Stellungnahme zum Antrag
282/2007

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/21/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 3761 - 05



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Sauer Jürgen (CDU), Prof. Dr. Loos Dorit (CDU), Metke Christina (CDU), Stradinger Fred-Jürgen (CDU)
Datum
    06/26/2007
Betreff
    Stolperfallen ade im Städtischen Lapidarium
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt hat für die Wunschliste zur Haushaltsplanung 2008/2009 insgesamt 100.000 € für die Sanierung der maroden Wege und Plattenbeläge im oberen landschaftlichen Gartenteil des Lapidariums beantragt. Damit kann der dritte Abschnitt der Sanierungsarbeiten abgeschlossen werden. Von 2002 bis 2005 wurde der untere formale Gartenabschnitt für insgesamt 190.000 € saniert. Die Entscheidung über die Bereitstellung der Mittel wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen durch den Gemeinderat getroffen, da die Sanierungsabschnitte jeweils als Einzelmaßnahmen in der Wunschliste beantragt werden. Für die Haushaltsjahre 2006/07 wurden keine Mittel beantragt, weil absehbar keine Kapazitäten für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verfügung standen.

Zu 2. Zwischen dem Kulturamt und dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt gibt es eine Vereinbarung vom 12. März 2003, in der die Zuständigkeiten klar und unmissverständlich geregelt sind. Danach ist das Kulturamt für die Gebäude, baulichen Anlagen und Kunstgegenstände zuständig und übt das Hausrecht aus.

Im Rahmen der Einführung des Zentralen Immobilienmanagements ist die Liegenschaft des Lapidariums in die Zuständigkeit des Amtes für Liegenschaften und Wohnen übergegangen. Das Kulturamt ist künftig nur noch für die Exponate, ihre Aufstellung, Erhalt und ggf. Restaurierung zuständig. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt unterhält die Gartenanlage und deren Wegenetz sowie das mobile Grün, wofür dem Amt seit 2004 die Haushaltsmittel konkret zugewiesen sind. Details der Zuständigkeitsbereiche sind in einem Plan als Vereinbarungsbestandteil farbig markiert. Jedes Amt beantragt und verwaltet die Unterhaltungs- und Investitionsmittel für den ihm zugeordneten Verantwortungsbereich. Größere bauliche Maßnahmen und Veranstaltungen in der Einrichtung werden abgesprochen.

Die Form der geteilten Verantwortung wird auch in anderen Bereichen praktiziert, z.B. Höhenpark Killesberg und Kursaalanlagen (67 + 23), Straßenraum mit Grün an Straßen (66, 67, EB AWS).

Zu 3. Die Form der aufgabenbezogenen, geteilten Zuständigkeit mit klaren Regelungen hat sich grundsätzlich gut bewährt, was Missverständnisse in Einzelfällen nicht ausschließt. Bezüglich erweiterter Öffnungszeiten ist es dem Kulturamt trotz erheblicher Bemühungen nicht gelungen, zusätzliches ehrenamtliches Personal zur Betreuung zu gewinnen.









Dr. Wolfgang Schuster