Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/02/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4232 - 07
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Küstler Ulrike (DIE LINKE.) , DIE LINKE. im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
04/24/2009
Betreff
Wohnungslosenhilfe ist Pflicht der Stadt
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Die Funktion eines Aufnahmehauses
Das Aufnahmehaus ist ein ambulantes, qualifiziertes, kurzfristig belegbares Wohnangebot für die Dauer der Klärung der Bedarfslage wohnungsloser Menschen. Die Fallführung und die persönliche Betreuung während des Aufenthalts im Aufnahmehaus liegen bei der zuständigen Fachberatungsstelle; eine Zusammenarbeit mit dem Aufnahmehaus findet auf informatorischer Ebene statt. Die Unterbringung dauert längstens bis zur Vermittlung einer, der Bedarfslage entsprechenden, Unterkunft.
Damit hat das Aufnahmehaus vorrangig die Aufgabe, kurzfristig eine vorübergehende Unterkunft bereitzustellen, bis im Rahmen der Fallführung durch regionalen und zielgruppenspezifischen Fachberatungsstellen der Träger der freien Wohlfahrtspflege eine längerfristige Eingliederungsperspektive erarbeitet wurde.
Steuerung in der Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe
In Stuttgart werden obdachlose Menschen schon seit dem Bestehen der organisierten Wohnungslosenhilfe im Jahr 1977 von freien Trägern betreut. Die Kommune bzw. der Kostenträger hat die Fallverantwortung. Um diese Aufgabe angemessen umsetzen zu können, wurde im Jahr 2001 im Sozialamt eine entsprechende Stelle (Hilfeplanung und Erfolgskontrolle in der Wohnungsnotfallhilfe) eingerichtet, die eine vorläufig zuweisende und kontrollierende Funktion in diesem System übernimmt. Als Instrument wird das sog. Hilfeplanverfahren eingesetzt, bei dem fallbezogene Ziele formuliert und vom Kostenträger auf Erreichung überprüft werden.
Verhältnis freie Träger / Kommune
Die intensive Zusammenarbeit zwischen Kommune und freien Trägern in der Wohnungsnotfallhilfe hat das Versorgungssystem in Stuttgart seit den siebziger Jahren geprägt. Zuletzt wurde das Versorgungssystem im Jahr 2001 in dezentrale und zielgruppenspezifische Einheiten differenziert, um den strukturbedingten Entwicklungen bei Wohnungsnotfällen gerecht werden zu können. In Deutschland gilt das Stuttgarter System als vorbildlich. Ohne eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen freien Trägern und Stadt wären diese Entwicklungen nicht möglich gewesen.
Zu 1.
Die Aufnahme, Beratung, Unterbringung und Betreuung wohnsitzloser Menschen wird in Stuttgart durch die Zentrale Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfe im Sozialamt gewährleistet. Die heterogene Klientel erfordert einen zentralen Zugang und ein zentral gesteuertes Verfahren, das vom Sozialamt durchgeführt wird. Ein Aufnahmehaus hat in diesem Zusammenhang nur die vorübergehende Aufgabe der Unterbringung und beinhaltet keine weitere zuweisende Funktion. Durch das Hilfeplanverfahren könnte eine „Selbstbedienung“ der freien Träger aus einem Aufnahmehaus kontrolliert werden.
Neben der Zentralen Fachstelle verfügt das Sozialamt über eine weitere Schlüsselfunktion im Rahmen der Fachstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit, die die Aufgabe hat, Menschen, denen eine Räumungsklage droht, die Wohnung zu erhalten.
Zu 2.
Das Konzept der Dezentralisierung von Aufnahmehausplätzen kann flexibler und schneller auf eine zunehmende Nachfrage durch Menschen in Wohnungsnot reagieren. Vorgesehen ist bei der dezentralen Struktur eine intensive und enge Zusammenarbeit von Aufnahmehaus und Fachberatungsstelle, die eine qualitative und quantitative Erfassung von Bedarfslagen wesentlich früher ermöglicht.
Durch die fachliche Einbindung der Fachberatungsstellenträger in die Sozialplanung ist eine rechtzeitige Erfassung gesteigerter Nachfragen gewährleistet.
Zu 3.
In der Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe sind derzeit beinahe 20 unterschiedliche freie Träger engagiert. Eine weltanschaulich geprägte Umsetzung der Hilfeangebote für wohnungslose Menschen ist uns nicht bekannt.
Zu 4.
Da das Aufnahmehaus in der Nordbahnhofstraße in der Vergangenheit immer durch die Zentrale Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfe des Sozialamts oder der Fachberatungsstellen der Träger der freien Wohlfahrtspflege belegt wurde, ist eine Niederschwelligkeit aus einem direkten Zugang durch die Klienten selbst nicht gegeben.
Auch unterscheidet sich das Verhalten hinsichtlich der Verhängung von Hausverboten im Aufnahmehaus Nordbahnhofstraße nicht von dem Vorgehen bei freien Trägern. Tatsächlich war es weit häufiger der Fall, dass ängstliche und schwierige Klienten nicht in das Aufnahmehaus Nordbahnhofstraße vermittelt werden konnten, weil sie durch die Größe der Einrichtung abgeschreckt wurden und deshalb öffentliche Plätze einer Unterbringung in diesem Aufnahmehaus vorzogen.
Zu 5.
In der neu erarbeiteten Leistungsbeschreibung zum Aufnahmehaus, an der sich die interessierten Träger zu orientieren haben, ist explizit die Versorgung von Menschen mit Haustieren genannt.
Zu 6.
Die gute Versorgung psychiatrisch beeinträchtigter Personen im Aufnahmehaus Nordbahnhofstraße war Anlass dafür, auch in der oben erwähnten Leistungsbeschreibung den adäquaten Umgang mit dieser Personengruppe festzuschreiben.
Fazit
Das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart geht davon aus, dass sich die Begleitung der wohnungslosen Menschen im Rahmen dezentraler Aufnahmehäuser intensivieren und fachlich steigern wird. Durch die Angliederung der Aufnahmehausplätze an bestehende Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe ist die Präsenz von sozialpädagogischem Personal gewährleistet, das bereits über eine gute Erfahrung im Umgang mit dem Personenkreis verfügt.