Stellungnahme zum Antrag
110/2008

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/21/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 5673-04



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
    03/18/2008
Betreff
    ASV Botnang - Sportanlage
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Der ASV Botnang nimmt derzeit mit 13 Jugend- und 2 Aktivenmannschaften am Rundenspielbetrieb des Württembergischen Fußballverbandes teil. Für den Trainings- und Spielbetrieb dieser Mannschaften stehen dem Verein auf seiner Sportanlage an der Furtwänglerstraße in Stuttgart-Botnang ein Rasenplatz 96 x 64 Meter (System „Grasmaster“) und ein Kleinspielfeld 60 x 30 Meter mit Kunststoffrasen mit gefüllter Polschicht zur Verfügung.

Auf Grund der vielen Mannschaften liegt die Belastung des Rasenplatzes über der oberen Grenze der wöchentlichen Nutzungszeiten die für Rasenplätze dieser Bauart vorgegeben werden. Der Platz kann nur durch sehr intensive und aufwendige Pflege in einem bespielbaren Zustand gehalten werden. Unabhängig von der aufwendigen Pflege reicht der Rasenplatz für die vielen Mannschaften des ASV Botnang nicht aus, um in allen Bereichen einen optimalen Trainingsbetrieb zu gewährleisten. Eine nachhaltige Verbesserung der Sportstättensituation des ASV Botnang kann nur mit einem zweiten wettkampfgerechten Großspielfeld (Kunststoffrasen mit gefüllter Polschicht) erreicht werden.

Erste Untersuchungen haben ergeben, dass der Bau eines zweiten Sportplatzes östlich des bestehenden Rasenplatzes am Hang zum Metzgerbachtal technisch möglich wäre. Für den Bau eines Sportplatzes auf dieser Fläche fehlen bislang jedoch die planungsrechtlichen Voraussetzungen. Das betreffende Gebiet ist Teil des Landschaftsschutzgebietes Glemswald, das entsprechend zurück genommen werden müsste. Anschließend müsste der Flächennutzungsplan für diesen Bereich geändert werden.

Der Bau eines zweiten Spielfeldes verursacht in größerem Umfang Eingriffe in Natur und Landschaft. Betroffen sind die Hangbereiche zwischen dem bestehenden Spielfeld und der Aue des Metzgerbaches. Als Ausgleichsmaßnahme eignet sich die Renaturierung des Metzgerbaches und die Gestaltung eines durchgehenden Grünzuges zwischen dem Konradin-Kreuzer-Weg und dem Lina-Hähnle-Weg. Dazu müssen die Grundstücke neu geordnet und die bestehende Kleingartennutzung verlagert werden. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat signalisiert, dass eine Rücknahme des Landschaftsschutzes oder die Genehmigung eines Spielfeldes innerhalb des Landschaftsschutzgebietes insgesamt sehr problematisch angesehen wird. Sie wird nur möglich sein, wenn ein Gestaltungs- und Renaturierungskonzept zu einer deutlichen landschaftlichen und naturschutzfachlichen Aufwertung des gesamten Talraumes führt.

Die Verwaltung wird die entsprechenden Verfahrensschritte zur Herbeiführung des Planungsrechtes für den Bau eines zweiten Sportplatzes für den ASV Botnang im Bereich Metzgerbach vorbereiten und dem Gemeinderat zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorlegen.





Dr. Wolfgang Schuster