Beantwortung zur Anfrage
576/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/20/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1001-04



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
    09/05/2000
Betreff
    Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle in der Krailenshaldenstraße
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Öffnungszeitenregelung der Kfz-Zulassungsstelle hat sich in der bestehenden Form über die Jahre bewährt. Der vergleichsweise frühe Dienstbeginn um 7.15 Uhr ermöglicht es gerade auch der berufstätigen Bevölkerung, vor Arbeitsantritt ein Fahrzeug zuzulassen.

Darüber hinaus werden seit der Einführung des Bürgerservice Stuttgart im Oktober 1999 weitere Serviceleistungen in den Bürgerbüros der 21 Stadtbezirke und der Stadtmitte angeboten. So können beispielsweise Umschreibungen sowie Stillegungen von Kraftfahrzeugen zusätzlich während der Öffnungszeiten der Bürgerbüros (montags und mittwochs von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr, dienstags von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) vorgenommen werden. Die dadurch erreichte deutliche Verbesserung des Dienstleistungsangebots wird von den Bürgern allerdings nur zögerlich angenommen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit eine Ausweitung der Öffnungszeiten in der Kfz-Zulassungsstelle überhaupt auf die entsprechende Kundenresonanz stoßen würde, zumal die Zulassung eines Kraftfahrzeugs für den Privatkunden kein häufiger Amtsgang sein dürfte und die gewerblichen Zulasser ohnehin von Sonderregelungen profitieren.

Die dem Bürger angebotene Dienstleistungspalette aus dem Bereich der Kfz-Zulassung an insgesamt 23 Orten mit zwei variierenden Öffnungszeiten stellt unseres Erachtens eine bürgerfreundliche Regelung dar, die zur Zeit keiner Änderung bedarf. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten bedingt darüberhinaus eine Neukonzeption des Mitarbeitereinsatzes in der Kfz-Zulassungsstelle und die Einführung eines Schichtbetriebes unter Beachtung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften. Dies würde im Ergebnis zu einem Personalmehrbedarf und folglich zu Mehrkosten führen.

Zur weiteren Verbesserung des Services für Stuttgarts Bürgerinnen und Bürger beabsichtigt das Amt für öffentliche Ordnung in der Kfz-Zulassungsstelle eine nummerngesteuerte Aufrufanlage einzurichten und dadurch eine optimierte Publikumssteuerung und bürgerfreunlichere Publikumsbedienung zu erreichen.




Dr. Wolfgang Schuster