Stellungnahme zum Antrag
342/2008

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6200-30.0



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
    09/04/2008
Betreff
    Lärmschutz in Sillenbuch
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


zu 1.
Einführung einer Tempo 30-Zone auf der Schemppstraße und der Birkacher Straße

Die Schemppstraße hat innerhalb des 30-Zonen-Netzes in Riedenberg eine zentrale Bedeutung und bündelt in ihrer Funktion als Hauptverkehrsstraße den gesamten Erschließungsverkehr des Stadtteils Riedenberg. Sie ist deshalb Teil des vom Gemeinderat beschlossenen Vorbehaltsstraßennetzes und nimmt in dieser Funktion auch die Buslinie Nr. 65 der SSB auf.

Für das Vorbehaltsstraßennetz gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Geschwindigkeitsreduzierungen kommen in diesem Netz nur aus besonderen verkehrssicherheitlichen Gründen in Betracht.

Diese liegen in der Schemppstraße im südlichen Abschnitt zwischen Melonenstraße und Birkacher Straße durch die bauliche Enge und die fehlenden Gehwege vor, weshalb dort bereits seit geraumer Zeit eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (ausnahmsweise in Form einer Tempo-30-Zonenbeschilderung) angeordnet ist.

Anders verhält es sich in dem nördlichen Abschnitt der Schemppstraße ab Melonenstraße in Richtung Florentiner Straße. Dieser Straßenabschnitt ist durch seine günstigere bauliche Ausgestaltung, dem großzügigen Querschnitt mit beidseitigen Gehwegen und den vorhandenen Verkehrseinrichtungen wie Fußgängerampel und Mittelmarkierung, deutlich vom Charakter des südlichen Abschnittes zu unterscheiden.

Es liegen hier, anders als im südlichen Abschnitt der Schemppstraße, keine Verkehrssicherheitsgründe vor, die eine Senkung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit rechtfertigen würden. Die Schemppstraße wird auch weiterhin als unverzichtbarer Bestandteil dieses Netzes an Hauptverkehrsstraßen mit Buslinienverkehr benötigt. Sie ist Teil des Vorbehaltsstraßennetzes der Landeshauptstadt Stuttgart, welches vom Gemeinderat beschlossen wurde. Kennzeichnend dafür ist insbesondere eine zulässige Geschwindigkeit von 50 Km/h. Eine Reduzierung der inner-orts zulässigen Höchstgeschwindigkeit wäre nur aus verkehrssicherheitlichen Gründen zu rechtfertigen. Nach den Erkenntnissen der Straßenverkehrsbehörde liegen dafür keine Anhaltspunkte vor.

Die Birkacher Straße wird gleichfalls weiterhin als unverzichtbarer Bestandteil des Vorbehaltsstraßennetzes benötigt. Nur unter Beibehaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h lässt sich das Verkehrsaufkommen auf der Birkacher Straße ohne Behinderungen oder Störungen abwickeln. Eine Reduzierung wäre auch hier nur aufgrund verkehrssicherheitlicher Mängel zu rechtfertigen. Nach den Erkenntnissen der Straßenverkehrsbehörde liegen dafür aber auch in der Birkacher Straße keine Anhaltspunkte vor.



zu 2.
LKW-Durchfahrtsverbot mit häufigen Kontrollen

Bereits seit Jahren besteht aus verkehrssicherheitlichen Gründen und zur Verkehrsberuhigung ein flächendeckendes Verbot des Lkw-Verkehrs ab 3,5 t (ausgenommen Anlieger) für den gesamten Stadtteil Riedenberg, um den Schwerlastverkehr in den schmalen Straßen zu minimieren. Entsprechende Sperrschilder sind am Beginn aller auf Riedenberg zuführenden Straßen aufgestellt (Rudolf-Brenner-Straße, Kleinhohenheimer Straße, Liliencronstraße, Spaichinger Straße, jeweils an der Einmündung Kirchheimer Straße, Schemppstraße an der Einmündung Kemnater Straße, Straße „Am Eichenhain“, an der Einmündung Mittlere Filderstraße und Birkacher Straße, gleichfalls an der Einmündung Mittlere Filderstraße). Die Überwachung des Verbots erfolgt durch die Polizei. Da die Polizei jedoch zahlreiche andere wichtige Aufgaben wahrzunehmen hat, können solche Kontrollen nicht lückenlos sein.

Lärmaktionspläne im Bereich von Schemppstraße und Birkacher Straße werden
federführend vom Amt für Umweltschutz erarbeitet und sind noch nicht abgeschlossen. Detaillierte Ergebnisse sind noch nicht veröffentlicht. Ob aufgrund der vorgeschriebenen strategischen Lärmkartierung einschließlich der noch abschließend aufzustellenden Lärmaktionspläne für die Schemppstraße und Birkacher Straße Lärm mindernde Maßnahmen zu ergreifen sind, bleibt abzuwarten.



zu 3.
Förderung von Lärmschutzfenstern

Die Anwohner der Schemppstraße können keine städtischen Zuschüsse für Schallschutzfenster erhalten, da es kein entsprechendes Förderprogramm gibt.






Dr. Wolfgang Schuster