Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS 5603-01.00
GRDrs1239/2009
Stuttgart,
11/18/2009
Haushalt 2010/2011
Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 23.11.2009
Sanierung / Erweiterung der Molly-Schauffele-Sporthalle
Beantwortung / Stellungnahme
1. Bisheriger Sachstand / Beschlusslage
Der Gemeinderat hat im Rahmen der Behandlung der GRDrs 135/2008 (Grundsatzbeschluss Gottlieb-Daimler-Stadion) am 08.05.2008 von der Darstellung des Finanzbedarfs in Höhe von 4,2 Mio. EUR für eine Komplettsanierung der Molly-Schauffele-Sporthalle Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit Bund und Land über Zuschüsse zu den Sanierungskosten auf der Grundlage eines anzustrebenden Finanzierungsanteils von je 1/3 zu verhandeln und sofern die Voraussetzungen gegeben sind, im Rahmen der Beratungen des Haushalts 2010/2011 über die Durchführung der Maßnahme zu entscheiden. Das Vorhaben ist in der „Rosa Liste“ für neue Investitionen auf Seite 17 an Nr. 3 der Dringlichkeit bei Gedeckte Sportanlagen, Sporthallen aufgeführt.
2. Ergebnis der Verhandlungen mit Bund und Land
2.1 Das Bundesministerium des Innern hat im Oktober 2009 gegenüber dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg schriftlich zugesichert, die Sanierung und Erweiterung der Molly-Schauffele-Sporthalle in die Förderplanung für das Jahr 2010 ff aufzunehmen. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid über den Anteil des Bundes mit 1/3 der Gesamtkosten könnte bereits 2010 erfolgen.
2.2 Aufgrund aktueller Entwicklungen und entsprechend einer Mitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 12.11.2009 ist nunmehr auch beim Land Baden-Württemberg vorgesehen, dass der Landesanteil (1/3 der Kosten) mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2010/2011 am 10.02.2010 finanziert wird. Eine schriftliche verbindliche Zusage kann nach diesem Termin erfolgen.
3. Bestandteil der Baumaßnahme
Die in Ziffer 1 dargestellte Maßnahme beinhaltete die Sanierung der knapp 40 Jahre alten Molly-Schauffele-Halle im Bestand (insbesondere Heizung, Lüftung, Elektro, Wärmedämmung) ohne Berücksichtigung von Entwicklungspotentialen. Bei den Verhandlungen mit Bund und Land, dem Olympiastützpunkt Stuttgart sowie den Sportfachverbänden hat sich gezeigt, dass zur Stärkung des Spitzensports und des Olympiastützpunkts aus sportfachlichen Gründen neben der Sanierung auch eine Erweiterung der Halle erforderlich ist. Dafür soll ein Anbau der Halle mit zusätzlichen disziplinspezifischen Trainingsflächen und Funktionsräumen (insbesondere Kraftraum, Aufwärmbereich, Multifunktionsfläche, Trainerraum) geschaffen werden. Der Anbau wird von Bund und Land als sportfachlich notwendig angesehen.
4. Kosten / Finanzierung
Aufgrund der durch das Architekturbüro Herrmann + Bosch erstellten Machbarkeitsstudie ergibt sich folgende Grobkostenannahme (einschließlich Indexsteigerungen bis April 2013):
Netto
Brutto
Sanierung
3,82 Mio. EUR
4,55 Mio. EUR
Erweiterung
2,61 Mio. EUR
3,11 Mio. EUR
Gesamt
6,43 Mio. EUR
7,66 Mio. EUR
Bei einem zu erwartenden Vorsteuerabzug mit 100 % würde sich unter Berücksichtigung der in Aussicht gestellten Beteiligung von Bund und Land von jeweils 1/3 der Baukosten ein städtischer Finanzierungsanteil von ca. 2,1 Mio. EUR ergeben.
Die Zuschüsse von Bund und Land würden ab 2011 entsprechend dem Bau-/Planungsfortschritt ausbezahlt werden. Dies könnte aus heutiger Sicht wie folgt sein:
2011 Bund und Land jeweils 0,300 Mio. EUR
2012 Bund und Land jeweils 1,000 Mio. EUR
2013 Bund und Land jeweils 0,843 Mio. EUR
2,143 Mio. EUR (gesamt 4,286 Mio. EUR)
5. Vorgehen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
Mit den Bauarbeiten kann im Jahr 2012 begonnen werden, die Fertigstellung wäre für das Jahr 2013 vorgesehen. In den Jahren 2010/2011 könnte die erforderliche Planung erfolgen. Für das weitere Vorgehen wären im Rahmen der Haushaltsplanberatungen folgende Beschlüsse erforderlich:
5.1 Grundsatzbeschluss
Der Sanierung und Erweiterung der Molly-Schauffele-Sporthalle wird – vorbehaltlich einer Beteiligung von Bund und Land in Höhe von jeweils 1/3 der Gesamtkosten – zugestimmt.
5.2 Bereitstellung Planungsmittel 2010/2011
Im Haushaltsjahr 2010 werden Planungsmittel bis Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung/Kostenberechnung) in Höhe von 250.000 EUR bereitgestellt.
Im Haushaltsjahr 2011 werden weitere Planungsmittel bis Leistungsphase 6 HOAI mit Teilen von 7 HOAI (Ausführungsplanung/Vorbereitung Vergabe) in Höhe von 650.000 EUR bereitgestellt.
Voraussetzung für den Planungsbeginn ist, dass verbindliche Erklärungen von Bund und Land über eine Mitfinanzierung des Vorhabens in Höhe von jeweils 1/3 der Gesamtkosten des Vorhabens vorliegen.
5.3 Bereitstellung Investitionsmittel
Die Bereitstellung der Investitionsmittel erfolgt bei Vorlage der verbindlichen Erklärungen von Bund und Land über die Mitfinanzierung zum Doppelhaushalt 2012/2013.