Stellungnahme zum Antrag
295/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 01/10/2006
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6212-12.6



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    10/12/2004
Betreff
    Verkehrslärm in den Wohngebieten Endelbang und Dachswald
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Das Wohngebiet Endelbang wird durch die B 14, die in der Baulast der Bundesrepublik liegt, und die Universitätsstraße, hier ist die Stadt Baulastträger, beschallt.

Das Regierungspräsidium hat zugesichert, dass die defekte lärmabsorbierende Verkleidung der Rampenbauwerke der Anschlussstelle B 14/Universität erneuert wird.

Die Lärmbelastung im Wohngebiet Endelbang wurde durch ein Ingenieurbüro auf der Grundlage des für das Jahr 2010 prognostizierten Verkehrsaufkommens der B 14 und der Universitätsstraße ermittelt. Ergebnis der Untersuchung war, dass die Grenzwerte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts, die für eine Lärmsanierung angesetzt werden, im gesamten Wohngebiet in den Erdgeschossen und Freiflächen nicht überschritten werden. Je nach Lage und Höhe wurden in einigen Gebäuden in den oberen Stockwerken höhere Werte bis hin zu einer geringen Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte errechnet.

Im äußeren Bereich des Wohngebiets zur B 14 hin sowie im Innern des Gebiets hat das Gutachterbüro Lärmwerte ermittelt, die unterhalb der Lärmsanierungswerte liegen. Die im Bebauungsplan Endelbang von 1990 (Vaih 164) vorausberechneten Werte der Lärmvorbelastung von tags 65 dB(A) und 55 dB(A) nachts werden sogar unterschritten. Im Hinblick auf höhere Werte in den oberen Stockwerken wurde im Bebauungsplan auf die Erforderlichkeit von Schallschutzfenstern hingewiesen.

Eine Verringerung der Geschwindigkeit auf der B 14 von 80 km/h auf 60 km/h wurde vom Regierungspräsidium abgelehnt, weil durch diese Maßnahme die nach den Lärmschutzrichtlinien zur Straßenverkehrsordnung (LschrlStVO) erforderliche Reduzierung des Lärmmittelungspegels von mindestens 3 dB(A) nicht erreicht wird.







Dr. Wolfgang Schuster