Beantwortung zur Anfrage Nr.
379/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/07/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1224-00



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    04/18/2000
Betreff
    Große sozial- und ausländerrechtliche Anfrage und Initiative
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

zu 1: Die Erlasse des Innenministeriums Baden-Württemberg und des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Rückführung der Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien werden beachtet und umgesetzt. Allerdings kann nicht mit der Rückkehr aller Flüchtlinge noch in diesem Jahr gerechnet werden, da sich die Rückführung von Flüchtlingen erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum hinzieht.

zu 2: Die Prüfung, ob beim Bezug von Sozialhilfe eine Aufenthaltsbeendigung in Betracht kommt, wird auch künftig fortgesetzt. Den zuständigen Gremien wird anlaßbezogen (Jahresergebnisse) ein schriftlicher Bericht vorgelegt.

zu 3: Die Identität eines Ausländers, der um Asyl nachsucht, wird grundsätzlich durch erkennungsdienstliche Maßnahmen (Lichtbilder, Abdrucke aller zehn Finger) gesichert.

zu 4: Grundsätzlich gibt es nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) keine Besserstellung der Sozialhilfeempfänger gegenüber Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung.



Dr. Wolfgang Schuster