Stellungnahme zum Antrag
178/2008

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 01/29/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6116-17



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    05/13/2008
Betreff
    Untersuchung des Gewerbegebiets Weilimdorf – Folgerungen aus dem Abschlußbericht - die Zweite.
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

1. Zurzeit gelten im angesprochenen Gebiet aufgrund der Gebietsfestsetzung des geltenden Bebauungsplans die Lärmrichtwerte eines Gewerbegebiets (GE) mit nachts 50 dB(A).

Um eine Änderung dieser Richtwerte zu erreichten, müsste eine planungsrechtliche Abwertung des vorhandenen Gewerbegebiets (GE) in ein Industriegebiet (GI) vorgenommen werden, was unter Umständen mit einer Wertminderung der Grundstücke verbunden sein könnte. Bei einer etwaigen Änderung des Planrechts in ein Industriegebiet müssen zudem benachbarte Gebiete in die Betrachtung einbezogen werden, da keine Konfliktsituation durch aneinander grenzende, unverträgliche Nutzungen wie z. B. GE und MI, oder vorhandene genehmigte Wohnungen entstehen darf.




(gez.)




Dr. Wolfgang Schuster


Mehrfertigung:
OB/82
10-1.4