Beantwortung zur Anfrage
358/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/11/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 0325/00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Willmann Günther (FDP/DVP), Zeeb Jürgen (Freie Wähler), Zeeb Rolf (FDP/DVP)
Datum
    10/14/2002
Betreff
    Veranstaltungen durch Vereine
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Verwaltung hat in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung von im Bereich der Vereinsförderung tätigen sowie gebäudeverwaltenden Ämtern, des Amtes für öffentliche Ordnung und von Vertretern aus der Mitte der Bezirksvorsteher in den vergangenen Monaten ein Konzept erstellt. Dieses Konzept und eine die Förderung regelnde Satzung wurden mit der Gemeinderats-Drucksache Nr. 931/2002 am 13. November 2002 im Verwaltungsausschuss und am 14. November 2002 im Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Das Konzept/die Satzung kann bei einer entsprechenden Beschlussfassung hinsichtlich der Verwaltungsgebühren im öffentlich gewidmeten Straßenraum, die im Falle der Weihnachtsmärkte (auch wenn sie von den Handels- und Gewerbevereinen organisiert werden) von der Stadt übernommen werden sollen, noch zu den Weihnachtsmarktveranstaltungen 2002 umgesetzt werden.

Sofern Weihnachtsbäume aufgestellt werden, sind die Standplätze mit dem Tiefbauamt wegen der Einbringung von Standhülsen und der Verkehrssicherheitsfrage zu besprechen. Eine weitere Aufstellungsgenehmigung für die Weihnachtsbäume ist nicht erforderlich. Nur bei Inanspruchnahme von Kränen oder Steigern ist für diese Fahrzeuge eine straßenverkehrsrechtliche Genehmigung notwendig.

Sofern sich durch die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung keine Beeinträchtigungen ergeben (Verkehrssicherheit, sturmsichere Anbringung), steht dem, vorbehaltlich einer eventuell notwendigen Zustimmung von Eigentümern, nichts entgegen. Nur bei Inanspruchnahme von Kränen oder Steigern ist für diese Fahrzeuge eine straßenverkehrsrechtliche Genehmigung notwendig.





Dr. Wolfgang Schuster