Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 271/2003
Stuttgart,
07/16/2003



1. Bericht über den Betrieb der Lichtsignalanlagen
2. Bereitstellung zusätzlicher Mittel für weitere Investitionen im
Vermögenshaushalt bei der Ausgabehaushaltsstelle "Allgemeine
Verkehrseinrichtungen"




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
22.07.2003
23.07.2003



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht über den Betrieb der Lichtsignalanlagen wird zustimmend Kenntnis genommen.

2. Mittelbewilligungen für das Tiefbauamt:

2.1 Im Vermögenshaushalt 2003 wird bei der AHSt. 2.6300.9510.000 VKZ 0970 - Allgemeine Verkehrseinrichtungen, Neubau, Erneuerung und Verbesserung - eine überplanmäßige Ausgabe von 400.000 € zugelassen.

2.2 Zur Deckung des Mehraufwands in Höhe von 400.000 € werden im Vermögenshaushalt 2003 bei der AHSt. 2.6600.9530.000 VKZ 0434 Verbesserung Fußgängerunterführung Staatstheater - Brücken, Unterführungen - Mittel in gleicher Höhe gesperrt.

3.1 Die Tiefbauverwaltung wird ermächtigt, im Haushaltsjahr 2003 zu Lasten des Haushaltsjahres 2004 bei o. g. AHSt. überplanmäßige Verpflichtungen von insgesamt 300.000 € einzugehen.

3.2 Zum Ausgleich können im Vermögenshaushalt 2003 von der bei der AHSt. 2.6600.9500.000 VKZ 0438 Heilbronner Straße, 1. BA, Friedrichswahl - Borsigstraße veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen Mittel in gleicher Höhe gesperrt werden.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Über Betrieb, Wartung, Instandhaltung und Erneuerung von Lichtsignalanlagen wurde zuletzt am 4. April 2000 im Ausschuss für Umwelt und Technik berichtet (Niederschrift Nr. 291). Dieser Bericht soll hiermit fortgeschrieben werden.

Zum 01.01.2003 betrug die Gesamtzahl der Lichtsignalanlagen 780. Zu diesem Zeitpunkt waren 6 Verkehrsrechnergebiete fertiggestellt, 2 befanden sich noch im Aufbau.

Die mit der Zunahme der Zahl der Lichtsignalanlagen und der Verkehrsrechner sowie höheren technischen Vorgaben verbundenen Mehraufwendungen konnten bislang durch einen wirtschaftlichen Betrieb und gezielte Instandhaltung des Anlagenbestands weitgehend aufgefangen werden. Dennoch ist davon auszugehen, dass weiter steigender Standard und Komfort durch zusätzliche anspruchsvolle, verkehrsabhängige Gesamtverkehrssteuerungen an Knotenpunkten, bei Bevorrechtigungsschaltungen für den öffentlichen Nahverkehr sowie beim Einsatz von zusätzlichen Verkehrsrechnern künftig zu einem Mehrbedarf für Betrieb, Unterhaltung und Erneuerung führen werden.

Trotz eines verstärkten Einsatzes von Ingenieurbüros steigt der Aufwand bei der Betreuung der immer umfangreicheren Einrichtungen der Verkehrssteuerung einschließlich der neu aufzubauenden Integrierten Verkehrsleitzentrale IVLZ weiter.

Aufgrund der Altersstruktur (Anlage 3) und einer zu erwartenden Betriebsdauer der Lichtsignalanlagen von ca. 25 Jahren ist mit einem Erneuerungsaufwand von ca. 30 Anlagen pro Jahr in den nächsten 10 Jahren zu rechnen. Bei einer geringeren Erneuerungsrate ist davon auszugehen, dass das durchschnittliche Alter weiter ansteigt und die Verfügbarkeit abnimmt. Bisher sind aus den Mitteln der Pauschale des Vermögenshaushalts ca. 6 - 7 Anlagen pro Jahr erneuert worden. In den vergangenen Jahren konnten darüber hinaus eine große Zahl von Lichtsignalanlagen im Rahmen von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen (Einzelprojekten) erneuert werden.

Finanzielle Auswirkungen
Ab 2003 ist eine spürbare Anhebung der Pauschalmittel im Vermögenshaushalt für “Allgemeine Verkehrseinrichtungen” erforderlich, da jährlich eine steigende Zahl von Signalanlagen zu erneuern ist. Auch wird es künftig weniger Möglichkeiten geben, Lichtsignalanlagenerneuerungen über große Verkehrsvorhaben zu finanzieren. Die Erneuerung von ca. 30 Anlagen pro Jahr im Rahmen der derzeit zur Verfügung stehenden Mittel ist nicht möglich.

