Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
868/2007
Stuttgart,
12/05/2007
Teilsanierung der Altdeponie “Ramsklinge” in Filderstadt-Bernhausen
Mittelbewilligung für das Tiefbauamt
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
19.12.2007
Beschlußantrag:
1. Im Verwaltungshaushalt 2007 wird bei der neu zubildenden AHSt 1.7250.5110.000 „Rekultivierungsmaßnahmen“ eine außerplanmäßige Ausgabe von 490.000 € zugelassen.
2. Der Mehraufwand von 490.000 € wird im Vermögenshaushalt 2007 bei der EHSt 2.9100.3111.000 VKZ 0001 – Entnahme aus Erddeponierücklage – in gleicher Höhe gedeckt.
Begründung:
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat in den Jahren 1961 bis 1971 die Altdeponie „Ramsklinge“ als Auffüllplatz für Erdaushub und Bauschutt betrieben. Seit Mitte der sechziger Jahre bis 1975 haben die ehemals selbständigen Gemeinden Stetten (Rechtsnachfolgerin Stadt Leinfelden-Echterdingen) und Bernhausen (Rechtsnachfolgerin Stadt Filderstadt) auch Hausmüll eingebracht.
Die Altdeponie „Ramsklinge“ liegt auf der Gemarkung Filderstadt – Bernhausen in den Gewannen Langenwald und Ramsklinge. Die Fläche der Altablagerung beträgt 24,3 ha, die mittlere Auffüllmächtigkeit 15 m und das Auffüllvolumen liegt bei rund 3,5 Mio. m³.
Seit 1993 wird die Altdeponie im Auftrag der Stadt Filderstadt im Rahmen der systematischen Altlastenerhebung Baden-Württemberg untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass einsickerndes Niederschlagswasser und Quellzutritte aus den seitlich angrenzenden Hängen die Altablagerung durchnässen. Hierbei werden erhöhte Schadstoffe aus dem Deponiekörper herausgelöst. Durch das einsickernde Wasser ist auch zusätzlich die Standsicherheit erheblich gefährdet. Die Altlasten–Bewertungskommission des Landes hat am 17.06.2004 entschieden, dass im ersten Schritt eine Teilsanierung notwendig ist. Ziel der Teilsanierung ist es, ein nahezu vollständiges Fassen und Ableiten des Oberflächenwassers zu erreichen.
Die Stadt Stuttgart ist als ehem. Betreiberin der Altdeponie „Ramsklinge“ aus rechtlicher Sicht Handlungsstörerin. Als solche ist sie aus dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr zur Sanierung verpflichtet.
Die Kosten der Teilsanierung betragen 490.000 €. Die Teilsanierung wird nach den Förderungsrichtlinien kommunaler Altlasten des Landes Baden-Württemberg mit 187.000 € gefördert.
Nach Beendigung der Teilsanierung können auf Grund der Ergebnisse die weiteren Sanierungschritte geplant und die Kosten hierfür angegeben werden. Deren Finanzierung ist jedoch durch eine entsprechende Entnahme aus der Erddeponierücklage gesichert.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Teilsanierung Altdeponie „Ramsklinge“ betragen 490.000 €.
Das Land Baden Württemberg beteiligt sich nach den Förderrichtlinien Altlasten mit 187.000 € an den Sanierungskosten.
Die verbleibenden Kosten von 303.000 € werden entsprechend dem Auffüllvolumen der ehemaligen Betreiber wie folgt aufgeteilt:
Auffüllvolumen und Anteil
Kostenanteil
(gerundet)
Stadt Stuttgart
ca. 3,4 Mio. m³ = 97%
294.000 €
Städte Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen
ca. 0,1 Mio. m³ = 3%
9.000 €
Da die Verrechnung erst nach Beendigung der Sanierungsarbeiten erfolgt, ist in 2007 eine Entnahme aus der Erddeponierücklage in Höhe der Gesamtkosten von 490.000 € erforderlich. Nach Eingang des Landszuschusses und der Anteile der Städte Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen werden diese Mittel wieder der Erddeponierücklage zugeführt.
Beteiligte Stellen
Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
Kostenanschlag
Vorlage8682007.pdf