Beantwortung zur Anfrage
39/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/19/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4531-02



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Aras Muhterem (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), Wölfle Werner (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) , Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Datum
    01/25/2001
Betreff
    Bonuscard mit Wohngeldbezug verknüpfen?
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Mit der Übergangsregelung für die Bonuscard in 2001, die der Gemeinderat am
15. Februar 2001 beschlossen hat, wird für die bisherigen Inhaber eines Familienpasses A und Sozialpasses A der Besitzstand gewahrt; die Berechtigten bekommen die Bonuscard zugeschickt und müssen in 2001 keinen Antrag auf eine Bonuscard stellen. Eine Einkommensprüfung ist für den bisher berechtigten Personenkreis nicht erforderlich.

Der berechtigte Personenkreis bei der früheren Einkommensgrenze (130 %iger Regelsatz) setzt sich aus Sozialhilfeempfängern, Wohngeldempfängern, Geringverdienern, Empfängern von einmaligen Beihilfen, Renten sowie Leistungen des Arbeitsamtes zusammen. Die Einkommensberechnung orientierte sich an der Bedarfsberechnung in der Sozialhilfe. Zudem war die Vorlage von weiteren Belegen, wie Höhe der Miete, Erwerbstätigkeit, Unterhaltszahlungen usw. erforderlich.

Eine neue Einkommensgrenze, die sich am Wohngeldbezug orientiert und die durch Vorlage des Wohngeldbescheides nachgewiesen werden kann, würde den Berechtigtenkreis bei bestimmten Haushalten (z. B. jüngere Kinder, geringe Miete) erweitern. Bevor die Verwaltung dem Gemeinderat einen entsprechenden Vorschlag zur Einführung einer am Wohngeld orientierten Einkommensgrenze für 2002 machen kann, sind noch verschiedene offene Fragen zu klären. Insbesondere muss berücksichtigt werden, dass bei Antragstellung den Berechtigten bereits ein Wohngeldbescheid vorliegen muss. Andernfalls müsste das Sozialamt eine Einkommensprüfung durchführen, um die Gleichbehandlung der Antragsteller zu gewährleisten.

Konkrete Vorschläge ggf. auch mit Alternativen werden den gemeinderätlichen Gremien rechtzeitig vor den Haushaltsplanberatungen 2002/2003 vorgelegt.






Dr. Wolfgang Schuster