Für das Jahr 2003 ist der Neubau von 9 Lichtsignalanlagen, die Erneuerung von 20 der störanfälligsten und ältesten Anlagen sowie die Erneuerung von 6 Anlagen vorgesehen, die infolge von Umbauten erweitert werden müssten, aufgrund des technischen Ausbaustandards aber nicht mehr ausbaufähig sind. Hierzu muss die Pauschale für Verkehrseinrichtungen um 400.000 € für das Jahr 2003 erhöht werden.

Der Gemeinderat hat am 5. Dezember 2002 das Haushaltssicherungskonzept 2002 beschlossen. Eine der Einsparmaßnahmen ist die Reduzierung der Bauunterhaltungsmittel beim Tiefbauamt um 8,5 %. Um die dringend erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen im Stuttgarter Straßennetz trotz dieser deutlichen Mittelkürzung sicherzustellen, wurde dem Gemeinderat vorgeschlagen, einige größere Unterhaltungs- und Sanierungsprojekte aus dem Verwaltungshaushalt herauszulösen und stattdessen als Investitionsprojekte im Vermögenshaushalt zu finanzieren.

Diese Vorgehensweise wurde dem Verwaltungsausschuss am 27.11.2002 in einem gemeinsamen Schreiben der Referate A und F vom 25.11.2002 zum Beschluss vorgelegt.

Zu diesen Maßnahmen gehören die Erneuerung von Verkehrseinrichtungen (z. B. Lichtsignalanlagen, Wechselverkehrszeichen).

Zur Finanzierung der Maßnahmen ist die Zulassung einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich.

Zum Ausgleich können beim Vorhaben "Verbesserung Fußgängerunterführung Staatstheater" Mittel echt eingespart werden.

Die Aufstockung der Pauschale "Verkehrseinrichtungen" für das Jahr 2004 in Höhe von 500.000 € und 2005 in Höhe von 600.000 € ist im Entwurf des Doppelhaushalts 2004/2005 berücksichtigt.

Das Finanz- und Beteiligungsreferat hat der Vorlage zugestimmt.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion zu "Verkehrssteuerung, Verkehrsmanagement und Lichtzeichenanlagenabbauprogramm" vom 03.04.2003, GRDrs 96/2003: Diese wird in einer separaten Vorlage beantwortet, siehe Zwischennachricht vom 05.05.2003.




Prof. Beiche
Technischer Referent


Anlagen

1. Ausführlicher Bericht (Anlage 1)
2. Lichtsignalanlagen - Bestand (Anlage 2)
3. Altersstruktur der Lichtsignalanlagen (Anlage 3)
4. Rechnerbereiche - Bestand (Anlage 4)
5. Entwicklung der Störungen (Anlage 5)
6.1 Unterhaltungskosten - LSA und VZ (Anlage 6/1)
6.2 Betriebskosten - LSA und VZ (Anlage 6/2)
7. Neubau Lichtsignalanlagen - Programm 2003 (Anlage 7)
8. Erneuerung Lichtsignalanlagen - Programm 2003 (Anlage 8)
9. Erweiterung Lichtsignalanlagen - Programm 2003 (Anlage 9)
Anlage 1 zur GRDrs
Ausführlicher Bericht

Am 4. April 2000 wurde im Ausschuss für Umwelt und Technik über Betrieb, Wartung, Instandhaltung und Erneuerung von Lichtsignalanlagen berichtet (Niederschrifts-Nr. 291). Seither haben sich folgende Änderungen ergeben:

1. Lichtsignalanlagen - Stand

Gestiegene Sicherheitsanforderungen, der weiter zunehmende Kraftfahrzeugbestand in Stuttgart und größere Verkehrsmengen auf den Hauptverkehrsstraßen haben zu einem weiteren Anstieg der Zahl der Lichtsignalanlagen geführt. Zum 01.01.2003 betrug die Gesamtzahl 780, davon werden 412 signalgeregelte Kreuzungen, 324 Fußgängeranlagen sowie 44 Sonderanlagen für den öffentlichen Personennahverkehr. An mittlerweile 190 Signalanlagen werden die Schienenverkehrsmittel (Stadt-, Straßen- und Zahnradbahn), an 110 Lichtsignalanlagen die Omnibusse der SSB bevorrechtigt. Die Entwicklung des Anlagenbestands beschreibt die Anlage 2.

