Beantwortung zur Anfrage Nr.
379/2000
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
07/07/2000
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 1224-00
Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
04/18/2000
Betreff
Große sozial- und ausländerrechtliche Anfrage und Initiative
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
zu 1: Die Erlasse des Innenministeriums Baden-Württemberg und des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Rückführung der Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien werden beachtet und umgesetzt. Allerdings kann nicht mit der Rückkehr aller Flüchtlinge noch in diesem Jahr gerechnet werden, da sich die Rückführung von Flüchtlingen erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum hinzieht.
Da im Sozialausschuß regelmäßig die aktuellen Flüchtlingsberichte vorgestellt werden, erscheint ein gesonderter Bericht über die “Rückführungs- und Duldungspraxis für alle Flüchtlinge” entbehrlich.
zu 2: Die Prüfung, ob beim Bezug von Sozialhilfe eine Aufenthaltsbeendigung in Betracht kommt, wird auch künftig fortgesetzt. Den zuständigen Gremien wird anlaßbezogen (Jahresergebnisse) ein schriftlicher Bericht vorgelegt.
Der angesprochene Vorfall in der Schickhardschule ist strafrechtlich noch nicht abgeschlossen. Ein konkreter Bericht im Internationalen Ausschuß darüber, welche Konsequenzen im Einzelfall gezogen werden, ist deshalb noch nicht möglich. Grundsätzlich darf in diesem Zusammenhang auch auf das Initiativprogramm der Landesregierung “Jugendliche Intensivtäter” verwiesen werden. Ziel des Programms ist es, durch die vernetzte Zusammenarbeit von Polizei, Jugendämtern, Justiz- und Ausländerbehörden eine deutliche Verfahrensbeschleunigung im Umgang mit jugendlichen Serien- und Gewalttätern zu erzielen. Eine rasche staatliche Reaktion auf Gewalttaten von Jugendlichen zahlt sich auf der anderen Seite auch als Präventivmaßnahme aus.
zu 3: Die Identität eines Ausländers, der um Asyl nachsucht, wird grundsätzlich durch erkennungsdienstliche Maßnahmen (Lichtbilder, Abdrucke aller zehn Finger) gesichert.
Das Bundeskriminalamt wertet diese Fingerabdrücke aus. Alias-Identitäten können auf diese Weise aufgedeckt werden. Generell ist es so, daß im Asylverfahren relativ häufig falsche Namen angegeben werden. Dies wird meist erst dann festgestellt, wenn die Betroffenen früher ein erfolgloses Asylverfahren durchlaufen haben und zu einem anderen Aufenthaltszweck (Heirat etc.) erneut einreisen wollen. Die Möglichkeiten, diesem Mißbrauch zu begegnen, sind begrenzt. Alle Mitarbeiter der Ausländerbehörde wurden jedoch von Spezialisten der Landespolizeidirektion Stuttgart II im Erkennen von Fälschungen geschult und sensibilisiert.
zu 4: Grundsätzlich gibt es nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) keine Besserstellung der Sozialhilfeempfänger gegenüber Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Sozialhilfeempfänger erhalten im Bereich Krankenhilfe nach § 37 BSHG die gleichen Leistungen wie Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen. Lediglich bei der Zuzahlung zu Arzneimitteln und bei Zahnersatz sind Sozialhilfeempfänger/-innen von den Zuzahlungen, mangels Einkommen bzw. Vermögen, befreit.
Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, werden bei der Krankenhilfe sogar schlechter gestellt. Dieser Personenkreis erhält nur Leistungen bei Akutbehandlungen von Erkrankungen und Schmerzzuständen.
Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, daß die Leistungen der Kassen im Rahmen der Budgetierung gedeckelt sind. In diese Budgets sind allerdings die Krankenhilfeleistungen an die Sozialhilfeempfänger nicht mit aufgenommen. Daher kann die Behandlung von Sozialhilfeempfängern auch dann vorgenommen werden, wenn die Budgets für Krankenversicherte ausgeschöpft sind.
Eine Änderung der Leistungsgewährung durch die Stadt Stuttgart ist bei der gegebenen Rechtslage des BSHG nicht möglich. Hier besteht ein Handlungsbedarf bei der Bundesregierung.
Die 15 großen Großstädte in der Bundesrepublik werden den Themenbereich “Krankenhilfe” aufgreifen und insbesondere auch die Frage der Budgetierung in Bälde erörtern.
Weitere Felder einer Besserstellung von Sozialhilfeempfänger/-innen sind der Verwaltung nicht bekannt.
Dr. Wolfgang Schuster