Stellungnahme zum Antrag
343/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 01/18/2010
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 8211 - 00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Datum
    10/02/2009
Betreff
    Bei der SSB Kundenfreundlichkeit und Sicherheit noch verbessern
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1.
Bei welchen Buslinien kommt es zu Kapazitätsengpässen und welche Maßnahmen können aus Sicht der SSB AG dagegen unternommen werden?

Die Überprüfung der Auslastung auf den SSB-Buslinien ist eine ständige Aufgabenstellung der Arbeitsgruppe NeOBuS („NeuOrganisation des Busnetzes der SSB). Deren Zielsetzung ist es, unter Berücksichtigung von Kundeninteressen, aber auch wirtschaftlichen Aspekten Nachfrage und Angebot bestmöglich in Übereinstimmung zu bringen.

Einzelfälle, in denen Kapazitätsprobleme auftreten, führen nicht automatisch zu einem Handlungsbedarf. Treten jedoch kontinuierliche Engpässe auf (z.B. Auslastung in der Spitzenstunde liegt dauerhaft über dem VDV-Richtwert von 65 %), werden entsprechende Anpassungsmaßnahmen ergriffen. An zwei Beispielen soll dies kurz dargestellt werden:

Die Buslinie 42 weist insbesondere zwischen Hauptbahnhof und Hegelplatz hohe Besetzungszahlen auf, die teilweise zu Kapazitätsengpässen führen. Zukünftig, d.h. ab dem Fahrplanwechsel 2009/2010, werden weitere Großraumgelenkbusse (CapaCity, Platzkapazität + 15%) eingesetzt. Zudem wird die Busfolge mit der Buslinie 40 so abgestimmt, dass alle 5 Minuten eine Fahrtmöglichkeit besteht.

Auf der Buslinie 92 treten durch Ausflugsverkehr besonders an Sonn- und Feiertagen hohe Auslastungen auf. Hier werden abhängig von der Wetterlage regelmäßig Verstärkungsbusse eingesetzt.



Zu 2.
Wie ist die Mitnahme von Kinderwagen und Rollstühlen in Bussen geregelt und wie wird dies im Alltag umgesetzt?

Für Kinderwagen und Rollstühle gelten in den Beförderungsbedingungen die Regelungen nach § 2(1) und § 11(3). Danach besteht für Kinderwagen und Rollstühle die Beförderungspflicht; desweiteren soll das Fahr- und Betriebspersonal nach Möglichkeit dafür sorgen, dass Fahrgäste mit Kind im Kinderwagen nicht zurückgewiesen werden. Eine festgelegte maximale Anzahl von Kinderwagen und Rollstühlen, die mitgenommen werden dürfen, gibt es nicht. Wenn das Fahrzeug überfüllt ist, dürfen keine Fahrgäste mehr mitgenommen werden – dies gilt gleichermaßen für Fahrgäste mit Kinderwagen wie für Einzelpersonen. Insofern kann es bei extrem hohem Fahrgastaufkommen in seltenen Fällen vorkommen, dass keine Garantie gegeben werden kann, dass Personen mit oder ohne Kinderwagen und Rollstühlen in jedem Fall mitgenommen werden können. Wenn Beobachtungen zeigen, dass dies regelmäßig vorkommt, wird das Leistungsangebot entsprechend verändert (z. B. Zusatzfahrten, Taktanpassung oder Bustypen bzw. –größen, etc.)

Zu 3.
Wie häufig fallen Aufzüge und Rolltreppen an Haltestellen der SSB AG durchschnittlich aus und wie lange dauert es, bis die Barrierefreiheit wieder hergestellt ist?