Lichtsignalanlagen haben eine zu erwartende Betriebsdauer von ca. 25 Jahren. Der nach Baujahren unterteilte Anlagenbestand ist in Anlage 3 dargestellt. Seit 1992 wird in der Statistik unterschieden nach Anlagen, die als Neubau hinzugekommen sind, nach Anlagen, die erneuert wurden (Pauschale "Allgemeine Verkehrseinrichtungen") und solche, die im Zuge von Großprojekten erneuert wurden.

Das Durchschnittsalter aller Lichtsignalanlagen ist weiter von 10,6 Jahren im Jahr 1996 über 11,1 Jahre in 1999 auf mittlerweile 11,7 Jahre zum Stichtag 01.01.2003 gestiegen. Die Änderung der Altersstruktur ist ebenfalls in Anlage 3 dargestellt.

Seit über 10 Jahren kommen bei der Lichtsignalsteuerung verstärkt verkehrsabhängige Programme zum Einsatz. So werden nach den Stadt- und Straßenbahnlinien jetzt die Buslinien schrittweise bevorrechtigt. Außerdem werden die verkehrsabhängigen Steuerungselemente für den Kraftfahrzeugverkehr, z. B. Anforderungsschaltungen, Grünzeitbemessung, zunehmend erweitert.


2. Verkehrsrechner - Stand

Zum 01.01.2003 waren 6 Verkehrsrechnergebiete fertiggestellt, 2 weitere befinden sich zur Zeit im Aufbau.

Nach den bereits vor längerer Zeit abgeschlossenen Rechnergebieten Innenstadt, Bad Cannstatt, Zuffenhausen, Feuerbach und Heslach konnte in der Zwischenzeit der Ausbau des Verkehrsrechnergebiets Degerloch / Möhringen abgeschlossen werden (Anlage 4). Dabei wurden auch die Lichtsignalanlagen im Stadtteil Sillenbuch angeschlossen.

In den Rechnergebieten Vaihingen und Untertürkheim (für die Neckarvororte Wangen, Hedelfingen, Unter- und Obertürkheim) sind bereits größere Teile der Anlagen angeschlossen, die restlichen werden in diesem Jahr folgen.

Mit dem Aufbau der Integrierten Verkehrsleitzentrale IVLZ ist eine Aufrüstung der Verkehrsrechner Bad Cannstatt (Baujahr 1980) und Zuffenhausen (Baujahr 1984) technisch erforderlich. Diese Verkehrsrechnererweiterung soll über herstellerunabhängige Schnittstellen verfügen und nach den neuesten Erkenntnissen der Signalbauentwicklung und den Forderungen der Städteinitiative zu Standardisierung von Komponenten und offenen Schnittstellen ausgeschrieben werden. Hierzu wurde das Ingenieurbüro Albrecht (Geschäftsführer der Städteinitiative OCA - Open Traffic Systems City Association) mit der Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen beauftragt.


3. Lichtsignalanlagen - Betrieb

Die Instandhaltung, Störungs- und Unfallbehebung an den Straßenverkehrssignalanlagen sowie die Überwachung der Anlagen und Dokumentation der Instandhaltungsarbeiten ist weiterhin dem Betriebsdienst der Neckarwerke Stuttgart (NWS) übertragen.

Die betriebstechnische Überwachung der Lichtsignalanlagen erfolgt über die Verkehrsrechner. Die meisten der bisher nicht an einen Verkehrsrechner angeschlossenen bzw. nicht zum Anschluss vorgesehenen Signalanlagen konnten zum überwiegenden Teil über einen Telefon-Hauptanschluss in die automatische Überwachung mit einbezogen werden. In absehbarer Zeit werden alle Lichtsignalanlagen an einen Verkehrsrechner angeschlossen oder mit einem Telefonanschluss ausgestattet sein.

Die Störungshäufigkeit der Lichtsignalanlagen ist, geordnet nach Baujahren, in Anlage 5 dargestellt. Gegenüber den vorangegangenen Jahren ist die Anzahl der Störungen wieder steigend. Ohne die Gesamtzahl der Störungen überzubewerten, kann es in Verbindung mit dem zunehmenden Durchschnittsalter als ein Signal betrachtet werden, dass der Anlagenbestand durch ein gezieltes Erneuerungsprogramm verjüngt werden sollte.


4. Unterhaltungs- und Betriebskosten (LSA und VZ)

Es werden alle Möglichkeiten genutzt, die Betriebszeiten der Lichtsignalanlagen zu verkürzen. So werden von den 780 Lichtsignalanlagen 285 (37%) nachts und teilweise auch am Wochenende abgeschaltet, weitere 124 Fußgänger-Lichtsignalanlagen (16%) werden nachts mit einer sogenannten “Schlafendschaltung” betrieben, bei der die Fahrzeugsignale dunkel, die Fußgängersignale rot zeigen. Diese Schaltung wird bei allen neuen oder zu erneuernden Anlagen als Regelfall angewendet.

