Stellungnahme zum Antrag
328/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/20/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7831-10.00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
    09/19/2002
Betreff
    Stuttgart 21 - Kündigung der gewerblichen Mietverträge durch die Deutsche Bahn AG und Vollzug des Grundstückskaufvertrags mit der Stadt
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Durch Kaufvertrag vom 21.12.2001 hat die Stadt von der Deutschen Bahn AG unter anderem das Teilgebiet C1 von Stuttgart 21 erworben. Gleichzeitig wurde im genannten Kaufvertrag sehr detailliert die Freimachung dieses Teilgebiets durch die Deutsche Bahn AG vereinbart. Parallel hierzu wurde in einer Nutzungsvereinbarung festgeschrieben, dass sämtliche Rechte und Pflichten aus den bestehenden Mietverhältnissen bei der Bahn verbleiben. Es war also von Anfang beabsichtigt, dass bei sämtlichen Miet- und Nutzungsverhältnissen Kündigungen, Umsetzungen und auch die Bezahlung von etwaigen Abfindungen ausschließlich Sache der Deutschen Bahn AG ist. Nachdem die Stadt auch keinerlei Ersatzflächen und -standorte anbieten könnte, war und ist diese vertragliche Vereinbarung nach wie vor relevant.

Unabhängig davon wird derzeit mit der Deutschen Bahn AG darüber verhandelt, welche Gebäude, Kleingärten und Baumreihen möglicherweise von der Freimachungsverpflichtung herausgenommen werden können. Die Verwaltung wird über die Ergebnisse im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen und im Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats berichten. Hierbei wird auch das Stadtplanungsamt zu Ziffer 3 des Antrags Stellung nehmen.






Dr. Wolfgang Schuster