Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
572
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VerhandlungDrucksache:
338/2005
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 14.12.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: StR Barg
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Fördergrundsätze für die Bezuschussung von
Tageseinrichtungen für Kinder in freier Trägerschaft

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 09.11.2005, nichtöffentlich, Nr. 446

Ergebnis: Vertagung

Verwaltungsausschuss vom 23.11.2005, nichtöffentlich, Nr. 520

Ergebnis: Einbringung

Jugendhilfeausschuss vom 28.11.2005, öffentlich, Nr. 84

Ergebnis: positives Votum zur Vorlage

Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 12.12.2005, öffentlich, Nr. 141

Ergebnis: Kenntnisnahme


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 07.11.2005, GRDrs 338/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2006/2007 erhalten ab dem 01.01.2006:
2. Vorbehaltlich einer Umsetzung der Förderrichtlinien nach Beschlussantrag
3. Die durch die beabsichtigte Erhöhung der Gebühren (GRDrs 754/2005) zum 01.01.2006 eingesparten Fördermittel werden wie folgt verwendet:
- Zuschlag für ein- und zweigruppige Einrichtungen
- Erhöhung der Sachkostenpauschale
- Förderung von Mittagessen in VÖ-Kindergärten

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, für Detailregelungen Ausführungsbestimmungen zu erlassen.

5. Folgende Einrichtungen, für die bisher ein Sonderförderstatus galt, werden ab - Evangelische Kirche Wangen: Regelförderung ab dem 01.01.2011
- Schwäbischer Frauenverein: Regelförderung ab dem 01.01.2009


Zur Geschäftsordnung merkt StR Wölfle (90/GRÜNE) an, in der 1. und in der 2. Lesung des Doppelhaushaltsplanentwurfs 2006/2007 habe Einvernehmen darüber geherrscht, alles was mit dem Thema "Kindertagesstätten" zusammenhängt, in die 3. Lesung zu verweisen. Daher könne dieser Tagesordnungspunkt heute nicht beraten werden.

Dazu stellt StR Barg (CDU), welcher zu diesem Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung innehat, fest:

Es erheben sich aus der Mitte des Verwaltungsausschusses keine Einwendungen, diesen Tagesordnungspunkt in die 3. Lesung des Doppelhaushaltsplanentwurfs 2006/2007 zu verweisen (Gemeinderatssitzung am 16.12.2005).