Die Entwicklung der Unterhaltungs- und Betriebskosten ist in den Anlagen 6/1 und 6/2 dargestellt. In den vergangenen Jahren konnten Optimierungseffekte durch den gezielten Ersatz störanfälliger Anlagen, den verstärkten Einsatz der LED-Technik sowie durch die Straffung organisatorischer Abläufe erzielt werden. Die Zunahme des Anlagenbestandes, der erweiterte Einsatz von Verkehrsrechnern, die immer aufwändigeren Steuerungsabläufe und die hierfür notwendigen Erfassungseinrichtungen sowie die Nachrüstung von speziellen Anforderungseinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte führen zu einem steigenden Unterhaltungs- und Betriebsaufwand, den die Verwaltung durch betriebliche Optimierungen soweit wie möglich aufzufangen versucht. Bei einer Kürzung der Unterhaltungs- und Betriebsmittel um 8,5 % werden diese Möglichkeiten aber deutlich überschritten. Das Tiefbauamt ist bemüht, trotz der reduzierten verfügbaren Mittel Einschränkungen bei der Verkehrssteuerung und der Verkehrssicherheit auszuschließen.


5. Lichtsignalanlagen - Planung

Die Erstellung der signaltechnischen Unterlagen für neue Lichtsignalanlagen, die Anpassung der Signalprogramme bei Erneuerungen und neuen Verkehrsführungen sowie die Pflege der installierten Programme wird in der Regel an Ingenieurbüros vergeben.

Das Personal der technischen Verwaltung wird hierdurch zwar von einem Teil seiner ursprünglichen Aufgaben entlastet. Dem steht aber eine Zunahme des Bestands an Lichtsignalanlagen und Verkehrsrechnern, deutlich höhere Anforderungen an die Verfeinerung der Signalprogramme, eine Zunahme der Baustellen mit kurzfristig veränderten Verkehrsführungen sowie ein vermehrter Abstimmungsbedarf mit den Ingenieurbüros gegenüber.

Zusätzliche Aufgaben sind im Jahr 2002 durch die Planungen zum Aufbau der Integrierten Verkehrsleitzentrale IVLZ entstanden. Eine neu geschaffene Stelle ist ausschließlich für diesen Aufgabenbereich vorgesehen.


6. Neubau- und Erneuerungsprogramm (LSA)

Die Altersstruktur der Lichtsignalanlagen in Anlage 3 zeigt, dass bei einer zu erwartenden Betriebsdauer der Lichtsignalanlagen von ca. 25 Jahren in den nächsten 10 Jahren mit einem Erneuerungsaufwand von ca. 30 Anlagen pro Jahr zu rechnen ist. Bisher sind aus den Mitteln des Vermögenshaushalts “Allgemeine Verkehrseinrichtungen” im Mittel 6 - 7 Anlagen erneuert worden. Im Doppelhaushalt 2002/2003 stehen auf diesem Haushaltstitel ca. 1,6 Mio. € pro Jahr zur Verfügung. Darin sind auch die Kosten für den Bau neuer Signalanlagen, Umbauten und die Anpassung der Steuerprogramme sowie die Beschilderung und Markierung von Straßen enthalten.

Bei allen diesen Kostengruppen, die über die Pauschale “Allgemeine Verkehrseinrichtungen” finanziert werden, sind in den letzten Jahren die Haushaltsansätze zu gering gewesen. Die jährliche Finanzierung der berechtigten Wünsche aus der Bürgerschaft nach Anpassung der Steuerprogramme (z.B. Verkürzung von Wartezeiten für Fußgänger, Verbesserung von Koordinierungen, Radwegergänzungen) ging zu Lasten der Erneuerung des Anlagenbestands und teilweise zu Lasten des Baus von neuen Anlagen. Auch die notwendigen Mittel für die Straßenverkehrsbeschilderung waren steigend. Die Überalterung der vorhandenen Beschilderung, die Abnahme der Reflexionsfähigkeit und Erkennbarkeit verursachten durch den verstärkten Erneuerungsbedarf zur Verbesserung der Verkehrsqualität und -sicherheit zusätzliche Kosten. Auch diese Mittel fehlen für die Erneuerung der Lichtsignalanlagen.

