Beantwortung zur Anfrage
532/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 01/29/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4210-02



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Küstler Ulrike (PDS) , PDS im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    12/05/2003
Betreff
    Weihnachtsbeihilfe für Sozialhilfeempfänger
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Entsprechend der Empfehlung des Städtetages Baden-Württemberg (Rundschreiben R 7009/2003 vom 24.10.2003) gewährte die Landeshauptstadt Stuttgart an Sozialhilfeempfänger im Jahr 2003 eine Weihnachtsbeihilfe

für Haushaltsvorstände und Alleinstehende mit 62 €,
für Familienangehörige und Heimbewohner mit 31 €.

Bei Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, die pauschalierte einmalige Leistungen erhielten, war der Bedarf im Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest bereits durch die zusätzliche monatliche Leistung abgedeckt (vgl. hierzu den Beschluss des Gemeinderates vom 07.12.2002; GRDrs 797/2000).

Auf Antrag wurde Personen, die keine laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen, Weihnachtsbeihilfe unter Anrechnung übersteigenden Einkommens gewährt. Dies galt auch für übersteigendes Einkommen aus Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Im übrigen werden und wurden Grundsicherungsbezieher bereits bei der Antragstellung über ihre ggf. ergänzenden Ansprüche auf Sozialhilfeleistungen vom Bürgerservice Soziale Leistungen beraten.




Dr. Wolfgang Schuster