Stellungnahme zum Antrag

390/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/18/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 5702-05



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    11/15/2002
Betreff
    Preisermäßigung von Begleitpersonen schwerbehindertern Badebesuchern
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Am 1. Januar 1979 wurde in Stuttgart der Sozialpass eingeführt, der u.a. eine Ermäßigungsregelung für Schwerbehinderte in den städtischen Bädern beinhaltete. Bei Vorzeigen des Sozialpasses und des Behindertenausweises erhielten Schwerbehinderte an den Bäderkassen eine Eintrittspreisermäßigung.

Ab 1. August 1982 wurde diese Regelung dahingehend erweitert, dass die Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Sozialpass und der Eintragung B im Behindertenausweis freien Eintritt in die Bäder erhielten.

Beide Formen der Ermäßigung wurden damit – in Abhängigkeit des Einkommens – auf Stuttgarter Bürger begrenzt.

Auch nach Abschaffung des Sozialpasses und Einführung der Bonuscard ab dem 1. Januar 2001 wurden die geltenden Grundsätze der Eintrittspreisermäßigungen für Schwerbehinderte in den städtischen Bädern beibehalten:

Behinderte mit Bonuscard erhalten einen ermäßigten Eintritt in allen städtischen Bädern, deren Begleitperson erhält freien Eintritt, wenn im Behindertenausweis ein "B" eingetragen ist.

Die jährlichen Bädereintritte von Begleitpersonen Behinderter liegen derzeit bei ca. 1.635 mit einem "Geldwert" von rd. 10.000 Euro.

Würde künftig sämtlichen Begleitpersonen von Behinderten – unabhängig davon, ob der/die Behinderte selbst Bonuscardinhaber ist und deshalb eine Ermäßigung erhält – freien Eintritt erhalten, würde dies sicher zumindest eine Verdoppelung der Freieintritte bedeuten, was gleichbedeutend mit jährlichen Mindereinnahmen in der Höhe von ca. 10.000 Euro wäre. Zudem wäre der bisherige Grundsatz durchbrochen, dass die Ermäßigungsregelung auf Stuttgarter Einwohner begrenzt bleibt, da im Schwerbehindertenausweis keine Adresse angegeben ist und somit eine Abgrenzung zu Nicht-Stuttgartern nicht möglich wäre.

Auch angesichts der derzeitigen Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung, die dem Bäderbetrieb einen jährlichen Konsolidierungsbeitrag von 335.000 Euro auferlegt, sollte auf eine Ausdehnung der bestehenden Regelung auf die Begleitpersonen aller Behinderten mit Behindertenausweis "B" deshalb verzichtet werden.



Dr. Wolfgang Schuster