Auf Bundesebene soll das Bürgertelefon mit der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 115 - vergleichbar mit den schon vorhandenen Notrufnummern 110 und 112 - eingerichtet werden. Die Idee dabei ist bestechend einfach: Die Bürgerschaft erhält über eine einzige, leicht merkbare Rufnummer direkten Zugang zu allen öffentlichen Diensten – unabhängig von den Verwaltungsebenen und -zuständigkeiten. Ob Termine beim Standesamt, Fragen zu Formularen, der Abfallentsorgung oder zum Rentenbescheid - unter einer einheitlichen Rufnummer wird Auskunft erteilt, unabhängig davon welche der Verwaltungsebenen betroffen ist. Innerhalb der Stadtverwaltung gibt es keine einheitliche, sondern eine Vielzahl sog. „Bürgerservicenummern“. Angelehnt an die Idee der D 115-Nummer soll für die Stadt Stuttgart zunächst für die äußeren Stadtbezirke je eine einheitliche Bürgerservicenummer eingerichtet werden.
Vorteile einer einheitlichen Bürgerservice-Nummer:
· Bessere Erreichbarkeit: Erfahrungen anderer Städte und Behörden zeigen, dass durch die Einrichtung spezieller Telefon-Servicecenter die Erreichbarkeit einer Behörde für Bürgeranliegen von ca. 50% auf bis zu 90% verbessern kann. · Schnelle Bearbeitung: Die Erfahrungen aus vergleichbaren bisherigen Einrichtungen zeigen, dass bis zu 80% der Anfragen bereits der erste Ansprechpartner am Telefon abschließend beantworten kann. Wie hoch der Wert im Einzelnen ist, hängt von der Ausstattung der Telefonservicecenter und der Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab. · Weiter zeigen die Erfahrungen aus anderen Städten, dass die Akzeptanz des neuen Telefonzugangs sukzessive zunimmt, Bürgeranfragen von anderen Zugangskanälen – speziell vom Behördenbesuch – zunehmend auf das Medium Telefon umgelenkt werden. · Unterstützung für weitere eGovernment-Projekte, insbesondere als substanzieller Beitrag für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie mit ihrer Forderung nach einem Einheitlichen Ansprechpartner für bestimmte Verwaltungsdienstleistungen.