Die SSB betreut gemeinsam mit dem Tiefbauamt158 Anlagen, das sind 108 Fahrtreppen und 50 Aufzüge. Die Verfügbarkeit der 158 Anlagen liegt bei 97 %. Nach einer Störung liegt die Wiederinbetriebnahme im Durchschnitt unter 30 Minuten - Wartungen und Großreparaturen nicht mit berücksichtigt. Dabei haben Aufzüge eine höhere Priorität als Fahrtreppen. Reparaturen werden unverzüglich in Auftrag gegeben und ausgeführt. Ein längerer Stillstand ist in der Regel auf die Lieferzeit von Ersatzteilen zurückzuführen. Eine genaue Analyse ist mit dem derzeitigen Steuerungssystem nur mit sehr hohem Aufwand möglich. Ein neues System steht ab 2011 zur Verfügung.

Zu 4.
Warum sind einige Rolltreppen an der Haltestelle Killesberg zur Zeit dauerhaft gesperrt und weshalb ist auch der dortige Aufzug immer wieder außer Betrieb?

Am Aufgang West zum ehemaligen Messefoyer gibt es zwei aufwärtsführende und eine abwärtsführende Fahrtreppe. Nachdem der Zugang zum Messefoyer geschlossen wurde, haben wir zwei Fahrtreppen außer Betrieb genommen und werden diese in 2010 demontieren. Es verbleibt eine aufwärtsführende Fahrtreppe und der danebenliegende Aufzug.

Am Aufgang Ost gibt es zwei aufwärtsführende und zwei abwärtsführende Fahrtreppen. Nach Abriss der Messe wurden die beiden hintereinanderliegenden abwärtsführenden Fahrtreppen außer Betrieb genommen. Diese Fahrtreppen werden vorerst nicht demontiert, sondern es wird abgewartet, wie sich das Fahrgastaufkommen infolge der neuen Bebauung entwickelt. Danach wird über eine mögliche Wiederinbetriebnahme oder den Rückbau entschieden.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Fahrgastzahlen an der Haltestelle Killesberg die abwärtsführenden Fahrtreppen - auch im Vergleich zu anderen unterirdischen Haltestellen - keinesfalls rechtfertigen.

Zu 5.
Wie viele Unfälle mit Personenschaden gab es in den letzten fünf Jahren bei der Stadtbahn und welche Stadtbahnlinien und –haltestellen waren davon betroffen?

An Fußgängerüberwegen wurden in den Jahren 2004 bis 2008 insgesamt 36 Zusammenstöße mit Personenschaden von Stadt-/Straßenbahnen mit Fußgängern an 34 verschiedenen Überwegen registriert. Bis auf die Linie U7 waren alle Stadtbahnlinien betroffen.

Zu 6.
Wie können Personenunfälle im Bereich der Haltestellen aus Sicht der SSB vermieden werden?

Die Gründe für Fußgängerunfälle liegen in den allermeisten Fällen darin, dass Fußgänger ohne die nötige Vorsicht den Bahnkörper betreten und den Vorrang der Bahn missachten. Oft sind sie durch einen MP3-Player oder durch ein Handy am Ohr abgelenkt.

Baulich sorgt die SSB dafür, dass an den Fußgängerüberwegen eine ausreichende Sicht auf die einfahrende Bahn besteht. Bei Neu- und Umbaumaßnahmen werden die Überwege nach Möglichkeit mit Z-Führung und Springlichtern ausgestattet. Der Übergang zwischen Wartefläche und Gleisbereich ist durch weiße Noppensteine deutlich gekennzeichnet. Das Fahrpersonal befährt die Überwege mit besonderer Aufmerksamkeit und gibt bei unklaren Situationen ein deutliches Warnzeichen mit der Fahrzeugglocke ab.

Wichtig sind ebenfalls die bewusstseinsbildenden Maßnahmen, z. B. die Werbekampagne "Pass auf!", bestehend aus Prospekten, Kinospots, Internetauftritt (www.sicherzufuss.de) und Plakaten. Eigens für Schulkinder gibt es das Unterrichtsmodell "Aufmerksam unterwegs!"






Dr. Wolfgang Schuster