Stellungnahme zum Antrag
388/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/05/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 0350-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    09/06/2001
Betreff
    Budgets für Bezirksvorsteher
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Bereitstellung persönlicher Verfügungsmittel für die Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher scheidet aus rechtlichen und finanziellen Gründen aus.

Aus § 7 Abs. 3 GemHVO i. V. m. § 11 GemHVO ergibt sich, dass pauschale Verfügungsmittel ohne hinreichende Zweckbestimmung nur dem Oberbürgermeister zur Verfügung gestellt werden dürfen. Kommunale Funktionsträger in einer anderen Rechststellung sind von dieser Möglichkeit somit aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen.

Auch unter finanziellen Gesichtspunkten gibt es m. E. keine Veranlassung, Mehrausgaben von 285.000 DM jährlich zu veranlassen. Jeder Bezirksvorsteherin und jedem Bezirksvorsteher steht neben dem Budget für Empfänge und Ehrungen eine Dienstaufwandsentschädigung zur Verfügung, die auf Grund ihrer Zweckbestimmung speziell für repräsentative und soziale Zwecke verwendet werden kann. In vielen Fällen kann auch auf das Budget zur Förderung bürgerschaftlicher Initiativen mit insg. 650.000 DM zurückgegriffen werden.

Aus diesen Gründen kann die Verwaltung den Antrag nicht weiterverfolgen.





Dr. Wolfgang Schuster