In den vergangenen Jahren wurden nur wenige Anlagen über den Haushaltsansatz “Allgemeine Verkehrseinrichtungen”, zahlreiche Anlagen jedoch über die im Haushaltsplan finanzierten Straßen-, Tunnel-, Knotenpunkt-, Rechner- und Bevorrechtigungsprojekte erneuert, davon zuletzt

in 2001
in 2002
Über Allgemeine Verkehrseinrichtungen
9
7
Über Verkehrsrechner
30
13
ber Ausbau U 2, Bevorrechtigung Linie 43
8
19

In Zukunft ist aber bei der Finanzierung von Lichtsignalanlagenerneuerungen über große Verkehrsvorhaben mit deutlich weniger Mitteln zu rechnen. Mittelfristig muss deshalb der Haushaltsansatz “Allgemeine Verkehrseinrichtungen” deutlich erhöht werden, um die Erneuerung von etwa 20 Signalanlagen pro Jahr (Anlage 8) und damit die Anpassung der Verkehrssteuerung auf die Bedürfnisse des weiter wachsenden Fahrzeugverkehrs zu ermöglichen.

Für das Jahr 2003 ist der Neubau von 9 Lichtsignalanlagen (siehe Anlage 7) sowie die Erneuerung von 20 der störanfälligsten und ältesten Anlagen bis Jahrgang 1979 vorgesehen (siehe Anlage 8). Außerdem müssen 6 Anlagen erneuert werden, die infolge von Umbauten (z.B. neue Radwege, Fußgängerfurten und Blindensignale oder im Rahmen der Busbevorrechtigung) erweitert werden müssten, aufgrund des technischen Ausbaustandards aber nicht mehr ausbaufähig sind (siehe Anlage 9). Durch die letztgenannten Erneuerungen verjüngt sich zwar der Anlagenbestand, es fehlen aber die Mittel für darüber hinausgehende Maßnahmen.

Daher wurde im o. g. Beschlussantrag die Erhöhung der Mittel um 400.000 € für das Jahr 2003 beantragt, um mit den zusätzlichen Mitteln die in Anlage 8 aufgeführten Lichtsignalanlagen gezielt zu erneuern.


7. Finanzielle Auswirkungen

Ab 2003 ist eine spürbare Anhebung der Pauschalmittel im Vermögenshaushalt für “Allgemeine Verkehrseinrichtungen” erforderlich, da es künftig weniger Möglichkeiten geben wird, Lichtsignalanlagenerneuerungen über große Verkehrsvorhaben zu finanzieren. Die Erneuerung von ca. 30 Anlagen pro Jahr im Rahmen der derzeit zur Verfügung stehenden Mittel ist nicht möglich.

Für das Jahr 2003 ist der Neubau von 9 Lichtsignalanlagen, die Erneuerung von 20 der störanfälligsten und ältesten Anlagen sowie die Erneuerung von 6 Anlagen vorgesehen, die infolge von Umbauten erweitert werden müssten, aufgrund des technischen Ausbaustandards aber nicht mehr ausbaufähig sind. Hierzu muss die Pauschale für Verkehrseinrichtungen um 400.000 € für das Jahr 2003 erhöht werden.

Der Gemeinderat hat am 5. Dezember 2002 das Haushaltssicherungskonzept 2002 beschlossen. Eine der Einsparmaßnahmen ist die Reduzierung der Bauunterhaltungsmittel beim Tiefbauamt um 8,5 %. Um die dringend erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen im Stuttgarter Straßennetz trotz dieser deutlichen Mittelkürzung sicherzustellen, wurde dem Gemeinderat vorgeschlagen, einige größere Unterhaltungs- und Sanierungsprojekte aus dem Verwaltungshaushalt herauszulösen und stattdessen als Investitionsprojekte im Vermögenshaushalt zu finanzieren.

Diese Vorgehensweise wurde dem Verwaltungsausschuss am 27.11.2002 in einem gemeinsamen Schreiben der Referate A und F vom 25.11.2002 zum Beschluss vorgelegt.

Zu diesen Maßnahmen gehören die Erneuerung von Verkehrseinrichtungen (z. B. Lichtsignalanlagen, Wechselverkehrszeichen).

Zur Finanzierung der Maßnahmen ist die Zulassung einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich.

Zum Ausgleich können beim Vorhaben "Verbesserung Fußgängerunterführung Staatstheater" Mittel echt eingespart werden.

Die Aufstockung der Pauschale "Verkehrseinrichtungen" für das Jahr 2004 in Höhe von 500.000 € und 2005 in Höhe von 600.000 € ist im Entwurf des Doppelhaushalts 2004/2005 berücksichtigt.

Das Finanz- und Beteiligungsreferat hat der Vorlage zugestimmt.