Stellungnahme zum Antrag
385/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/09/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7510



Zwischennachricht
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    12/22/2004
Betreff
    Richtlinie für die Überlassung von städtischen Einrichtungen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

2. Zwischennachricht


Unter Hinweis auf die 1. Zwischennachricht v. 15.02.2005 und die Zwischennachricht zum CDU-Antrag 112/2005 v. 10.05.2005 teilen wir folgendes mit:

Das Kabinett des Landes Baden-Württemberg hat am 26.07.2005 beschlossen, Rahmenverträge zum Unfall- und Haftpflichtschutz für die nicht versicherten bürgerschaftlich und ehernamtlich Tätigen in Baden-Württemberg abzuschließen. Ende November 2005 soll dazu die Vergabe erfolgen, mit dem Vollzug wird laut Staatsministerium ab 01.01.2006 gerechnet.

Vor diesem Hintergrund hält es die Verwaltung für angebracht, das Ergebnis der vom Land Baden-Württemberg im November 2005 durchgeführten Ausschreibung abzuwarten und erst im Anschluss von Seiten der Stadt zu prüfen, ob evtl. Lücken im Versicherungsschutz für Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger noch zu schließen sind. Nach erfolgter Prüfung wird dem Gemeinderat im Frühjahr 2006 anhand einer Vorlage berichtet.





Dr. Wolfgang Schuster