eine weitere Reduzierung des Personals müsste deshalb ausschließlich der Prüfungsbereich mit derzeit 34,75 Stellen erbringen. Dies würde in der Konsequenz zu einer Reduzierung der Pflichtaufgaben, d. h. zu einer Verringerung der Prüfungsdichte führen (größere Prüfungsintervalle, kleinere Stichproben, geringere Prävention und weniger Beratung).

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass den Kosten des Rechnungsprüfungsamts finanzielle Erfolge gegenüberstehen. Im Übrigen darf bei der Haushaltssicherung nicht die präventive Wirkung einer funktionierenden Rechnungsprüfung übersehen werden, die sich nicht direkt in einem finanziellen Erfolg messen lässt, jedoch durch pauschale, nicht aufgabengerechte Kürzungen in Frage gestellt würde.



Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

keine




Dr. Wolgang Schuster