Stellungnahme zum Antrag
406/2007

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/30/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: 7911-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
    09/27/2007
Betreff
    Rauchen im Außenbereich
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Den Service, den Gastronomen ihren rauchenden Gästen im Freien anbieten können, reicht von der bloßen Bereitstellung von Aschenbechern bis zur Verlängerung der Außengastronomie für die Wintermonate.

Grundsätzlich gilt:
Sofern Gastronomen für ihre Gäste den öffentlichen Raum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen möchten, benötigen sie hierfür eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis. Um dieses Verfahren möglichst unbürokratisch abzuwickeln, haben sich die Gaststättenbehörde und die Straßenverkehrsbehörde auf folgendes Vorgehen verständigt:

Typische Aschenbecher, bspw. in Sanduhrform oder in Form aufgestellter Rohre etc., werden toleriert. Auf einen Antrag auf Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis sowie auf die gebührenpflichtige Genehmigung wird in diesen Fällen verzichtet.

Eine erstmalige Außengastronomie sowie die Verlängerung der genehmigten Außengastronomie für die kalten Monate – evtl. auch in reduziertem Umfang und in geänderter Ausführung – bedarf weiterhin einer Genehmigung durch die Gaststätten- und Gewerbebehörde.




Dr. Wolfgang Schuster